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Und in Deutschland
Autor: unbuntu 10.02.21 - 15:28
Hätte die Polizei jetzt sicher GEMA-Gebühren zahlen müssen, weil das ja eine öffentliche Aufführung war.
"Linux ist das beste Betriebssystem, das ich jemals gesehen habe." - Albert Einstein -
Re: Und in Deutschland
Autor: macray 10.02.21 - 15:36
unbuntu schrieb:
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> Hätte die Polizei jetzt sicher GEMA-Gebühren zahlen müssen, weil das ja
> eine öffentliche Aufführung war.
Das kann der Fall sein - aber wenn es bei dem Streamer auf twitch der Fall wäre und ein User dies 'clipt' (in stream mitschneiden über twitch, geht bis zu 30sek und der Streamer kann hinterher festlegen, ob dies öffentlich zu sehen ist oder nicht) - kann der Streamer verwarnt und gebannt werden und ihm damit die aktuelle LebensFinanzierung entzogen werden. (auch wenn diese Clips auf nicht öffentlich gestellt werden, soweit ich bisher gehört habe - was noch gruseliger wäre) -
Re: Und in Deutschland
Autor: Potrimpo 10.02.21 - 17:17
Da hätte wohl allenfalls der Streamer GEMA-Gebühren zahlen müssen, der hat die Musik schließlich öffentlich zugänglich gemacht.
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Re: Und in Deutschland
Autor: Lemo 10.02.21 - 21:11
Potrimpo schrieb:
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> Da hätte wohl allenfalls der Streamer GEMA-Gebühren zahlen müssen, der hat
> die Musik schließlich öffentlich zugänglich gemacht.
Ein Polizeirevier ist eine öffentliche Einrichtung. Von daher wäre das schon möglich, dass das einer öffentliche Aufführung gleichkommt -
Re: Und in Deutschland
Autor: violator 10.02.21 - 21:18
Der Polizist ist hier der Aufführende und so eine Polizeiwache ist auch ein öffentlicher Ort. ;)
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Re: Und in Deutschland
Autor: Sammie 10.02.21 - 21:25
Potrimpo schrieb:
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> Da hätte wohl allenfalls der Streamer GEMA-Gebühren zahlen müssen, der hat
> die Musik schließlich öffentlich zugänglich gemacht.
Die aktuelle Rechtslage ist so, dass die GEMA allein den Plattformbetreiber, sprich Twitch, als verantwortlichen Lizenzschuldner betrachtet, nicht den einzelnen Streamer. Da es aber - im Gegensatz zu Youtube - auf Twitch noch keinen Lizenzvertrag mit der GEMA gibt, wäre jegliches abspielen von Musik aus dem GEMA-Katalog sowieso verboten. So steht es auch in den TOS von Twitch, und wer sich daran nicht hält, muss immer mit nem Ban rechnen. Bisher sind aber noch gar keine Fälle bekannt, wo die GEMA gegen Twitch vorgegangen wäre. Alle Strikes sind auf DMCA-Notices von US-Labels zurückzuführen, allen voran Universal/Warner. -
Re: Und in Deutschland
Autor: schily 10.02.21 - 23:02
Korrekt, der Betreiber der Einrichtung, in der die öffentliche Aufführung stattfand muß die GEMA Gebühren zahlen, also in diesem Fall die Polizeiwache.
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Re: Und in Deutschland
Autor: DAASSI 11.02.21 - 07:47
Nein in Deutschland ist es verboten in Polizeigebäuden zu filmen oder zu fotografieren. Wäre direkt eine Anzeige gewesen und der Streamer hätte gebühren an die Gema zahlen müssen.
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Re: Und in Deutschland
Autor: unbuntu 11.02.21 - 09:33
Selbst wenn er gar nicht gefilmt hätte wäre es trotzdem eine öffentliche Aufführung des Polizisten gewesen.
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