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Lächerlich...
Autor: Thegod 26.01.22 - 02:04
> Die Verbraucherschützer beruft sich dabei auf den Paragrafen 656 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) aus dem Jahr 1900. Darin heißt es: "Durch das Versprechen eines Lohnes für den Nachweis der Gelegenheit zur Eingehung einer Ehe oder für die Vermittlung des Zustandekommens einer Ehe wird eine Verbindlichkeit nicht begründet." Der VZBV hat diesen Grundsatz auf die heutige Zeit übertragen und vertritt die Position, dass Partnervermittlungsportale inzwischen die Aufgaben übernehmen, die früher ein Heiratsvermittler gehabt habe.
Niemand der eine D_A_T_I_N_G-App verwendet denkt sich das ihm hierdurch garantiert wird das ein Date zustande kommt, geschweige den eine Beziehung oder eine Heirat. -
Re: Lächerlich...
Autor: jsonn 26.01.22 - 03:09
Hast Du mal die Werbung von Parship gesehen? Also so agressiv wie die auftreten, wird genau dies schon impliziert...