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Typisch deutsches recht
Autor: Threat-Anzeiger 09.09.11 - 13:21
Auch wenn ein Beschluss nicht legal war, bleibt die Beschlagnahme bestehen. Und wenn einem das Bullenvolk das Telefon abnimmt, weil man seinen Anwalt anrufen will, und man danach förmlich zum Ort der Durchsuchung verschleppt wird(2x selbst erlebt), so ändert das nichts an der Tatsache, dass das für die selben beamten oder das verfahren keinerlei auswirkungen hat. Fakt ist, die Polizei tritt die Grundrechte ihrer Bürger mit Füssen, Die Staatsanwaltschaften unterstützen dass und die Gerichte sehen weg. Und während judikative und exekutive sich darüber freuen, wie toll sie die Grundrechte und die Verfassung mit Füssen treten können, arbeitet die legislative auf Hochtouren daran, den Bürgern die letzten ihrer Grundrechte zu streichen!
1 mal bearbeitet, zuletzt am 09.09.11 13:43 durch ap (Golem.de). -
Bearbeitet durch ap
Autor: book 09.09.11 - 14:57
Threat-Anzeiger schrieb:
> Bullenvolk
Nur 1 mal bearbeite durch ap (Golem.de)?
Das ist offensichtlich zu wenig. -
Re: Bearbeitet durch ap
Autor: slashwalker 09.09.11 - 16:34
Threat-Anzeiger schrieb:
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> Auch wenn ein Beschluss nicht legal war, bleibt die Beschlagnahme bestehen.
> Und wenn einem das Bullenvolk das Telefon abnimmt, weil man seinen Anwalt
> anrufen will, und man danach förmlich zum Ort der Durchsuchung verschleppt
> wird(2x selbst erlebt), so ändert das nichts an der Tatsache, dass das für
> die selben beamten oder das verfahren keinerlei auswirkungen hat. Fakt ist,
> die Polizei tritt die Grundrechte ihrer Bürger mit Füssen, Die
> Staatsanwaltschaften unterstützen dass und die Gerichte sehen weg. Und
> während judikative und exekutive sich darüber freuen, wie toll sie die
> Grundrechte und die Verfassung mit Füssen treten können, arbeitet die
> legislative auf Hochtouren daran, den Bürgern die letzten ihrer Grundrechte
> zu streichen!
Japp die tun was sie wollen. Die dürfen dir während einer Durchsuchung nicht das telefonieren verbieten und du musst auch nicht anwesend sein, ansonsten müssten sie dich vorläufig festnehmen. Aber manche Bullen interessiert das wenig. Auch der Gebrauch von "Gefahr im Verzug" wird sehr oft ausgenutzt, weil denen die Grundlagen für einen Durchsuchungsbeschluss fehlen.
book schrieb:
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> Threat-Anzeiger schrieb:
>
> > Bullenvolk
>
> Nur 1 mal bearbeite durch ap (Golem.de)?
>
> Das ist offensichtlich zu wenig
Wegen? Bullenvolk ist keine Beleidigung. -
Re: Bearbeitet durch ap
Autor: book 09.09.11 - 18:27
slashwalker schrieb:
> book schrieb:
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> -----
> > Threat-Anzeiger schrieb:
> >
> > > Bullenvolk
> >
> > Nur 1 mal bearbeite durch ap (Golem.de)?
> >
> > Das ist offensichtlich zu wenig
>
> Wegen? Bullenvolk ist keine Beleidigung.
Für Dich vielleicht nicht. -
Re: Typisch deutsches recht
Autor: Charles Marlow 11.09.11 - 12:42
Stimme Dir zu.
Noch schlimmer als das unsägliche Beweisverwertungsrecht finde ich den derzeitigen "Trend" der Polizei und Staatsanwaltschaften, grobe Verstösse gegen die Grundrechte u.a. vor Gericht "auszusitzen".
Wenn dann nach zwei Jahren endlich mal ein Urteil erfolgt, dann geht das zu 90% FÜR die Kläger aus. Nur zumeist ohne jegliche Konsequenz für die VERANTWORTLICHEN. Diverse Prügelpolizisten usw. werden zwar durchaus verurteilt, aber die Vorgesetzten, die entweder für dieses Personal zuständig sind oder rücksichtslos die Anweisungen der Innenminister umgesetzt haben, kommen IMMER ungeschoren davon.
Man fragt sich, auf welche Verfassung diese Exekutive und Justiz eigentlich eingeschworen sind. Oder was unsere Politiker FÜR die Demokratie überhaupt noch tun.



