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Danke eztv!

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  1. Danke eztv!

    Autor: Tyler Durden 19.05.15 - 10:26

    Ihr habt lange Zeit gute Arbeit geleistet!

    TD

  2. Re: Danke eztv!

    Autor: BPF 19.05.15 - 11:25

    Ich fragte mich grad, ob es wirklich noch Leute gibt, die Torrent benutzen...

    Anscheinend wohl schon...

  3. Re: Danke eztv!

    Autor: deutscher_michel 19.05.15 - 11:28

    Ist auch nix dagegen einzuwenden.. solang es legal ist oder über VPN passiert.,..

  4. Re: Danke eztv!

    Autor: Noren 19.05.15 - 11:38

    Schon mal was von http://www.tribler.org/ gehört?
    Interessantes Konzept

  5. Re: Danke eztv!

    Autor: Leo K. 19.05.15 - 12:51

    torrents nutze ich sehr haeufig. U.a. wenn's mal wieder darum geht die neue archlinux iso runterzuladen. Torrents sind ein tolles Prinzip, vollkommen legal und schnell.

  6. Re: Danke eztv!

    Autor: Seitan-Sushi-Fan 19.05.15 - 13:03

    BPF schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ich fragte mich grad, ob es wirklich noch Leute gibt, die Torrent
    > benutzen...
    >
    > Anscheinend wohl schon...

    Was soll man sonst nutzen, um Daten ohne zentralen Server zu verteilen? eDonkey?

  7. Re: Danke eztv!

    Autor: Schattenwerk 19.05.15 - 13:11

    Nun würde ich gerne mal die begründete Erklärung hören wieso ein VPN pauschal bei illegalem Download schützen sollte ;)

  8. Re: Danke eztv!

    Autor: BPF 19.05.15 - 13:52

    Hör auf zu trollen, lies die Meldung durch und du weißt genau worauf sich mein Kommentar bezieht. Es geht nicht um legale Daten, sondern Nutzung im Aspekt eztv/Seriendownloads...

  9. Re: Danke eztv!

    Autor: Seitan-Sushi-Fan 19.05.15 - 14:26

    BPF schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Hör auf zu trollen, lies die Meldung durch und du weißt genau worauf sich
    > mein Kommentar bezieht. Es geht nicht um legale Daten, sondern Nutzung im
    > Aspekt eztv/Seriendownloads...

    Jemand, der nicht in der Lage ist, einen Satz so zu formulieren, dass seine Bedeutung völlig eindeutig ist, sollte sich nicht erdreisten andere Leute als Troll zu bezeichnen.
    Wenn wer ein Troll ist, dann derjenige, der nur seine deutsche kinox.to-Höhle kennt…

  10. Re: Danke eztv!

    Autor: Tyler Durden 19.05.15 - 15:18

    Schattenwerk schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Nun würde ich gerne mal die begründete Erklärung hören wieso ein VPN
    > pauschal bei illegalem Download schützen sollte ;)

    jetzt müsstest du erst einmal erklären, was denn ein "illegaler Download" sein soll.

    TD

  11. Re: Danke eztv!

    Autor: Tyler Durden 19.05.15 - 15:19

    BPF schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ich fragte mich grad, ob es wirklich noch Leute gibt, die Torrent
    > benutzen...
    >
    > Anscheinend wohl schon...

    VPN?

    TD

  12. Re: Danke eztv!

    Autor: Der Held vom Erdbeerfeld 19.05.15 - 17:56

    BPF schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ich fragte mich grad, ob es wirklich noch Leute gibt,
    > die Torrent benutzen...

    Der Umstand, dass die Zahl der Seeder und Leecher selbst bei weniger aktuellen Torrents ausgesprochen hoch ist, dürfte deine Frage abschließend beantworten. :-)

  13. Re: Danke eztv!

    Autor: neocron 19.05.15 - 21:23

    Ein Download urheberrechtlich geschuetzten Materials aus offensichtlich inoffizieller Quelle ...

  14. Re: Danke eztv!

    Autor: neocron 19.05.15 - 21:24

    deutscher_michel schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ist auch nix dagegen einzuwenden.. solang es legal ist oder über VPN
    > passiert.,..
    letzteres ist irrelevant ... solange es legal ist, soweit wuerde ich mitgehen!
    einzuwenden ist aber denoch etwas, wenn es illegal ist ... egal ob ueber VPN oder nicht!

  15. Re: Danke eztv!

    Autor: Der Held vom Erdbeerfeld 19.05.15 - 21:59

    neocron schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ein Download urheberrechtlich geschuetzten Materials
    > aus offensichtlich inoffizieller Quelle ...

    Bitte nichts durcheinander bringen:

    *Jedes* Material ist urheberrechtlich geschützt, weil es nun einmal für alles einen Urheber gibt.

    Und ob eine Quelle "inoffiziell" ist,lässt sich bei Torrents für den Endverbraucher nicht feststellen, denn er weiß ja nicht, wer sich hinter einer bestimmten IP verbirgt und ob dieser Jemand berechtigt ist, das Material anzubieten.

  16. Re: Danke eztv!

    Autor: neocron 19.05.15 - 22:19

    Der Held vom Erdbeerfeld schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > neocron schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > Ein Download urheberrechtlich geschuetzten Materials
    > > aus offensichtlich inoffizieller Quelle ...
    >
    > Bitte nichts durcheinander bringen:
    >
    > *Jedes* Material ist urheberrechtlich geschützt, weil es nun einmal für
    > alles einen Urheber gibt.
    Dass es einen Urheber gab, ist keine hinreichende Bedingung dafuer, dass es auch urheberrechtlich geschuetzt ist!
    Demnach war diese Ausfuehrung ueberfluessig ...

    > Und ob eine Quelle "inoffiziell" ist,lässt sich bei Torrents für den
    > Endverbraucher nicht feststellen, denn er weiß ja nicht, wer sich hinter
    > einer bestimmten IP verbirgt und ob dieser Jemand berechtigt ist, das
    > Material anzubieten.
    Zum Glueck sehen das Gerichte anders ... es ist durchaus zumutbar gewisse Nachforschungen anzustellen ... und auch erlaubt mal das Hirn einzuschalten!

    Eine laecherliche Ausrede, die die Gier nach kostenlosen Inhalten und Unterhaltung rechtfertigen soll ... bzw. den Geiz ...
    Wer solche Argumente benutzt, darf sich auch nicht darueber beschweren, wenn die Content-Industrie aehnlich wenig Anspruch an die eigene Argumentation stellt ...



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 19.05.15 22:31 durch neocron.

  17. Re: Danke eztv!

    Autor: Der Held vom Erdbeerfeld 20.05.15 - 01:11

    neocron schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Dass es einen Urheber gab, ist keine hinreichende
    > Bedingung dafuer, dass es auch urheberrechtlich
    > geschuetzt ist!

    Ich denke, du solltest noch einmal mit dem Urheberrecht auseinandersetzen. Sobald etwas geschaffen wurde, hat es einen Schöpfer, also einen Urheber. Und dieser genießt automatisch den Schutz des Urheberrechts. Das erkennt man auch wunderbar daran, dass man so ziemlich alle Rechte abtreten/veräußern kann, nicht jedoch die Urheberschaft - was ja auch irgendwie logisch ist, nicht wahr?

    > Zum Glueck sehen das Gerichte anders ...

    Gerichte gehen gar nicht auf diese Ebene, weil die bis heute das Wesen von dezentralen Netzwerken nicht begriffen haben. Gerichte sehen den (virtuellen) Ort als Quelle an, von dem man das Torrent geladen hat. Da gibt es natürlich ein offenkundiges Problem: Auf offenkundigen Warez-Websites werden es auch unzählige Torrents zu legal verbreitbaren Inhalten verlinkt, die dadurch jedoch nicht illegal werden. Auf legalen Websites kann man problemlos Torrents verlinken, die nicht legal verbreitbare Inhalte zusammenfassen, wodurch aber die Website illegal wird, wenn sie diese spezifischen Torrents nicht entfernt.
    Problem: Um den Inhalt eines nicht (korrekt) benamsten Torrents festzustellen, muss man es in einen entsprechenden Client laden. Und schon mit dem ersten geladenen Byte macht man sich de facto strafbar, wenn es kein legales Torrent ist.

    > es ist durchaus zumutbar gewisse Nachforschungen
    > anzustellen ... und auch erlaubt mal das Hirn
    > einzuschalten!

    Wenn ich jetzt hier auf ein Torrent verlinke (oder gar einen Magnet-Link poste) und behaupte, es ginge um die aktuelle Version von Ubuntu, hast du ohne Aufruf des Torrents nur wenig Chancen festzustellen, ob diese Angabe korrekt ist, egal wie aus- oder eingeschaltet dein Gehirn ist.

    Sicherlich gibt Möglichkeiten der Prüfung, aber die sind eben nicht für jedermann durchführbar. Das ist, als ob ich dir einen verschlossenen Umschlag schicke und darin ist ein Zettel, auf dem ich dir verbiete, den Umschlag zu öffnen. Die derzeitige Gesetzeslage erwartet quasi von dir, dass du die Möglichkeit zum durchleuchten des Umschlags hast.

  18. Re: Danke eztv!

    Autor: neocron 20.05.15 - 19:28

    Der Held vom Erdbeerfeld schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ich denke, du solltest noch einmal mit dem Urheberrecht auseinandersetzen.
    *gaehn* kehr erstmal vor der eigenen Tuer, bevor du solche Ratschlaege erteilst ...

    > Sobald etwas geschaffen wurde, hat es einen Schöpfer, also einen Urheber.
    nein! Ein Computer ist kein Urheber, ein Tier genau so wenig, wie der Schnappschuss Selfie des Makkaken zeigte ...
    dieses Bild hat KEINEN Urheber, geniesst also KEINEN Schutz im Sinne des Urheberrechts! Ist jedoch "Material" ...

    > Und dieser genießt automatisch den Schutz des Urheberrechts.
    nein, auch das ist falsch. Denn dann gaebe es keine Gemeinfreien Inhalte!
    Wie sie zB. enstehen, wenn der Urheber seit 70 Jahren Tot ist ...

    > Das erkennt
    > man auch wunderbar daran, dass man so ziemlich alle Rechte
    > abtreten/veräußern kann, nicht jedoch die Urheberschaft - was ja auch
    > irgendwie logisch ist, nicht wahr?
    richtig, nur hat das nichts mit deiner Aussage zu tun, jedes material waere urheberrechtlich geschuetzt ... diese ist so erstmal falsch!

    > > Zum Glueck sehen das Gerichte anders ...
    >
    > Gerichte gehen gar nicht auf diese Ebene, weil die bis heute das Wesen von
    > dezentralen Netzwerken nicht begriffen haben.
    das eine hat nichts mit dem anderen zu tun ...
    sie muessen auch dezentrale Netzwerke nicht begriffen haben um ueber Urheberrechtsverletzungen zu entscheiden ...

    > Gerichte sehen den
    > (virtuellen) Ort als Quelle an, von dem man das Torrent geladen hat. Da
    > gibt es natürlich ein offenkundiges Problem: Auf offenkundigen
    > Warez-Websites werden es auch unzählige Torrents zu legal verbreitbaren
    > Inhalten verlinkt, die dadurch jedoch nicht illegal werden.
    hat auch niemand behauptet ...

    > Auf legalen
    > Websites kann man problemlos Torrents verlinken, die nicht legal
    > verbreitbare Inhalte zusammenfassen, wodurch aber die Website illegal wird,
    > wenn sie diese spezifischen Torrents nicht entfernt.
    > Problem: Um den Inhalt eines nicht (korrekt) benamsten Torrents
    > festzustellen, muss man es in einen entsprechenden Client laden. Und schon
    > mit dem ersten geladenen Byte macht man sich de facto strafbar, wenn es
    > kein legales Torrent ist.
    richtig, wo ist da jetzt das Problem?

    > Wenn ich jetzt hier auf ein Torrent verlinke (oder gar einen Magnet-Link
    > poste) und behaupte, es ginge um die aktuelle Version von Ubuntu, hast du
    > ohne Aufruf des Torrents nur wenig Chancen festzustellen, ob diese Angabe
    > korrekt ist, egal wie aus- oder eingeschaltet dein Gehirn ist.
    richtig, weshalb es dann eben keine Urheberrechtsverletzung darstellt.
    Weshalb du mir jetzt allerdings einen Fall benennst, in dem es dem Nutzer nicht klar sein kann, ist voellig unklar. Geht es doch um Faelle wo man es durchaus kann!
    Finde ich ein Torrent eines Kinofilms, der wohl kaum kostenlos im Internet auf Torrentseiten durch den Urheber/Rechteinhaber verbreitet wuerde, sieht das aber anders aus ... besonders wenn die Seite TPB heisst, oder sonstiges ...


    > Sicherlich gibt Möglichkeiten der Prüfung, aber die sind eben nicht für
    > jedermann durchführbar.
    > Das ist, als ob ich dir einen verschlossenen
    > Umschlag schicke und darin ist ein Zettel, auf dem ich dir verbiete, den
    > Umschlag zu öffnen. Die derzeitige Gesetzeslage erwartet quasi von dir,
    > dass du die Möglichkeit zum durchleuchten des Umschlags hast.
    um diese Faelle geht es ueberhaupt nicht ... es geht um die Faelle wo von vornherein "bitte nicht oeffnen" oder zumindest "das oeffnen scheint illegal zu sein" draufsteht!
    Du stellst es so dar als waere es nie moeglich das festzustellen, das ist aber quatsch ...
    dort kann genau der gleiche Massstab angesetzt werden, wie beim Tatbestand der Hehlerei bzw. beim Kauf eines offensichtlich unrechtlich erworbenen Gegenstands!

  19. Re: Danke eztv!

    Autor: Der Held vom Erdbeerfeld 20.05.15 - 20:44

    neocron schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > nein! Ein Computer ist kein Urheber,

    Ein Computer ist ein Werkzeug. Oder gibt es inzwischen KI und ich hab's verpasst?

    > ein Tier genau so wenig,

    Hm, ich dachte wir reden hier vom kodifizierten Urheberrecht von Menschen für Menschen.

    > > Und dieser genießt automatisch den Schutz des Urheberrechts.
    > nein, auch das ist falsch. Denn dann gaebe es keine Gemeinfreien
    > Inhalte!

    Gemeinfreie Inhalte wurden für Gebrauch und oder Vervielfältigung vom Urheber freigegeben oder - wie du ganz richtig festgestellt hast - durch dessen lange zurückliegenden Tod gemeinfrei. Trotzdem waren sie ab dem Moment ihrer Schöpfung automatisch urheberrechtlich geschützt.

    > sie muessen auch dezentrale Netzwerke nicht begriffen
    > haben um ueber Urheberrechtsverletzungen zu entscheiden ...

    Selbstverständlich muss man sicherstellen, ob eine strafbare Handlung begangen wurde, um sie verhandeln zu können. Vor Gericht genügt es ja auch nicht zu wissen, dass Mord strafbar ist, man muss auch nachweisen, dass ein Mord begangen wurde und es nicht doch Totschlag, Notwehr oder sogar nur ein Unfall war.

    > richtig, weshalb es dann eben keine Urheberrechtsverletzung
    > darstellt.

    Wenn ich dich mal zitieren darf: Gerichte sehen das gerne mal anders - und zwar aus dem zuvor genannten Grund der unzureichenden Kenntnis des technischen Vorgangs.

    > Finde ich ein Torrent eines Kinofilms, der wohl kaum
    > kostenlos im Internet auf Torrentseiten durch den
    > Urheber/Rechteinhaber verbreitet wuerde, sieht
    > das aber anders aus ... besonders wenn die Seite
    > TPB heisst, oder sonstiges

    Logisch. Allerdings erfolgt der Zugriff auf Torrents eben nicht nur über Websites, bei denen es recht eindeutig ist, sondern kann von sonstwo erfolgen. Links in eigentlich seriösen Foren, Links per eMail oder ggf. sogar komplett ohne Zutun des Anwenders über manipulierte Websites.

    Unsereins weiß ja nun im Regelfall Bescheid, aber stell' dir mal eine unbedarfte Gestalt vor, die eine seriös aufgemachte Website besucht und entscheiden soll, ob dort angebotene Torrents und/oder Streams und/oder HTTP-Downloads illegal sind - insbesondere dann, wenn die illegalen Torrents mit bekanntermaßen legalen durchmischt sind. Bei aktuellen Kinofilmen und Spielen ist's ja noch irgendwie selbsterklärend, aber was ist mit älteren Filmen/Spielen, wie sie ja auch gerne als kostenlose Zugabe auf Zeitschriften gepappt werden? Oder mit Software abseits der üblichen Verdächtigen wie Photoshop und Co?

    Dazu noch Honeypotting irgendwelcher Loggerbuden, die unklare Rechtslage bei Serienmitschnitten aus dem Fernsehen und tausend weitere Imponderabilien, durch die sich selbst Juristen regelmäßig schwitzend durchfriemeln müssen. Da wünscht man sich irgendwie eine klare Leitlinie, wo denn die Zumutbarkeit beginnt und wo sie endet.

  20. Re: Danke eztv!

    Autor: neocron 21.05.15 - 20:06

    Der Held vom Erdbeerfeld schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ein Computer ist ein Werkzeug. Oder gibt es inzwischen KI und ich hab's
    > verpasst?
    es benoetigt keine KI um etwas zu erschaffen!

    > > ein Tier genau so wenig,
    >
    > Hm, ich dachte wir reden hier vom kodifizierten Urheberrecht von Menschen
    > für Menschen.
    nein, das hattest du sicherlich nicht eingegrenzt! falls doch, benenn es halt gleich!
    Du hast behauptet alles, was entsteht muss einen Urheber haben, und demnach auch urheberrechtlich geschuetzt sein!

    > > > Und dieser genießt automatisch den Schutz des Urheberrechts.
    > > nein, auch das ist falsch. Denn dann gaebe es keine Gemeinfreien
    > > Inhalte!
    >
    > Gemeinfreie Inhalte wurden für Gebrauch und oder Vervielfältigung vom
    > Urheber freigegeben oder - wie du ganz richtig festgestellt hast - durch
    > dessen lange zurückliegenden Tod gemeinfrei. Trotzdem waren sie ab dem
    > Moment ihrer Schöpfung automatisch urheberrechtlich geschützt.
    das mag sein, nur weil du deine Aussage nun korrigierst, macht es die erste falsche nicht richtig!
    du hast behauptet alles unterlaege dem Urheberrecht
    > > sie muessen auch dezentrale Netzwerke nicht begriffen
    > > haben um ueber Urheberrechtsverletzungen zu entscheiden ...
    >
    > Selbstverständlich muss man sicherstellen, ob eine strafbare Handlung
    > begangen wurde, um sie verhandeln zu können.
    dessen hat niemand widersprochen ... nur ist es fuer das herunterladen einer Datei unerheblich wo man sie her bekommt!
    Ob man diese nun dezentral herunter laedt, oder aber von einem Server ist doch absolut egal fuer den Tatbestand!

    > Vor Gericht genügt es ja auch
    > nicht zu wissen, dass Mord strafbar ist, man muss auch nachweisen, dass ein
    > Mord begangen wurde und es nicht doch Totschlag, Notwehr oder sogar nur ein
    > Unfall war.
    richtig, nur aendert die technische Umsetzung des Herunterladens nichts an der Tat selbst!?
    Es aendert ja auch nichts am Mord, ob man jemanden mit einem Hammer, oder einer Saege gekillt hat!

    > > richtig, weshalb es dann eben keine Urheberrechtsverletzung
    > > darstellt.
    >
    > Wenn ich dich mal zitieren darf: Gerichte sehen das gerne mal anders - und
    > zwar aus dem zuvor genannten Grund der unzureichenden Kenntnis des
    > technischen Vorgangs.
    Stichwort Differenzierung!
    Es ist alles noetige erlaeutert worden dafuer ...

    >
    > > Finde ich ein Torrent eines Kinofilms, der wohl kaum
    > > kostenlos im Internet auf Torrentseiten durch den
    > > Urheber/Rechteinhaber verbreitet wuerde, sieht
    > > das aber anders aus ... besonders wenn die Seite
    > > TPB heisst, oder sonstiges
    >
    > Logisch. Allerdings erfolgt der Zugriff auf Torrents eben nicht nur über
    > Websites, bei denen es recht eindeutig ist, sondern kann von sonstwo
    > erfolgen.
    richtig, es KANN aber unterschieden werden, ich habe nicht gesagt, dass jede Urheberrechtsverletzung auch entsprechend nachgewiesen werden kann, ich sagte es ist generell moeglich dort zu differenzieren. Entegegen deiner Darstellung, die es eher so ausmalt, als haette man keinerlei Chance dort jemandem die Tat nachzuweisen, da dieser ja immer behaupten koenne er haette nicht gewusst was in den Dateien ist ...

    > Links in eigentlich seriösen Foren, Links per eMail oder ggf.
    > sogar komplett ohne Zutun des Anwenders über manipulierte Websites.
    Ich habe nirgends behauptet alles seine eine Urheberrechtsverletzung!?
    Ich sagte es sei jedoch auch ueber Torrents moeglich entsprechende zu begehen und auch nachzuweisen ...

    > Unsereins weiß ja nun im Regelfall Bescheid, aber stell' dir mal eine
    > unbedarfte Gestalt vor, die eine seriös aufgemachte Website besucht und
    > entscheiden soll, ob dort angebotene Torrents und/oder Streams und/oder
    > HTTP-Downloads illegal sind - insbesondere dann, wenn die illegalen
    > Torrents mit bekanntermaßen legalen durchmischt sind. Bei aktuellen
    > Kinofilmen und Spielen ist's ja noch irgendwie selbsterklärend, aber was
    > ist mit älteren Filmen/Spielen, wie sie ja auch gerne als kostenlose Zugabe
    > auf Zeitschriften gepappt werden? Oder mit Software abseits der üblichen
    > Verdächtigen wie Photoshop und Co?
    Ich habe nur die Moeglichkeit eingeraeumt, und diese bestaetigst du ja, ich sage nicht, dass jede Urheberrechtsverletzung auch eindeutig und zweifelsfrei nachzuweisen waere ... ist ja auch nicht bei jedem Mord der Fall, oder anderen Delikten.


    > Dazu noch Honeypotting irgendwelcher Loggerbuden, die unklare Rechtslage
    > bei Serienmitschnitten aus dem Fernsehen und tausend weitere
    > Imponderabilien, durch die sich selbst Juristen regelmäßig schwitzend
    > durchfriemeln müssen. Da wünscht man sich irgendwie eine klare Leitlinie,
    > wo denn die Zumutbarkeit beginnt und wo sie endet.
    da gebe ich dir voellig recht!
    Ich hatte nur das Gefuehl du versuchst die ewige Leier hier aufzutischen, dass man ja irgend wie immer eine Ausrede haette um Urheberrechtsverletzungen zu begehen ... und das ist meiner Meinung und Beobachtung nach zum Glueck nicht so.
    Nicht jeder wird gefasst, der illegal handelt, und nicht jeder bleibt unbeobachtet, obwohl er legal agiert ... das ist leider ueberall so!
    Das Urheberrecht ist dort leider keine Ausnahme, auch dort herrschen Unklarheiten bzw. eigentlich stimmt das nicht, es ist Klarheit gegeben, nur der klare Sachverhalt (die Absicht) ist schlicht nicht Nachweisbar ...

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