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Wirrer Artikel
Autor: dura 27.09.23 - 20:10
Irgendwie ist der Artikel für mich sehr verwirrend geschrieben und inhaltlich falsch.
Bspw. "maximal 1,7 MBit/s" stimmt nicht generell für StreamOn (ohne Leerschritt!), das kam auf den Tarif an (und wurde gegen Ende auch wg. Netzneutralität aufgehoben).
Die Aussage "Vodafone hätte Kunden unbegrenzt Datenvolumen bieten müssen" scheint auch nicht richtig, sondern sie hätten das machen müssen ODER über ein Sonderkündigungsrecht informieren müssen. Ob das jetzt im nachhinein Auswirkungen hat wird nicht erwähnt.
Dann werden noch diverse Informationen einzeln eingestreut die für das Thema absolut irrelevant sind, wie die (falschen) 1,7 MBit oder das ein Vodafone Pass nur für Deutschland galt. -
Re: Wirrer Artikel
Autor: Der mit dem Blubb 27.09.23 - 21:51
dura schrieb:
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> Ob das jetzt im nachhinein Auswirkungen hat wird nicht erwähnt.
Das war auch das, was ich als Info aus dem Artikel erwartet habe. -
Re: Wirrer Artikel
Autor: ImperatorBob 27.09.23 - 22:38
Fände ich auch interessant, ob man da jetzt einen Regress-Anspruch hat. Denn Vodafone vermarktet die Verträge mit Pässen schon länger nicht mehr. Fast alle Kunden, die so einen Tarif hatten, heben mit der letzten Vertragsverlängerung inzwischen also eh einen anderen oder der Vertrag ist inzwischen über 24 Monate gelaufen und damit sowieso monatlich kündbar. Effektiv bringt einem die Silberkündigung dann im besten Fall ein paar Tage kürzer Laufzeit.
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Re: Wirrer Artikel
Autor: cbug 28.09.23 - 08:09
Als Privatkunde hast du ziemlich NIE einen Regressanspruch.
Zum einen hättest du dich wahrscheinlich damals drum kümmern müssen und dem Verfahren Vodafones/Telekoms wirksam widersprechen müssen, zum anderen müsstest du beziffern, welcher Schaden dir entstanden ist, beispielsweise weil du danach Volumen dazu buchen musstest, weil das inklusive für den Anteil der gekündigten Option nicht mehr gereicht hat. Mag sein das es irgendwo jemand gibt der das gemacht hat, aber selbst den Anspruch müsstest du jetzt versuchen gerichtlich durchzusetzen. -
Re: Wirrer Artikel
Autor: asa (Golem.de) 28.09.23 - 10:35
Inhaltlich falsch sind "maximal 1,7 MBit/s" nicht, wir haben angepasst, dass das nicht durchgängig galt. Da haben Sie recht. Wir werde die rückblickenden Informationen im Artikel auch nochmal besser strukturieren. Wenn das Urteil nicht rechtskräftig ist, kann man das Sonderkündigungsrecht gegenwärtig auch nicht einfordern.
Die Betreiber hätten nach Ansicht des Gerichts ersatzweise unbegrenztes Datenvolumen anbieten können, dann hätte die Beendigung des Tarifs sich nicht auf die Nutzer ausgewirkt. Die Information über ein Sonderkündigungsrecht bestand zusätzlich nach Ansicht des Gerichts. Beobachter des Prozesses gehen aber davon aus, dass im Hauptsacheverfahren für die Netzbetreiber entschieden wird. -
Re: Wirrer Artikel
Autor: .02 Cents 28.09.23 - 11:00
Hmm ... Textarbeit 101:
"Das Urteil ist jedoch nicht rechtskräftig und nutzt daher den Betroffenen konkret erst einmal nichts." -
Re: Wirrer Artikel
Autor: TommyH 30.09.23 - 14:49
Die Idee des Gerichts mit unbegrenzten Datenvolumen ist totaler Schwachsinn - das einzige was noch schlechter ankommt als das einem etwas weggenommen wird, ist das jemanden anderen etwas geschenkt wird, was er nicht eigener Ansicht gar nicht "verdient"... Wie soll zwischen dem Tarif von 35 und 105 Euro unterscheiden werden - der mit dem Tarif für 35 Euro beruft sich darauf das er vorher den Videopass hatte und allem voran darüber unmengen an Daten durchschickte und kriegt dann einfach Unlimited und der 105 Euro Kunde sitzt weiter in seinem Tarif fast für Unlimited oder nimmt das sonderkündungrecht war und ist am Ende als langfristiger gut zahlende Kunde der, der leer ausgeht bzw. bestenfalls einen neuen Unlimited abschließen kann, was zum einen wieder eine Mindestlaufzeit hat und zum anderen nicht bei 35 Euro landen wird, also sehr viel Unmut bedeutet hätte...



