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Was fehlt

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  1. Was fehlt

    Autor: eastcoast_pete 24.11.21 - 19:00

    In der Verordnung ist für wie lange der Betrieb der Basisstationen usw gewährleistet werden muss, wenn der Strom weg ist. Ein schwammiges "muss gewährleistet werden"alleine tut es nicht; sowas wird beim ersten Gerichtsverfahren doch wegen mangelnder Definition gekippt. Ein Mindestmaß wie lange die Akkus bzw die Generatoren durchhalten müssen (in Stunden) hält dann auch einer Machbarkeitsprüfung stand. Unter 8 Stunden Backup ist bei tatsächlichen Notlagen fast witzlos.
    Nachtrag: Vielleicht hab ich's ja auch übersehen, aber die Verordnung hab ich mir durchaus Mal durchgelesen. Eine Zeitangabe war da nicht drin.

  2. Re: Was fehlt

    Autor: sn0 24.11.21 - 19:56

    eastcoast_pete schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Nachtrag: Vielleicht hab ich's ja auch übersehen, aber die Verordnung hab
    > ich mir durchaus Mal durchgelesen. Eine Zeitangabe war da nicht drin.

    Das es nicht drin steht könnte vermutlich ganz einfach daran liegen das eine solche Vorschrift die Kosten MASSIV explodieren lassen würde und am ende gar nichts mehr passiert weil die Kostenfrage nicht geklärt werden kann.

    Es gibt 75.901 Basistationen in Deutschland. (Quelle: Statista, 2020)

    Derzeit sind (je nach Netzbetreiber) vermutlich nur ausgewählte Standorte (z.B. diejenigen die auch Richtfunkstrecken auf Glas umsetzen) mit USV versehen.

    USV-Anlagen in den Dimensionen und der massiven Anzahl sind nicht nur in der Anschaffung sondern auch in der Wartung teuer. Denn die Akkus müssen turnusmäßig gewartet/getauscht werden. Dazu kommt das man durch die gestiegene Komplexität der Stromversorgung mehr Fehlerquellen schafft die man nicht haben will.
    Da nimmt man als Betreiber lieber die 0,x% Nichtverfügbarkeit in Kauf, als ständig Techniker wegen defekter USVs durch die Gegend zu schicken.
    Ein weiterer Aspekt wäre auch, dass es wohl auch nicht wenige Standorte gibt an denen man einfach gar kein Platz für einen weiteren Schrank voller Akkus hat.
    Von gestiegener Brandlast fange ich besser erst gar nicht an.

    Man sollte Cell Broadcast ähnlich wie die NINA-WarnApp auch nur als sekundäre Warn-Variante betrachten. Bei kritischen Ereignissen sollten primär Sirenen in Kombination mit Rundfunk die Bevölkerung warnen.



    2 mal bearbeitet, zuletzt am 24.11.21 20:10 durch sn0.

  3. Re: Was fehlt

    Autor: echt 24.11.21 - 21:02

    „… dass die Betreiber von öffentlichen Mobilfunknetzen zwei sogenannte Cell Broadcast Center betreiben müssen, die redundant ausgelegt und mindestens 200 km voneinander entfernt sind.

    Auch müssen sie einen unterbrechungsfreien Betrieb gewährleisten, falls die öffentliche Stromversorgung ausfällt.“

    „Sie“ – also die CBC – von Basisstationen ist keine Rede im Artikel.
    Und bei zwei (2) CBC muss man nicht ständig Techniker zu tausenden Basisstationen schicken.

    Außerdem steht auch im Artikel, dass sie BNetz dir technischen Parameter definieren soll.

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