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Deswegen offenes WLAN betreiben
Autor: Usernäme 03.04.19 - 13:14
Und sagen: war wer anders. Im schlimmsten Falle wird man dann aufgefordert logs zu speichern, wer was runter lädt
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Re: Deswegen offenes WLAN betreiben
Autor: mambokurt 03.04.19 - 13:27
Usernäme schrieb:
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> Und sagen: war wer anders. Im schlimmsten Falle wird man dann aufgefordert
> logs zu speichern, wer was runter lädt
Datenschutz gilt wohl nicht? -
Re: Deswegen offenes WLAN betreiben
Autor: User_x 03.04.19 - 13:40
mambokurt schrieb:
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> Usernäme schrieb:
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> > Und sagen: war wer anders. Im schlimmsten Falle wird man dann
> aufgefordert
> > logs zu speichern, wer was runter lädt
>
> Datenschutz gilt wohl nicht?
kann doch jeder selbst verschlüsseln. -
Re: Deswegen offenes WLAN betreiben
Autor: Sinnfrei 03.04.19 - 13:43
Im schlimmsten Fall kommt das mobile Rollkommando und beschlagnahmt sämtliche Hardware im Haus.
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Re: Deswegen offenes WLAN betreiben
Autor: chefin 03.04.19 - 15:24
mambokurt schrieb:
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> Usernäme schrieb:
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> > Und sagen: war wer anders. Im schlimmsten Falle wird man dann
> aufgefordert
> > logs zu speichern, wer was runter lädt
>
> Datenschutz gilt wohl nicht?
Datenschutz UND Urherberrecht sind beides grundgesetzlich geschützt. Wenn eines mit dem anderen kollidiert, kommt es zur Interessenabwägung. Die ist passiert, als man voreilende Protokolle abgeschafft hat. Aber sie haben nicht dazu geführt das es grundsätzlich nicht protokolliert werden darf.
Du musst ja nicht einloogen, wenn dir der Datenschutz nicht passt. ich bin mir ganz sicher, das beim privaten WLAN keinerlei Monopolstellung existiert, die dazu führt das man alternativlos wird. -
Re: Deswegen offenes WLAN betreiben
Autor: M.P. 03.04.19 - 15:54
Die Situation ist wohl vergleichbar mit der Situation in einem vollbesetzten Großraumwagen der Bahn: Wenn da jemand ein Gespräch führt muss er sich klar sein, dass nebenan Leute sitzen, die ggfs. mithören.
Mit der Aufforderung an die unbeteiligten Mitreisenden, das Abteil während des Gespräches aus Datenschutzgründen zu verlassen wird man wohl nicht weit kommen ...
Wenn man nicht will, dass der Firmentratsch mit dem mitreisenden Kollegen zu falschen Ohren gelangt, muss man den Mund halten (was erfahrungsgemäß in gewissen ICEs nicht passiert) -
Re: Deswegen offenes WLAN betreiben
Autor: M.P. 03.04.19 - 15:54
Auf welcher Rechtsgrundlage?
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Re: Deswegen offenes WLAN betreiben
Autor: jake 03.04.19 - 15:57
in härtefällen ist auch waterboarding erlaubt, hörte ich gerüchteweise! ;)
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Re: Deswegen offenes WLAN betreiben
Autor: M.P. 03.04.19 - 15:58
Abfackeln des Hauses zur Unterbindung weiterer Urheberrechtsverletzungen?
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Re: Deswegen offenes WLAN betreiben
Autor: Dominic.j 03.04.19 - 16:02
Ich kenne einen Fall, bei dem der Betroffene nichts von seinem offenen Wlan wusste. Verbraucherzentrale riet zu zahlen, erste Forderung belief sich auf 1000¤ für ein Lied, worauf er einen Anwalt einschaltete der die Summe auf 500¤ drückte + 150¤ Anwaltskosten. Daraufhin kamen über 30 Verstöße über die Jahre ( man riet ihm nicht zu bezahlen) 30x 1000¤= 30000¤. Jetzt kam es zur Gerichtsverhandlung ( jetzt weiß ich, dass dort gehandelt wird) der Richter meinte es ist nunmal ein Schaden entstanden 7000¤ für den “Geschädigten” + eigene Anwaltskosten 70¤ pro Fall x 30= 2100¤. Also wer gern vor Gericht handeln will der kann sein wlan öffnen.
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Re: Deswegen offenes WLAN betreiben
Autor: Yash 03.04.19 - 21:13
Dominic.j schrieb:
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> Also wer gern vor Gericht handeln will der kann sein wlan
> öffnen.
Man öffnet natürlich sein WLAN erst NACH der ersten Abmahnung. Und schließt es dann auch wieder recht schnell ;-)
Aber grundsätzlich würde ich nicht ohne ausländischen VPN ins Internet, wenn ich Jugendliche im Haus hätte. -
Re: Deswegen offenes WLAN betreiben
Autor: Yash 03.04.19 - 21:21
Dominic.j schrieb:
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> Ich kenne einen Fall, bei dem der Betroffene nichts von seinem offenen
> Wlan wusste. Verbraucherzentrale riet zu zahlen, erste Forderung belief
> sich auf 1000¤ für ein Lied, worauf er einen Anwalt einschaltete der die
> Summe auf 500¤ drückte + 150¤ Anwaltskosten. Daraufhin kamen über 30
> Verstöße über die Jahre ( man riet ihm nicht zu bezahlen) 30x 1000¤=
> 30000¤. Jetzt kam es zur Gerichtsverhandlung ( jetzt weiß ich, dass dort
> gehandelt wird) der Richter meinte es ist nunmal ein Schaden entstanden
> 7000¤ für den “Geschädigten” + eigene Anwaltskosten 70¤ pro
> Fall x 30= 2100¤. Also wer gern vor Gericht handeln will der kann sein wlan
> öffnen.
Kann es sein, dass die erste Abmahnung vor Abschaffung der Störerhaftung eintrat? Dann ergibt dein Beitrag Sinn. -
Re: Deswegen offenes WLAN betreiben
Autor: 486dx4-160 03.04.19 - 23:51
Usernäme schrieb:
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> Und sagen: war wer anders. Im schlimmsten Falle wird man dann aufgefordert
> logs zu speichern, wer was runter lädt
So ein Unsinn!
Wenn du ein offenes WLAN betreibst, dann brauchst du dir keine Gedanken wegen Urheberrechtsverletzungen machen - die Störerhaftung wurde abgeschafft. Du kannst höchstens aufgefordert werden, bestimmte Internetangebote zu sperren. Die Aufforderung ist für dich kostenlos.
Aber: Wenn deine IP-Adresse im Bezug zu Straftaten auftaucht (Beleidigung, Hehlerei, Erpressung, Verleumdung usw.) hast du das Rollkommando im Haus und bist deine Elektrogeräte los. Und was sonst noch so Verdächtiges gefunden wird.
Ich empfehle Freifunk. Internet teilen per offenem WLAN über anonymes VPN - auf Spendenbasis. -
Re: Deswegen offenes WLAN betreiben
Autor: M.P. 04.04.19 - 17:00
Oder einen Freifunk-Router aufstellen, und die Kinder auf diesen verweisen ;-)
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Re: Deswegen offenes WLAN betreiben
Autor: quakerIO 04.04.19 - 17:54
https://tarnkappe.info/filesharing-frau-verurteilt-obwohl-sie-alles-getan-hat/
https://tarnkappe.info/filesharing-klage-mutter-trotz-aufklaerung-des-sohnes-verurteilt/
Muss man als Eltern oder Wifi-Betreiber den zugang zu bestimmten Seiten sperren?
Letztenendes kann es doch umgeleitet werden.
Kann man sich rechtlich absichern? Störerhaftung?
1 mal bearbeitet, zuletzt am 04.04.19 17:57 durch quakerIO.



