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Liebhaberei
Autor: acl 21.06.23 - 18:14
Zuletzt MUSSTE man nicht zwangsweise ein Gewerbe anmelden.
Man hätte die Anlage auch als Liebhaberei deklarieren können, und so komplett ohne Finanzamt und Steuergedöhns agieren können.
(Allerdings hätte man so die MWST nicht wiederbekommen) -
Re: Liebhaberei
Autor: dasbinich 21.06.23 - 18:26
Bei meiner kleinen Anlage in 2020 wurde das abgelehnt. Die Dame vom FA meinte auf Nachfrage nur "Herr XXX, das glaubt Ihnen keiner. Betrieb einer PV Anlage ohne Gewinnerzielungsabsicht"
Daten:
5,7kWp
Ertrag 1.100kWh/kWp
Kosten Brutto 7.000 EUR
Vergütung 9,44ct
Einspeisung ca. 80%
(5,7*1100*0,0944*0,8x20)-7.000=2.500EUR Gewinn auf 20 Jahre
Also sage und schreibe 125EUR im Jahr. Da ist es den Aufwand natürlich fürs Finanzamt wert!
Naja, egal... im Sommer 2021 haben sie das dann eh geändert... Und ich habe bis heute keine Steuer gemacht. -
Re: Liebhaberei
Autor: acl 21.06.23 - 18:58
Bei mir war's ein formloser Brief und die Sache war gegessen
(8kwp)
1 mal bearbeitet, zuletzt am 21.06.23 18:58 durch acl. -
Re: Liebhaberei
Autor: wingi1 21.06.23 - 22:00
Bei mir in 2020 auf ein formloser Brief - ganz einfach. Aber manche FA wollen halt die Arbeit machen ...



