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Stimmt das überhaupt? Golem, bitte recherchieren!
Autor: furanku1 05.12.14 - 06:29
Golem bezieht sich auf
http://www.independent.co.uk/news/uk/a-long-list-of-sex-acts-just-got-banned-in-uk-porn-9897174.html
Da steht zwar die genannte Liste, dort wird aber als Quelle, S. 23, angegeben:
http://www.bbfc.co.uk/sites/default/files/attachments/BBFC%20Classification%20Guidelines%202014_5.pdf
Dort steht aber lediglich:
The following content is not acceptable:
• material which is in breach of the criminal law,
including material judged to be obscene under the
current interpretation of the Obscene Publications Act
1959 (see Annexe)
• material (including dialogue) likely to encourage
an interest in sexually abusive activity which may
include adults role-playing as non-adults
• the portrayal of sexual activity which involves real
or apparent lack of consent. Any form of physical
restraint which prevents participants from indicating a
withdrawal of consent
• the infliction of pain or acts which may cause lasting
physical harm, whether real or (in a sexual context)
simulated. Some allowance may be made for
moderate, non-abusive, consensual activity
• penetration by any object associated with violence or
likely to cause physical harm
• sexual threats, humiliation or abuse which do not
form part of a clearly consenting role-playing game.
Strong physical or verbal abuse, even if consensual, is
unlikely to be acceptable
These Guidelines will be applied to the same
standard regardless of sexual orientation of the
activity portrayed.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 05.12.14 06:33 durch furanku1. -
Re: Stimmt das überhaupt? Golem, bitte recherchieren!
Autor: KillerJiller 05.12.14 - 06:38
Das ist das Unangenehme des Common Laws, du musst dich durch die entsprechenden Urteile wurschteln, damit du das Gesamtbild bekommst (relevant hier u.a. Spanner Trust - kein Wortspiel). Hat den Vorteil, dass man nicht jeden Aspekt miutiös regeln muss, wie z.B. in Deutschland, allerdings gibts eben auch Probleme mit der Modernisierung und vor allen Dingen mit dem Verständnis des Gesetzes.
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Re: Stimmt das überhaupt? Golem, bitte recherchieren!
Autor: Endwickler 05.12.14 - 08:13
furanku1 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Golem bezieht sich auf
>
> www.independent.co.uk
>
> Da steht zwar die genannte Liste, dort wird aber als Quelle, S. 23,
> angegeben:
>
> www.bbfc.co.uk
>
> Dort steht aber lediglich:
>
> The following content is not acceptable:
> • material which is in breach of the criminal law,
> including material judged to be obscene under the
> current interpretation of the Obscene Publications Act
> 1959 (see Annexe)
> • material (including dialogue) likely to encourage
> an interest in sexually abusive activity which may
> include adults role-playing as non-adults
> • the portrayal of sexual activity which involves real
> or apparent lack of consent. Any form of physical
> restraint which prevents participants from indicating a
> withdrawal of consent
> • the infliction of pain or acts which may cause lasting
> physical harm, whether real or (in a sexual context)
> simulated. Some allowance may be made for
> moderate, non-abusive, consensual activity
> • penetration by any object associated with violence or
> likely to cause physical harm
> • sexual threats, humiliation or abuse which do not
> form part of a clearly consenting role-playing game.
> Strong physical or verbal abuse, even if consensual, is
> unlikely to be acceptable
> These Guidelines will be applied to the same
> standard regardless of sexual orientation of the
> activity portrayed.
Hä? -
Re: Stimmt das überhaupt? Golem, bitte recherchieren!
Autor: furanku1 05.12.14 - 10:26
Das ist eine ziemlich andere Liste als die von Golem veröffentlichte.
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Die Liste hat nicht Golem veröffentlicht, sondern independent.co.uk
Autor: Yes!Yes!Yes! 05.12.14 - 10:53
Deren Quelle(n) mag ich jetzt nicht weiter anschauen...
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Re: Stimmt das überhaupt? Golem, bitte recherchieren!
Autor: furanku1 05.12.14 - 13:22
Man zitiert aber Originalquellen, wenn diese zur Verfügung stehen. Alles andere ist "Stille Post" spielen.
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Re: Stimmt das überhaupt? Golem, bitte recherchieren!
Autor: koelnerdom 05.12.14 - 13:34
Wer ist "man"? Versuch doch nicht ständig irgendwelche Forderungen zu stellen, was in Artikeln sein muss, wenn es doch nur deine eigenen Wünsche sind.
Du hast mal an anderer Stelle geschrieben, dass du doch nur durch Kritik verbessern möchtest. Ganz ehrlich? Deine Kommentare sind so unangenehm fordernd und hart an der Grenze zur Beleidigung - ich würde sie noch nicht einmal lesen. -
Re: Stimmt das überhaupt? Golem, bitte recherchieren!
Autor: furanku1 05.12.14 - 14:40
Entschuldigung, aber wenn ich Golem erklären muss, wie das mit dem Zitieren und der Recherche läuft, wenn man denn journalistisch arbeiten will, ist das wohl nicht mein Problem. "Zitiere Originalquellen" und "Überprüfe Deine Quellen" sind nun wirklich Grundregeln.
Es mag ja sein, dass es andere Originalquellen gibt, die die Liste von Golem bestätigen, bis jetzt hat aber niemand von Golem auf meine berechtigte Frage, was denn die Originalquelle sei geantwortet, und die Originalquelle, die ich zurückverfolgt habe gibt die Aussage des Artikels nicht her. -
Re: Die Liste hat nicht Golem veröffentlicht, sondern independent.co.uk
Autor: furanku1 05.12.14 - 14:42
Und Golem die dann ohne weitere Recherche abgeschrieben?
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Re: Die Liste hat nicht Golem veröffentlicht, sondern independent.co.uk
Autor: Lemo 05.12.14 - 15:09
furanku1 schrieb:
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> Und Golem die dann ohne weitere Recherche abgeschrieben?
Was weiß denn ich, jedenfalls fehlt irgendwo die Quelle -
Re: Die Liste hat nicht Golem veröffentlicht, sondern independent.co.uk
Autor: furanku1 05.12.14 - 15:11
Naja, Quellen sind ja genannt, nur stützen die nicht die Meldung, wenn man sie zurückverfolgt, was in diesem Fall ja ca. 30 Sekunden dauert.
Ich habe dem Autor mal eine Mail geschrieben und gefragt. -
Re: Die Liste hat nicht Golem veröffentlicht, sondern independent.co.uk
Autor: Lemo 05.12.14 - 15:13
kwt
Hab das von BBFC mal durchgelesen, eigentlich ist das sogar recht nachvollziehbar.
Gewaltähnliche Handlungen ohne offensichtliche Übereinstimmung der Absichten ist nur als Restricted 18 zu haben, also wirklich nur mit ganz vielen Einschränkungen zu sichten.
Finde ich akzeptabel, schließlich haben die Pornos mit Vergewaltigungscharakter nachweislich schon zu Nachahmern geführt.
Es ist wenigstens nicht komplett verboten.
2 mal bearbeitet, zuletzt am 05.12.14 15:17 durch Lemo. -
Re: Die Liste hat nicht Golem veröffentlicht, sondern independent.co.uk
Autor: furanku1 05.12.14 - 15:20
So etwas haben wir in Deutschland übrigens in ähnlicher Form, siehe §184a, StGB.
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Re: Die Liste hat nicht Golem veröffentlicht, sondern independent.co.uk
Autor: furanku1 05.12.14 - 15:38
Ich recherchiere gerade mal selber ein wenig. Im pdf des "British Board of Film Classification" gibt es einen Bezug auf den "Obscene Publications Act" von1959, der eine Liste von aus damaliger Sicht "obszönen Veröffentlichen" ist. Aufgrund dessen wurde 2012 mal versucht einen Verbreiter eines Schwulenpornos mit Fisting- und Urin-Szenen zu verklagen. Nur ... die Klage war nicht erfolgreich: Siehe
http://www.bbc.co.uk/news/uk-16443697
Wenn sich die BBFC also auf den Obscene Publication Act" beruft, heißt das noch lange nicht, dass solche Szenen tatsächlich illegal sind. Wenn der Independent daher eine Liste von Sexualpraktiken erstellt, die nach diesem "Act" von 1959 verboten waren und die als neue "Zensur" veröffentlicht, ist das jouranlistisch extrem fragwürdig.
Das sind die Ergebnisse meiner kurzen Recherche.
Und mal als persönliche Anmerkung: Herr Sawall, warum mache ich hier eigentlich gerade Ihren Job?! -
Re: Stimmt das überhaupt? Golem, bitte recherchieren!
Autor: koelnerdom 05.12.14 - 15:41
q.e.d. Unangenehm fordernd. Ich füge noch ein "unangemessen" dazu. Weil du der Meinung bist, dass du das gern so hättest, ist das eine Regel und Golem zu blöde, dass du ihnen das erklären musst. Da fällt mir gleich noch das nächsten Wort ein: anmaßend.
Ist dir das wirklich die Energie wert, die du hier verschwendest? Komm mal runter.
Du hast übrigens nicht annähernd so viel Ahnung von Journalismus, wie du es dir vorstellst. Du weißt sehr genau, was du gern hättest. Das bedeutet nur noch lange nicht, dass das auch so sein muss. -
Re: Die Liste hat nicht Golem veröffentlicht, sondern independent.co.uk
Autor: koelnerdom 05.12.14 - 15:52
Nein, du machst DEINEN Job, weil du das wissen wolltest und dich das interessiert.
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Re: Stimmt das überhaupt? Golem, bitte recherchieren!
Autor: AllDayPiano 05.12.14 - 16:10
Um das mal ein wenig auszuklabüstern:
furanku1 schrieb:
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> The following content is not acceptable:
> • material which is in breach of the criminal law,
> including material judged to be obscene under the
> current interpretation of the Obscene Publications Act
> 1959 (see Annexe)
Dazu müsste man jetzt noch massenweise Auslegungsvorschriften antun. Sei mal dahingestellt, dass hier schon jede Menge geregelt ist.
> • material (including dialogue) likely to encourage
> an interest in sexually abusive activity
Aha. Material, dass dazu führen könnte, dass ein Interesse an sexuellem Missbrauch wecken könnte. Das ist schon sehr viel Konjunktiv. Heißt beispielsweise: Pornos, die Vergewaltigungen inszenieren. Hier muss zudem abgegrenzt werden, was in der Rechtssprechung als Missbrauch zu verstehen ist. Es könnte also demnach soweit reichen, dass bereits grober Geschlechtsverkehr als Missbrauch gedeutet wird. Damit wäre dann auch Pounding u.d.gl. verboten.
> which may
> include adults role-playing as non-adults
Also Adult-Baby-Spiele sind dann auch verboten.
> • the portrayal of sexual activity which involves real
> or apparent lack of consent.
Siehe oben. Hier geht es sogar noch weiter: Jeglicher Inhalt, der den Anschein erweckt, dass der GV nicht 100%ig einvernehmlich geschieht, ist fortan verboten.
> Any form of physical
> restraint which prevents participants from indicating a
> withdrawal of consent
Also Knebeln ist somit auch verboten, denn das wiederum würde verhindern, dass jemand sein Veto bekannt gibt.
> • the infliction of pain or acts which may cause lasting
> physical harm, whether real or (in a sexual context)
> simulated. Some allowance may be made for
> moderate, non-abusive, consensual activity
Also SM ist hier klar ausgenommen und weiterhin erlaubt. Aber Knebeln + SM ist dann wiederum verboten.
> • penetration by any object associated with violence or
> likely to cause physical harm
Aha. Fisting ist erlaubt, jemanden einen Baseballschläger einzuführen wiederum nicht (weil der Baseballschläger ein Gerät ist, dass auch mit Gewalt assoziiert werden kann). Fisting wiederum ist aber nur dann erlaubt, solange es keine bleibenden Schäden hinterlässt.
> • sexual threats, humiliation or abuse which do not
> form part of a clearly consenting role-playing game.
> Strong physical or verbal abuse, even if consensual, is
> unlikely to be acceptable
Verbale Aggressionen sind also zukünftig verboten - selbst wenn das Gegenüber sein Einvernehmen mitteilt. Sätze wie "You dirty bitch I'll fuck you till you're unconscious" sind damit klar verboten.
> These Guidelines will be applied to the same
> standard regardless of sexual orientation of the
> activity portrayed.
Und all das gilt ohne Ausnahme!
... Ich habe den Artikel von Golem gestern (oder war das heute früh?) gelesen und nicht mehr jedes Argument im Kopf. Wo widerspricht sich das jetzt? -
Re: Stimmt das überhaupt? Golem, bitte recherchieren!
Autor: Dullahan 05.12.14 - 16:49
Im Allgemeinen scheint hier ein Detail übersehen zu werden:
Die Regelung bestimmt nicht, was erlaubt ist und was nicht. Sie gibt allerdings dem British Board of Film Censors (BBFC) den Freiraum, auch hier nach eigenem Ermessen zu entscheiden, was gezeigt werden darf und was nicht.
Und das beinhaltet, beschränkt sich aber nicht auf, die oben genannten Sachen. Erwähnenswert ist hier auch der Obscenen Publications Act, der im Endeffekt solche Publikationen verbietet, die obszöne Handlungen beinhalten (ja, das is so schwammig gehalten).
Der Hauptkritik punkt ist wohl, dass die recht willkürlich entscheiden, und man daher damit rechnen kann, dass das ganze doch ne starke Zensur bedeuten wird.
Gruß
Dullahan -
Re: Die Liste hat nicht Golem veröffentlicht, sondern independent.co.uk
Autor: furanku1 05.12.14 - 18:36
Nein.
Entweder Herr Sawall erklärt sich oder Golem hat hier (mal wieder) *richtig* Scheiße gebaut.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 05.12.14 18:38 durch furanku1. -
Re: Stimmt das überhaupt? Golem, bitte recherchieren!
Autor: furanku1 05.12.14 - 19:07
Auch auf persönliche Nachfrage erklärt Herr Sawall nicht die Widerspüche zwischen seinem Artikel und der Quellenlage. Der Artikel wurde aber mittlerweile kommentarlos bearbeitet: Die Aufzählung wurde entfernt.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 05.12.14 19:09 durch furanku1.