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Vorabverurteilung?
Autor: Buhh 28.12.10 - 15:07
Ihr schreibt "Apple wird wegen der heimlichen Weitergabe von Nutzerdaten an Werbenetzwerke verklagt."
Wie kommt ihr zu der Feststellung, dass Apple tatsächlich Nutzerdaten weitergegeben hat? Gut, ihr seid kein Juristen und Golem nicht eine Anwaltsseite - aber könnt ihr nicht neutraler wie bspw. Heise schreiben: "Apple wegen angeblicher Weitergabe von Nutzerdaten verklagt"? Oder habt ihr so eine Schreibe nicht drauf? -
Re: Vorabverurteilung?
Autor: Dinh 28.12.10 - 15:23
Buhh schrieb:
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> "Apple wird wegen der heimlichen Weitergabe von Nutzerdaten an
> Werbenetzwerke verklagt."
Diese Aussage ist doch - unabhängig von Apples Taten - richtig, solange Apple tatsächlich verklagt wurde?
Es steht ja nicht: "Apple gibt heimlich Nutzerdaten an Werbenetzwerke." -
Re: Vorabverurteilung?
Autor: elgooG 28.12.10 - 15:40
Buhh schrieb:
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> Ihr schreibt "Apple wird wegen der heimlichen Weitergabe von Nutzerdaten an
> Werbenetzwerke verklagt."
verklagt != verurteilt
Du kannst jeden wegen alles verklagen. Eine Klage bedeutet ja nur, dass jemand mit etwas ein Problem hat.
Ich könnte meinen Nachbarn zB wegen seiner Gartenzwerge - die ich im Übrigen ziemlich hässlich finde! - verklagen, weil zu einer bestimmten Tageszeit einen Schatten von denen auf mein Grundstück fallen lässt, was meine Katze nicht mag und dadurch meine Lebensqualität mindert, weil sie unausgeschlafen sehr nervenaufreibend ist. Wenn sie deshalb auch noch ihr Katzenfutter nicht frisst, entsteht sogar finanzieller Schaden.
Ob ich dann vor Gericht recht bekomme ist natürlich etwas ganz anderes. ;D
1 mal bearbeitet, zuletzt am 28.12.10 15:42 durch elgooG. -
Re: Vorabverurteilung?
Autor: kevla 29.12.10 - 13:56
elgooG schrieb:
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> Buhh schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
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> > Ihr schreibt "Apple wird wegen der heimlichen Weitergabe von Nutzerdaten
> an
> > Werbenetzwerke verklagt."
>
> verklagt != verurteilt
>
> Du kannst jeden wegen alles verklagen. Eine Klage bedeutet ja nur, dass
> jemand mit etwas ein Problem hat.
>
> Ich könnte meinen Nachbarn zB wegen seiner Gartenzwerge - die ich im
> Übrigen ziemlich hässlich finde! - verklagen, weil zu einer bestimmten
> Tageszeit einen Schatten von denen auf mein Grundstück fallen lässt, was
> meine Katze nicht mag und dadurch meine Lebensqualität mindert, weil sie
> unausgeschlafen sehr nervenaufreibend ist. Wenn sie deshalb auch noch ihr
> Katzenfutter nicht frisst, entsteht sogar finanzieller Schaden.
> Ob ich dann vor Gericht recht bekomme ist natürlich etwas ganz anderes. ;D
son quark, du kannst ne anzeige stellen. ob es dann zur anklage kommt, hängt vom fall ab und wird in deutschland durch die staatsanwaltschaft entschieden. deiner würde sicher nicht bis zur anklage kommen ;)
du kannst höchstens privat klagen, wenn es sich um einen dieser fälle hier handelt: http://dejure.org/gesetze/StPO/374.html
aber auch dann erst, wenn ihr vorher (nachgewiesen) versucht habt, euch außergerichtlich zu vertragen ;) -
Re: Vorabverurteilung?
Autor: elgooG 29.12.10 - 15:32
...wir reden hier nicht von deutschem Recht. ;-)