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Welchen "Beweiswert" hat eine PC-Beschlagnahme?

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  1. Welchen "Beweiswert" hat eine PC-Beschlagnahme?

    Autor: PaterRolfLingen 23.08.12 - 16:46

    Welchen "Beweiswert" haben die ganzen PC-Bestandteile außer der Festplatte (Gehäuse, Grafikkarte, Soundkarte, Netzwerkkarte, DVD-Brenner, Lüfter etc.) sowie z.B. ein Monitor, eine Tastatur, eine Maus, ein Scanner, ein Kopfhörer usw. usf.? Die Absurdität einer solchen "Sicherstellung" ist derartig gigantisch, dass selbst Vergleiche in exorbitanten Kategorien noch massiv verharmlosend sind, z.B.: Der Beschuldigte hat womöglich per Telefon oder Fax eine Straftat begangen, also werden sein Telefon oder Faxgerät beschlagnahmt. Der Beschuldigte hat womöglich ein strafbares Buch; also wird - auch bei freiwilliger Herausgabe des gesuchten Buches - seine gesamte Bibliothek beschlagnahmt. Der Beschuldigte hat womöglich vor seiner Straftat etwas gegessen, also werden seine gesamten Nahrungsmittel beschlagnahmt. Kurz: Je bombastischer und absurder der Vergleich konstruiert ist, desto besser lässt er erahnen, was mit einer EDV-Beschlagnahme eigentlich verbrochen wird, denn in unserer heutigen Informationsgesellschaft ist ein Computer oft von absolut zentraler Bedeutung für quasi das gesamte private, gesellschaftliche und geschäftliche Leben.
    Außerdem: Bei jeder Hausdurchsuchung muss grundsätzlich genau angegeben werden, was überhaupt gesucht wird, also z.B. eine konkrete Datei. Ferner darf die Hausdurchsuchung bei direkter freiwilliger Herausgabe des Gesuchten, z.B. einer konkreten Datei, gar nicht mehr stattfinden. Das Verzeichnis der beschlagnahmten Gegenstände ist geradezu zwangsläufig - rechtswidrig - zu ungenau. Das Verbot der gezielten Suche nach Zufallsfunden hat bei EDV-Beschlagnahme schlichtweg keinerlei Bedeutung mehr - ganz im Gegenteil ist hier das hemmungslose Herumsuchen Programm, u.z. am liebsten wohl da, wo es mit Blick auf das Zeugnisverweigerungsrecht sowieso ausdrücklich verboten ist.
    Opfer einer EDV-Beschlagnahme kann jeder werden. Rechtsmittel gibt es dagegen natürlich in Wahrheit keine, eben weil der Vorgang schon an sich so absurd ist; wer sich also trotzdem dagegen wehrt, muss mit weiteren Repressionen rechnen. Der Raub (cf. § 249 StGB) der Hardware mag dabei sehr schmerzen, weitaus wertvoller sind aber wohl für die meisten eben die Daten. Und glücklicherweise kann man da vielleicht etwas machen:
    1. Alle wichtigen Dateien sollten ausschließlich verschlüsselt gespeichert werden; hier informiere man sich über Programme wie z.B. truecrypt und keepass.
    2. Diese verschlüsselten Dateien sollten an möglichst vielen und möglichst unterschiedlichen Orten gespeichert werden: a) auf beweglichen Datenträgern wie z.B. USB-Speicher; b) via Mail oder als Datenträger-Post an Bekannte; c) bei Anbietern von Online-Speicherplatz usw. usf. Selbst bei großangelegten Razzien und Beschlagnahmen könnten die Dateien dann relativ leicht wiederbeschafft werden.
    3. Ab in eine - dem BRD-Zugriff völlig entzogene, möglichst unbekannte - Cloud!
    Pater Rolf Hermann Lingen, römisch - katholischer Priester (ergo sog. "Sedisvakantist")

    Der bislang letzte Papst war Pius XII. (gest. 1958).

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