-
Gültigkeit des Patents unsicher, aber hauptsache...
Autor: Kugelfisch_dergln 24.04.12 - 12:43
...man sperrt schonmal die KOMPLETTEN Verkäufe.
NICE !
.............................................................................................................................................
Burps. Ülps. -
Re: Gültigkeit des Patents unsicher, aber hauptsache...
Autor: Himmerlarschundzwirn 24.04.12 - 12:47
Warum muss die Gültigkeit eines Patents nicht erstmal gewiss sein, bevor man seine Ansprüche daraus geltend machen kann? Das ist doch, wie jemanden wegen Körperverletzung anzuzeigen, weil man der Meinung ist, dass derjenige einen irgendwann sicherlich schlagen wird.
-
Re: Gültigkeit des Patents unsicher, aber hauptsache...
Autor: neocron 24.04.12 - 12:51
Einstweilige Verfuegung ...
-
Re: Gültigkeit des Patents unsicher, aber hauptsache...
Autor: neocron 24.04.12 - 12:53
Himmerlarschundzwirn schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Warum muss die Gültigkeit eines Patents nicht erstmal gewiss sein, bevor
> man seine Ansprüche daraus geltend machen kann?
weil es dann ein Urteil waere ... und keine Einstweilige Verfuegung mehr!
> Das ist doch, wie jemanden
> wegen Körperverletzung anzuzeigen, weil man der Meinung ist, dass derjenige
> einen irgendwann sicherlich schlagen wird.
Anzeigen kann man grundsaetzlich jeden ... der vergleich ist aber falsch.
richtig waere:
jemandem eine Einstweilige Verfuegung zu erteilen, dass dieser sich nicht auf 10m an eine andere klagende Person heran begeben darf, weil diese glaubt von ihm geschlagen zu werden!
Egal ob die gruende nun angmessen sind odre nicht ... es ist einfach die vorverlegung eines "urteils", bevor der eigentliche Prozess beendet ist! -
Re: Gültigkeit des Patents unsicher, aber hauptsache...
Autor: Himmerlarschundzwirn 24.04.12 - 12:53
Danke! :-)
-
Re: Gültigkeit des Patents unsicher, aber hauptsache...
Autor: neocron 24.04.12 - 13:39
Was man evtl noch anmerken sollte. Damit das ganze nicht gaenzlich ungerecht wirkt. Mit den erstreben einer EV verplichtet sich er klaegerauf evtle schadenersatzzahlungen. In unserem fall also koennten htc, ... die ausfaelle der verkaeufe als schadenersatz von ipcom verlangen, wenn das urteil des hauptverfahrens zu gunsten von htc ausfallen wuerde (die EV also unberechtigt war).
-
Re: Gültigkeit des Patents unsicher, aber hauptsache...
Autor: Himmerlarschundzwirn 24.04.12 - 13:46
Hat IPCom überhaupt so viel Geld? Die machen doch nichts außer klagen, oder?
-
Re: Gültigkeit des Patents unsicher, aber hauptsache...
Autor: Tantalus 24.04.12 - 13:47
neocron schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Was man evtl noch anmerken sollte. Damit das ganze nicht gaenzlich
> ungerecht wirkt. Mit den erstreben einer EV verplichtet sich er klaegerauf
> evtle schadenersatzzahlungen. In unserem fall also koennten htc, ... die
> ausfaelle der verkaeufe als schadenersatz von ipcom verlangen, wenn das
> urteil des hauptverfahrens zu gunsten von htc ausfallen wuerde (die EV also
> unberechtigt war).
Mag stimmen, aber so viel Geld dürfte IPCom gar nicht haben. Also würden die hier beklagten auf jeden Fall auf einem großteil der Umsatzausfälle sitzen bleiben.
Gruß
Tantalus
___________________________
Man sollte sich die Ruhe und Nervenstärke eines Stuhles zulegen. Der muss auch mit jedem Arsch klarkommen. -
Re: Gültigkeit des Patents unsicher, aber hauptsache...
Autor: neocron 24.04.12 - 15:08
Keine ahnung. Es ist, wie so oft in der wirtschaft ein gluecksspiel, nehme ich an! Viel potentieller profit birgt ein hohes risiko ....
-
Re: Gültigkeit des Patents unsicher, aber hauptsache...
Autor: neocron 24.04.12 - 15:10
Tja, wer spielt kann verlieren ...
Die machen nix anderes als spekulanten ...