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Das Internet nicht verstanden
Autor: DerDy 24.01.16 - 16:23
Vielleicht hat die Rechtsanwältin das Internet nicht verstanden.
Auch wenn Google, MetaGer und Co keinen Link mehr anbieten, so stehen diese Seiten auch weiterhin noch im Internet und sind für alle lesbar.
1. Wenn auf einer Webseite etwas falsches steht, dann sollte die Rechtsanwältin lieber ihre Anstrenungen darin investieren, dass der Inhalt korrigiert oder gelöscht wird. Damit wäre es dann auch aus der Welt und schon bald bei dem Cache der Suchmaschinen.
2. Wenn das Geschriebene aber der Wahrheit entspricht, warum sollen dann Google, MetaGer und Co es nicht mehr anzeigen dürfen? Wenn es Persönlichkeitsrechte verletzt, dann gilt Punkt 1.
Wenn ein Buch indiziert wird, dann wird es doch auch vom Markt genommen und man entfernt nicht nur das Inhaltsverzeichnis aus dem Buch bzw. aus den Suchprogramm des örtlichen Bücherladens. -
Re: Das Internet nicht verstanden
Autor: ChriDDel 25.01.16 - 07:49
DerDy schrieb:
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> Wenn ein Buch indiziert wird, dann wird es doch auch vom Markt genommen und
> man entfernt nicht nur das Inhaltsverzeichnis aus dem Buch bzw. aus den
> Suchprogramm des örtlichen Bücherladens.
Beim ersten Teil gebe ich dir recht. Hier aber nicht. Eine Indizierung nimmt nichts vom Markt, sondern verbietet das bewerben. Auf Nachfrage gibt es die Artikel auch noch legal "unter dem Ladentisch".
Ein Verbot mit Beschlagnahmung (z.B. 1992 "Mortal Combat") darf nicht mehr verkauft werden. -
Re: Das Internet nicht verstanden
Autor: DerDy 26.01.16 - 01:04
Ja, du hast recht, Restbestände dürfen unter der Ladentheke noch verkauft werden.
Aber soweit ich informiert bin, eben nur Restbestände und die sind selten besonders hoch.
Trotzalledem verschwinden die Bücher aus dem Blickfeld und nur noch "Kenner" kennen die Bücher bzw. wissen wo und wie sie an solche rankommen. Ähnlich ist es mit Artikeln im Internet, darauf bezieht sich mein Vergleich.