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Darf man das denn nicht?
Autor: Lord Gamma 04.08.12 - 16:05
Darf man denn nicht das, was die Samwer Brüder ständig tun? Ist ja "nur" Software.
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Re: Darf man das denn nicht?
Autor: dabbes 05.08.12 - 10:14
Man "darf" es solange, bis man verklagt wird ;-)
Ob "Bewegungen" Urheberrechtlich geschützt sind, da bin ich mir nicht sicher, aber Grafiken garantiert.
Ist halt nur die Frage ob man vor Gericht belegen kann, dass eindeutig vom eigenen Spiel kopiert wurde. Im Falle Zynga ist das recht offensichtlich, bin mal gespannt was dabei rauskommt.
Ob man die Idee eines "Sim-artigen Spiels" schützen kann, dass glaube ich ebenfalls nicht, bzw. da wäre die Bandbreit einfach zu groß. Dann dürfe es von EA ja auch keine Fussballspiele oder Rennspiele mehr geben, die gabs von anderen schließlich schon vorher. -
Re: Darf man das denn nicht?
Autor: Lord Gamma 05.08.12 - 10:38
Man darf Grafiken zwar nicht kopieren, aber nachahmen darf man sie schon, sofern sie nicht markenrechtlich geschützt sind, oder?
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Jein. :-)
Autor: CodeMagnus 05.08.12 - 21:12
> Man darf Grafiken zwar nicht kopieren, aber nachahmen darf man sie schon,
> sofern sie nicht markenrechtlich geschützt sind, oder?
Ich spreche es mal für Deutsches Recht an:
Das ist das Schöne (Achtung: Ironie!) am Urheberrecht: Deine Frage kann man nur sehr schwammig beantworten. Da spielen viele Faktoren eine Rolle. Klammere Dich mal dabei nicht an den Begriff "Grafiken". Das "Werk" ist dabei von Interesse. Hier - bei Zynga/EA - geht es offenbar um zwei komplette Browsergames. Es geht immer um Ähnlichkeit, nicht um die Ideen. Ideen sind frei! (Auch wenn es einige Patenttrolle nicht wahr haben wollen.) Wenn aber ein Produkt ("Werk") einem anderen so stark ähnelt, dass einfach als Grund dafür nicht der Zufall mehr angenommen werden kann, dann nennt man das "Plagiat". Und solche sind - zurecht, wie ich finde - eben illegal, es sind Urheberrechtsverletzungen. Oder juristischer ausgedrückt: Man darf Teile eines Werks genau dann kopieren, wenn die Individualität des benutzten Werkes in den Hintergrund tritt und gegenüber der Individualität des neugeschaffenen Werkes verblasst (vgl. BGHZ 141, 280). Das nennt man dann "freie Benutzung" im Sinne des § 24 UrhG. In Deutschland zumindest.
Und ja, das ist absichtlich so schwammig im Gesetz formuliert, weil es eben immer auf den Einzelfall ankommt.
Ein Hauptproblem dabei kann aber auch die Beweislast sein... was ist, wenn mir als Musiklaie zufällig die Melodie von McCartneys "Yesterday" einfällt (obwohl ich ihn angenommen nicht kennen würde) und ich das als Song rausbrächte... Ich hab's dann nicht kopiert, und trotzdem wird sicherlich eine Urheberrechtsverletzung (vor Gericht erfolgreich!) draus gemacht.
(Ich bin aber kein Jurist, keine Rechtsberatung)



