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Planung seit Februar und IB im Mai. Der Aufwand war überschaubar

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  1. Planung seit Februar und IB im Mai. Der Aufwand war überschaubar

    Autor: goggi 21.06.23 - 13:01

    Nachdem wir im Dezember ein BKW installiert hatten, gab es das Ziel eine der Dachflächen auch zu belegen, weil das ernten so viel Spaß macht.

    Daher haben wir das BKW angemeldet, 6 Wochen später kam der 2 Richtungszähler. Den hatten wir noch formlos verlangt.

    Dann die Unterlagen mit Platten, Wechselrichter zusammensuchen und an den Elektriker geben. Der hat dann ziemlich fix die Anmeldung der großen Anlage eingereicht.

    Erst kam die Bestätigung das <30kVA am Hausanschluss möglich sind.

    Wir haben gebaut, das lief noch reibungsloser als wir dachten.

    und 12k Euro später haben wir die 11kWp (und natürlich das BKW) im Betrieb. Das IB der großen war dann am 26.5.

    FA angerufen, die wollten ein formloses Schreiben das wir die Anlage haben und kein Gewerbe machen.

    MaStR Eintrag hat ca. 5 Min gedauert. Da wir schon einen Marktteilnehmer und das BKW drin hatten.

    Ich finde das neue vorgehen sehr gut, auch wenn der Netzbetreiber MitNetz noch per Worddokument die Daten abfragt. Das ist kompletter Müll und wird zum Glück in 1 bis 2 Jahren verboten sein. Dann müssen alle das ganze per Portale abbilden.

  2. Re: Planung seit Februar und IB im Mai. Der Aufwand war überschaubar

    Autor: Haukeeee 21.06.23 - 14:05

    Ist doch schön wenn man einen Elektriker findet der da mit zieht, denn dieser übernimmt die volle Verantwortung für die Anlage. Hier gibt Solaranlagen nur als Komplettpaket, DIY oder sogar nur selbst gekaufte Komponenten akzeptiert keiner.

  3. Re: Planung seit Februar und IB im Mai. Der Aufwand war überschaubar

    Autor: Sebastiann 21.06.23 - 14:43

    Also nur so zu Info... .der Elektriker hat nur bedingt "die volle Verantwortung" - der hat genau dafür Verantwortung was er gemacht hat, was er u.A. durch Messprotokolle dokumentiert. Der Betreiber ist idR der Eigentümer, und der hat die VOLLE Verantwortung, die ein Betreiber eine Elektrischen Anlage hat.

    Erfüllen die Komponenten die vorgeschriebenen Normen, die in der Selbsterklärung aufgeführt sind, hat der Elektriker nicht die Verantwortung wenn z.B. der NA-Schutz versagt (sofern er ein Messprotokoll hat, dass zeigt, dass dieser zum Zeitpunkt der Inbetriebnahme funktioniert hat)

    Aber absolut richtig, geil wenn man die Komponenten wenigstens selbst aussuchen darf, selbst beschaffen ist natürlich noch besser, und wenn mans noch selber installieren darf, dass ist die Königsdisziplin ;)

  4. Re: Planung seit Februar und IB im Mai. Der Aufwand war überschaubar

    Autor: Datalog 21.06.23 - 14:45

    Sebastiann schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Aber absolut richtig, geil wenn man die Komponenten wenigstens selbst
    > aussuchen darf, selbst beschaffen ist natürlich noch besser, und wenn mans
    > noch selber installieren darf, dass ist die Königsdisziplin ;)

    Nee, denn da drüber kommt noch: Selber anmelden ;-)

  5. Re: Planung seit Februar und IB im Mai. Der Aufwand war überschaubar

    Autor: Haukeeee 21.06.23 - 15:25

    Deswegen finde ich dass die Politik fertige 5/10/15/20kWp Anlagen als abgestimmte Komplettpakete inkl. Anmeldung zulassen sollte.
    Die Leistungsmöglichkeiten von DIY wird bei der Energiewende nicht genutzt, viele machen es trotzdem und bauen sich dann was als Insel, Nulleinspeisung oder mit illegaler Einspeisung zusammen...

  6. Re: Planung seit Februar und IB im Mai. Der Aufwand war überschaubar

    Autor: goggi 21.06.23 - 15:34

    Na klar, ich baue den DC Strang auf und die Platten aufs Dach...und der Elektriker hat dann die Verantwortung? Wo genau lebst du denn?
    Der übernimmt die Gewährleistung, für SEINE Anteile. Mehr nicht. Für den Rest sind wir zuständig.

  7. Re: Planung seit Februar und IB im Mai. Der Aufwand war überschaubar

    Autor: Haukeeee 22.06.23 - 07:23

    > Also nur so zu Info... .der Elektriker hat nur bedingt "die volle
    > Verantwortung"

    Aber der Elektriker bzw. dessen Firma unterschreibt die Dokumente/Anmeldung für den Energieversorger und stimmt damit zu alle Bedingungen des Energieversorgers einzuhalten?

  8. Re: Planung seit Februar und IB im Mai. Der Aufwand war überschaubar

    Autor: Haukeeee 22.06.23 - 07:27

    > Wo genau lebst du denn?

    In Deutschland.

    > Der übernimmt die Gewährleistung, für SEINE Anteile. Mehr nicht. Für den
    > Rest sind wir zuständig.

    Das sagen alle mir bekannten, aktiven Elektriker anders, und lehnen jede DIY Anlage ab bzw. übernehmen nur nach kompletter Überprüfung. Es gab dazu auch einen Kilometerlangen Thread im Photovoltaikforum.

    Im Brandfall durch aufgescheuerte, falsch verlegte Kabel und China-Stecker ist immer erst der Elektriker der Depp. Er hätte es mit seinem Fachwissen überprüfen müßen.

  9. Re: Planung seit Februar und IB im Mai. Der Aufwand war überschaubar

    Autor: .02 Cents 22.06.23 - 08:44

    Zwei Dinge können richtig sein: Nur weil der Elektriker in der Haftung mit drin hängt heisst das nicht, dass man als Eigentümer komplett draussen ist.

    Ich bin kein Jurist, und kenne die spezifischen Rechtsnormen nicht, die in diesem Kontext greifen. Aus Käufer Sicht: Wenn man eine komplette Anlage inkl. Installation bezieht, dann dürfte es schwer sein zu argumentieren, dass das irgendwas anderes ist als ein Werkvertrag ist. Da dürfte dann auch ähnliches greifen wie bei jedem anderen Werk was Gewährleistung etc. angeht.

    Wenn man Teile kauft, und die von einem Elektriker montieren lässt, ist man auf jeden Fall viel näher an einem Dienstvertrag. Da hat man als Kunde ganz sicher bei jeder Haftung viel mehr Probleme mit jeglicher Gewährleistung - eine Komponente, die man selbst erworben hat, und die sich im Betrieb als Fehlerhaft herausstellt: Da kann man im Zweifelsfall nur den Hersteller / Händler in Haftung nehmen - der Austausch der Komponente dürfte aber im Zweifelsfall zu Lasten Eigentümer gehen, und ziemlich sicher nicht zu Lasten des Elektro-Monteurs.

    Ich würde auch davon ausgehen, das wesentliche Haftungsfragen auch immer die Sicht des Versicherungsträger umfassen müssen. Spätestens wenn da Akku Puffer verbaut werden - die sind ja durchaus bekannt dafür, dass von ihnen ein erhöhtes Brandrisiko ausgeht - sowohl was das Auslösen von Feuer angeht, als auch was den Umfang von solchen Feuern, und den Umgang durch Rettungskräfte mit brennenden Lithium Ionen Akkus u.ä. angeht. Von daher sollte man sich als Eigentümer einer Immobilie auch mindestens so sehr für die Einschätzung der Situation seitens des Versicherungsträgers interessieren, wie für die Bereitschaft eines Elektrikers mit den selbst-gekauften Bausteinen eine Anlage zu installieren ...



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 22.06.23 08:47 durch .02 Cents.

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