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Wenn Du nicht überzeugen kannst, dann stifte Verwirrung
Autor: martinr 30.05.16 - 14:50
Es geht hier nicht um (ausführbaren) Code, sondern allein um eine Schnittstelle (eine Idee). Schnittstellen sind im europäischen Urheberrecht explizit ausgenommen, es ist sogar reverse-Engineering zulaessig um das Verhalten an einer Schnittstelle zu ermitteln damit Interoperabilität hergestellt werden kann.
Bei der GPL ist wichtig, dass sie für _echten_ Code gilt, und daran gibt es weder in Europa noch in USA Zweifel. Dass die Amerikaner die LGPL erst erfinden mussten, um mit dem komplizierten, kaputten und antiken anglikanischen Rechtssystem vernuenftig umzugehen, zeigt doch dass es in den USA einen Unterschied zwischen Code und API gibt.
Die Oracle-Anwältin versucht also nur Verwirrung zu stiften ("Nebelgranate").



