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....nennt sich Sippenhaftung
Autor: martin28 03.04.19 - 18:44
Wenn ich für die Taten meiner Kinder bestraft werde ist das Sippenhaftung und die hat eine lange Tradition in Deutschland.
Interessant das man die Sippenhaftung zeitgleich mit dem Zensur Uploadfilter wieder aus der braunen Vergangenheit hervorholt.
Wer jetzt sagt es haftet der Anschlußinhaber soll bitte auch gleich beantworten was passiert wenn mein volljähriges Kind (mit Führerschein) mit meinem Auto jemanden tot fährt. Hafte ich dann auch? #Neuland -
Re: ....nennt sich Sippenhaftung
Autor: Yash 03.04.19 - 21:20
martin28 schrieb:
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> Wenn ich für die Taten meiner Kinder bestraft werde ist das Sippenhaftung
> und die hat eine lange Tradition in Deutschland.
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> Interessant das man die Sippenhaftung zeitgleich mit dem Zensur
> Uploadfilter wieder aus der braunen Vergangenheit hervorholt.
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> Wer jetzt sagt es haftet der Anschlußinhaber soll bitte auch gleich
> beantworten was passiert wenn mein volljähriges Kind (mit Führerschein) mit
> meinem Auto jemanden tot fährt. Hafte ich dann auch? #Neuland
Ich hatte noch nie ein Auto, also sorry wenn ich mich da nicht so auskenne: Haftet da nicht die Versicherung des Fahrzeughalters? -
Re: ....nennt sich Sippenhaftung
Autor: 486dx4-160 04.04.19 - 00:03
martin28 schrieb:
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> Wenn ich für die Taten meiner Kinder bestraft werde ist das Sippenhaftung
> und die hat eine lange Tradition in Deutschland.
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> Interessant das man die Sippenhaftung zeitgleich mit dem Zensur
> Uploadfilter wieder aus der braunen Vergangenheit hervorholt.
>
> Wer jetzt sagt es haftet der Anschlußinhaber soll bitte auch gleich
> beantworten was passiert wenn mein volljähriges Kind (mit Führerschein) mit
> meinem Auto jemanden tot fährt. Hafte ich dann auch? #Neuland
Das Urteil bezieht sich auf einen Fall, als die wirklich sehr unverhältnismäßige Störerhaftung noch galt. Im Zweifel haftete der Anschlussinhaber.
Beim Auto ist es ja nach wie vor so, und das ist auch gut so: Autos sind meines Erachtens erheblich gefährlicher als ein Internetanschluss. Wenn dein volljähriges Kind mit deinem Auto eine Straftat begeht, und du nicht sagst welches deiner Kinder es war, dann haftest du als Halter.
Was eine Straftat ist und was keine ist alleine schon höchst verwirrend und hat nichts mit dem Schaden zu tun: Auf kostenpflichtigem Parkplatz tagelang ohne zu zahlen parken: Ordnungswidrigkeit. Im Bus mit Kurzstreckenticket eine Haltestelle zu spät ausgesteigen: Straftat.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 04.04.19 00:08 durch 486dx4-160. -
Re: ....nennt sich Sippenhaftung
Autor: Sharra 04.04.19 - 05:25
martin28 schrieb:
> Wer jetzt sagt es haftet der Anschlußinhaber soll bitte auch gleich
> beantworten was passiert wenn mein volljähriges Kind (mit Führerschein) mit
> meinem Auto jemanden tot fährt. Hafte ich dann auch? #Neuland
Ich biege das mal so um, dass ein Autovergleich auch zum Fall passt:
Wenn dein volljähriges Kind (mit Schein) einen Unfall baut, und jemanden überfährt, und sich dann vom Unfallort entfernt, haftest du, als Fahrzeugeigentümer, erst einmal sehr wohl.
Der Schuldige ist unbekannt, da nicht mehr am Unfallort anzutreffen.
Der einzig Greifbare bist du, weil auf dich das Auto läuft.
Jetzt kannst du sagen, du weisst, wer es war, sagst es aber nicht. Dann haftest du weiter. (Wobei hier zu prüfen wäre, ob du in dem Fall nicht sagen müsstest, wer es war, da es sich hier um ein Tötungsdelikt handelt...)
Insofern ist das durchaus vergleichbar. -
Re: ....nennt sich Sippenhaftung
Autor: lear 04.04.19 - 09:21
Erstens geht es hier um Zivilrecht und Haftung ist Strafrecht.
Zweitens ist die spezielle Fallkonstellation geradezu unglaublich bescheuert.
Drittens werden die Eltern nicht für die Taten ihrer Kinder "bestraft" (nochmal: Zivilrecht), sondern als Anschlußinhaber in Regress genommen (sie "haften" für ihre Internetverbindung) weil sie die sekundäre Darlegungslast völlig nutzlos mit Füßen getreten haben.
*Gestraft* wurden sie (die Eltern) widerum durch ihre eigenen Eltern, die offensichtlich vergessen haben, ihnen ein Gehirn mitzugeben. -
Re: ....nennt sich Sippenhaftung
Autor: crazypsycho 04.04.19 - 22:27
Yash schrieb:
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> martin28 schrieb:
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> > Wenn ich für die Taten meiner Kinder bestraft werde ist das
> Sippenhaftung
> > und die hat eine lange Tradition in Deutschland.
> >
> > Interessant das man die Sippenhaftung zeitgleich mit dem Zensur
> > Uploadfilter wieder aus der braunen Vergangenheit hervorholt.
> >
> > Wer jetzt sagt es haftet der Anschlußinhaber soll bitte auch gleich
> > beantworten was passiert wenn mein volljähriges Kind (mit Führerschein)
> mit
> > meinem Auto jemanden tot fährt. Hafte ich dann auch? #Neuland
> Ich hatte noch nie ein Auto, also sorry wenn ich mich da nicht so auskenne:
> Haftet da nicht die Versicherung des Fahrzeughalters?
Das kommt auf die Situation an. Geschieht der Unfall unter Drogeneinfluss oder wird mutwillig durch massiv überhöhte Geschwindigkeit hervorgerufen, wird die Versicherung in Regress gehen.
Wenn das Kind absichtlich jemanden totfährt, wird es sich vor Gericht verantworten müssen.
Aber die Eltern müssen nicht haften (außer sie hätten das Kind zur Tat angestiftet).



