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Versteh ich nicht

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  1. Versteh ich nicht

    Autor: ibsi 04.02.21 - 16:50

    Zitat:
    "Mit der elektronischen Fußfessel überwacht werden vor allem Gewalt- und Sexualstraftäter, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie erneut derartige Taten begehen könnten."
    Also könnten... Kann theoretisch jeder. Aber gut.... Wieso lässt man die dann raus wenn man denkt das sie nicht resozialisiert sind?
    Wenn sie ihre Strafe aber abgesessen haben, haben sie doch für ihre Taten gebüßt.

    Entweder ich habe ein komisches Rechtsverständnis, oder es fehlen Informationen bzw ich habe sie nicht gesehen

  2. Re: Versteh ich nicht

    Autor: MKar 04.02.21 - 17:06

    Wenn nach psychologischem Gutachten festgestellt wird, dass starke Rueckfallgefahr besteht, gab es dafuer in der Vergangenheit nach Haftverbuessung noch Sicherheitsverwahrung.
    Diese wurde jetzt umgewandelt zur Fussfessel.

  3. Re: Versteh ich nicht

    Autor: Incognito 04.02.21 - 17:17

    ibsi schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Zitat:
    > "Mit der elektronischen Fußfessel überwacht werden vor allem Gewalt- und
    > Sexualstraftäter, bei denen davon ausgegangen wird, dass sie erneut
    > derartige Taten begehen könnten."
    > Also könnten... Kann theoretisch jeder. Aber gut.... Wieso lässt man die
    > dann raus wenn man denkt das sie nicht resozialisiert sind?
    > Wenn sie ihre Strafe aber abgesessen haben, haben sie doch für ihre Taten
    > gebüßt.
    >
    > Entweder ich habe ein komisches Rechtsverständnis, oder es fehlen
    > Informationen bzw ich habe sie nicht gesehen

    Können tut viel.
    Sie können einen Regenschirm einpacken falls es regnet. Sie können auch einen Helm aufziehen falls ein Meteorit vom Himmel fällt.
    Man muss manchmal Pragmatist und nicht Idealist sein. Darüber hinaus ist die Frage, ob die Alternative zur Fußfessel einfach kein Ausgang ist? Hilft das der Resozialisation? Der ehemalige Straftäter hat ja auch einen Vorteil: wenn sich in seinem Umkreis ein Gewaltverbrechen ereignen benötigt es keinem Alibis.

  4. Re: Versteh ich nicht

    Autor: ibsi 04.02.21 - 17:24

    Also Fußfesseln für alle, weil dann braucht man kein Alibi.

  5. Re: Versteh ich nicht

    Autor: Sea 04.02.21 - 17:55

    Wir reden hier von Straftätern, die sonst eigentlich in Sicherheitsverwahrung gekommen wären. Bei denen ist davon auszugehen, das sie wieder rückfällig werden, wenn sie die Gelegenheit haben. Und das sind meistens auch keine Ersttäter.
    Das ist schon richtig so, das die ne Fessel haben. Das wohl der Mitbürger wiegt einfach höher. Diese Menschen haben aufgrund ihrer Vergangenheit schlicht einen Teil ihrer Rechte verwirkt. Bring nicht Menschen um oder Vergewaltiger sie nicht, dann gibt's auch keine Fessel.

  6. Re: Versteh ich nicht

    Autor: ibsi 04.02.21 - 18:15

    Hmm, die Fessel hilft dann aber doch auch nicht.
    Mind einmal könnte also was passieren. Wäre da die Sicherheitsverwahrung nicht sinnvoller?

  7. Re: Versteh ich nicht

    Autor: AllDayPiano 04.02.21 - 18:49

    Eine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung ist gegen die Menschenrechte. Daher mussten Täter entlassen werden, bei denen das nachträglich angeordnet wurde.

    Das ist das Dilemma, weshalb man die Fußfesseln einsetzt.

  8. Re: Versteh ich nicht

    Autor: Talimo 04.02.21 - 18:55

    Sehe es auch eher kritisch. Bin aber nicht so im Thema, dass ich eine wirkliche eigene Meinung habe, eher Gedanken.

    Wenn eine theoretische Gefahr besteht, dann glaube ich schon, dass es für einige Freigänger eine Abschreckung sein kann. Für einige Skrupellose aber kein Hindernis wieder Straftaten zu begehen. Da schützt wohl auch die beste Fessel nichts. Höchstens bei der Aufklärung, dann ist es aber zu spät.

  9. Re: Versteh ich nicht

    Autor: ibsi 04.02.21 - 18:58

    AllDayPiano schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Eine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung ist gegen die
    > Menschenrechte. Daher mussten Täter entlassen werden, bei denen das
    > nachträglich angeordnet wurde.
    Ja, davon hatte ich vor Jahren gehört / gelesen, dass das so "massenhaft" vorgekommen ist.
    >
    > Das ist das Dilemma, weshalb man die Fußfesseln einsetzt.
    Aber... Wenn das eine nicht geht, wie kann dann das hier rechtlich ok sein?

  10. Re: Versteh ich nicht

    Autor: ibsi 04.02.21 - 18:59

    Talimo schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Sehe es auch eher kritisch. Bin aber nicht so im Thema, dass ich eine
    > wirkliche eigene Meinung habe, eher Gedanken.
    Ja, eine richtige Meinung habe ich dazu auch noch nicht.

  11. Re: Versteh ich nicht

    Autor: Trockenobst 04.02.21 - 19:10

    ibsi schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > > Das ist das Dilemma, weshalb man die Fußfesseln einsetzt.
    > Aber... Wenn das eine nicht geht, wie kann dann das hier rechtlich ok sein?

    Einsperren vs. überwachte Freiheit ist schon ein großer Unterschied.
    Wenn du dir nichts zu schulden kommen lässt, kannst du praktisch normal Leben.
    Erst wenn das Ding Alarm schlägt, wissen sie überhaupt wo du bist.

    Inzwischen werden solche auffälligen Täter ganz weg gesperrt, denn jetzt ist die ewige Verwahrung ein Teil der Strafe. Das war vorher eben nicht so.

  12. Re: Versteh ich nicht

    Autor: Quantium40 04.02.21 - 19:14

    ibsi schrieb:
    > Entweder ich habe ein komisches Rechtsverständnis, oder es fehlen
    > Informationen bzw ich habe sie nicht gesehen

    2009 hat der EGMR die rückwirkende Verlängerung der Sicherungsverwahrung als Verstoß gegen die EMRK eingestuft.
    2011 wurde dann vom EGMR auch noch die erst 2004 in Deutschland eingeführte nachträgliche Sicherungsverwahrung (also nach Strafvollzug angeordnete) ebenfalls als Verstoss gegen Artikel 5 EMRK angesehen. Die entsprechende Regelung wurde 2011 deshalb auch noch mal geändert.

    Wäre das nicht passiert, wären die beiden Delinquenten einfach in die Sicherungsverwahrung gegangen und das Thema wäre gegessen gewesen. Da das nun nicht möglich war, bekamen sie die elektronische Fußfessel für erstmal 5 Jahre.

  13. Re: Versteh ich nicht

    Autor: ibsi 04.02.21 - 21:00

    Danke für den Überblick.

    Ich finde es trotzdem merkwürdig das man - nach dem Verbüßen seiner Strafe - noch so was auferlegen kann.
    Und auch wenn hier so was geschrieben wurde, man verliert doch bestimmte Rechte nur für die Zeit die man absitzen muss etc, und nicht auf Dauer. Rein rechtlich jetzt.

    Ähnlich wie beim Thema "Gefährder", wobei diese Menschen noch nicht einmal etwas verbrochen haben müssen.

  14. Re: Versteh ich nicht

    Autor: Coceri 04.02.21 - 21:26

    Bei der Fußfessel handelt es sich um eine Weisung im Rahmen der sogenannten "Führungsaufsicht". Das ist so eine Art Bewährung mit verschärften Auflagen. Geregelt ist das insbesondere in § 68b Abs. 1 S.1 Nr. 12 StGB.

    Es ist keine Strafe, sondern eine Maẞregel der Besserung und Sicherung. Es ist oft so, dass z.B. Sexualstraftäter nach dem Verbüßen eines großen Teils der Freiheitsstrafe bei entsprechenden Voraussetzungen zur Bewährung rausgelassen werden. Dann tritt Führungsaufsicht ein. Eine Auflage kann.z.B. sein, sich keinem Kindergarten zu näher. Mit der Fußfessel kann man das dann kontrollieren.

    Es ist recht genau geregelt, wann man sowas anordnen kann, also keinesfalls eine komische "Strafe nach der Strafe".

  15. Re: Versteh ich nicht

    Autor: AllDayPiano 04.02.21 - 22:29

    Weil sich durch das Urteil eine Lücke aufgetan hat. Viele hochgefährliche Täter haben sich damals freigeklagt und mussten entlassen werden, obwohl jegliche Prognose gegen sie sprach.

    Heutzutage wird im Urteil die Sicherungsverwahrung optional oder sicher angeordnet.

    Damals passierte das nicht. Entweder Du hast sie im Urteil bekommen, oder nicht. Und wenn Du vor Deinem Enlassungstermin dem Psychologen blöd gekommen bist, wurde sie kurzerhand nachträglich angeordnet.

    Das widerspricht dem Grundsatz des Rechtsfriedens.

  16. Re: Versteh ich nicht

    Autor: ibsi 05.02.21 - 06:45

    Ah danke, das macht es klarer :)

  17. Re: Versteh ich nicht

    Autor: Serkan.salek 05.02.21 - 07:12

    AllDayPiano schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Eine nachträglich angeordnete Sicherungsverwahrung ist gegen die
    > Menschenrechte. Daher mussten Täter entlassen werden, bei denen das
    > nachträglich angeordnet wurde.
    >
    > Das ist das Dilemma, weshalb man die Fußfesseln einsetzt.


    Aber lebenslang einsperren oder töten ist erlaubt?
    Komische Rechte

  18. Re: Versteh ich nicht

    Autor: dbettac 05.02.21 - 10:22

    ibsi schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Wieso lässt man die
    > dann raus wenn man denkt das sie nicht resozialisiert sind?
    ...
    > Entweder ich habe ein komisches Rechtsverständnis, oder es fehlen
    > Informationen bzw ich habe sie nicht gesehen


    Steht doch im Artikel?
    > Anlass für die Einführung der Fußfessel war ein Urteil des Menschenrechtsgerichtshofs
    > in Straßburg, das es nötig machte, bestimmte Personen aus der Sicherungsverwahrung
    > zu entlassen, obwohl Behörden und Gerichte sie weiter für gefährlich hielten.

  19. Re: Versteh ich nicht

    Autor: dbettac 05.02.21 - 10:33

    Was willst Du denn sonst machen, wenn Du weißt, dass der Täter nichts aus seiner Zeit in Haft gelernt hat?

    Bei der Zeit im Gefängnis geht es ja nicht primär um die Strafe für eine bestimmte Tat, sondern vor allem um eine Umerziehung, um damit zukünftige Taten zu verhindern. Dass so etwas nicht zu 100% funktionieren kann, dürfte selbsterklärend sein.

    Klar, jetzt kommt ein "dann hätte der Richter eben von Anfang an eine längere Haft verordnen müssen"... Erstens haben Richter nicht immer die Wahl, da das Gesetz Höchststrafen vorsieht. Zweitens kann auch ein Richter nicht wissen, wie sich der Täter in den nächsten 15-20 Jahren entwickeln wird. Drittens wollte der Richter dem Täter vielleicht auch eine Chance geben.

  20. Re: Versteh ich nicht

    Autor: dbettac 05.02.21 - 10:39

    Nein, töten ist nicht erlaubt. Zumindest nicht in Ländern, die sich an die Menschenrechte halten.

    Ebenso ist lebenslang einsperren in solchen Ländern nicht erlaubt. Es muss immer eine realistische Chance für den Verurteilten geben, wieder freizukommen. Deshalb bedeutet "lebenslänglich" in D praktisch, dass nach 15 Jahren eine Freilassung möglich wird (gute Führung etc vorausgesetzt).

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