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:boggle:
Autor: ul mi 26.01.22 - 07:49
Der Kupplerparagraph ist ja fast noch mehr aus der Zeit gefallen als der alte §103 StGB zur Majestätsbeleidigung… sollte man da – ungeachtet des aktuellen Falls – nicht mal draufgucken und die extremeren Tatbestände unter Zuhälterei subsumieren und die anderen wegfallen lassen? Man fragt sich ja, wie ein Personentreffportal überhaupt ein Geschäftsmodell haben kann bei der Rechtslage (und das war damals ja auch genau die Absicht…)
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Re: :boggle:
Autor: Kakiss 26.01.22 - 10:59
ul mi schrieb:
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> Der Kupplerparagraph ist ja fast noch mehr aus der Zeit gefallen als der
> alte §103 StGB zur Majestätsbeleidigung… sollte man da –
> ungeachtet des aktuellen Falls – nicht mal draufgucken und die
> extremeren Tatbestände unter Zuhälterei subsumieren und die anderen
> wegfallen lassen? Man fragt sich ja, wie ein Personentreffportal überhaupt
> ein Geschäftsmodell haben kann bei der Rechtslage (und das war damals ja
> auch genau die Absicht…)
Um fair zu bleiben, in den romanischen Landereien haben die Gesetze noch ziemliche DNA aus dem römischen Recht.
Das ist ein wenig älter als die hundert Jahre :P
Aber vieles am Menschen ändert sich eben nicht, immer noch die gleiche Spezies wie vor 20000 Jahren, da reicht es manchmal anzupassen, statt alles neu zu machen.