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Wieso schützt Unwissenheit vor Strafe?

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  1. Wieso schützt Unwissenheit vor Strafe?

    Autor: Herricht 03.04.19 - 14:16

    Das klingt im Artikel viel zu verallgemeinert. Es geht schließlich nur um Zeugen. Und wahrscheinlich auch nur um Zivilrecht.

  2. Re: Wieso schützt Unwissenheit vor Strafe?

    Autor: chefin 03.04.19 - 15:21

    Weil du auch Schadenersatz eindeutig einer Person zuordnen musst. Wäre dem nicht so, wo ziehst du die Grenze? Onkel und Tanten müssen noch zahlen? Oder nur gerade Linie? Oder jeder der dich kennt?

    Ne natürlich nicht. Unwissenheit schützt nicht vor Strafe bezieht sich immer auf einen selbst als Täter. Unwissend zu sein ob ein Dritter die Tat begangen hat schützt also schon vor Strafe. Sonst wäre das Sippenhaft.

  3. Re: Wieso schützt Unwissenheit vor Strafe?

    Autor: Tobias_weingand 03.04.19 - 15:38

    Unwissen (über das Gesetzt) schützt nicht vor Strafe, bedeutet nur dass du nicht sagen kannst ich habe nicht gewusst das dies oder das verboten ist.

    Die Überschrift soll nur Aufmerksamkeit generieren und trägt nicht wirklich zum Verständnis des Falles bei.

  4. Re: Wieso schützt Unwissenheit vor Strafe?

    Autor: M.P. 03.04.19 - 15:48

    Deine Frage ist verallgemeinernd!

    Im Artikel stand

    > Unwissenheit hätte die Eltern vor der Strafe schützen können.

    und

    > "Die Entscheidung führt zu dem Ergebnis, dass Eltern sich nunmehr besser stellen, wenn sie zwar theoretisch die Möglichkeit in den Raum stellen, dass ihre Kinder die Tat begangen haben, gleichzeitig aber erklären, dass sie den wahren Täter nicht kennen."

    Die spezielle Situation ist damit doch randscharf herausgearbeitet



    1 mal bearbeitet, zuletzt am 03.04.19 15:56 durch M.P..

  5. Re: Wieso schützt Unwissenheit vor Strafe?

    Autor: Sharra 04.04.19 - 05:33

    Herricht schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Das klingt im Artikel viel zu verallgemeinert. Es geht schließlich nur um
    > Zeugen. Und wahrscheinlich auch nur um Zivilrecht.

    Es ist im Grunde recht einfach:
    Weisst du, als Anschlussinhaber, wer die Urheberrechtsverletzung begangen hat, verweigerst aber die Aussage, haftest du als Anschlussinhaber. Die Verweigerung ist rechtens, aber entbindet dich nicht von der Haftung. Du übernimmst damit die Schuld, weil du den Schuldigen selbst nicht preisgibst, womit du dich hättest entlasten können. (Gut, im vorliegenden Fall wäre es wohl Humbug, denn wer hätte denn die Sache gezahlt?)

    Weisst du aber nicht, wer es getan hat, weil z.B. die halbe Nachbarschaft in deinem W-LAN hängt, gibt es keinen greifbaren Schuldigen. Und der wäre aber zwingend nötig für eine Schadensersatzforderung.
    Nach derzeitiger Rechtsauffassung muss der Anschlussinhaber eben keine weiteren Nachforschungen anstellen, um den wahren Schuldigen ausfindig zu machen.
    Der schwarze Peter würde damit wieder der klagenden Partei zugeschoben werden. Diese müsste dann herausfinden, wer es wirklich war, wenn nicht der Anschlussinhaber. Klar ist das nicht zu machen, und wäre dann damit wohl zu Ende.

    Wir reden hier über Zivilrecht. Da stürmt keine Horde schlecht informierter Panzerpolizisten mit Maschinenpistolen erst die Nachbarwohnung im falschen Ort, bevor sie bei dir die Türe eintritt, um deine IT zu konfiszieren, damit die Staatanwaltschaft dann 10 Jahre braucht, um herauszufinden, dass du es nicht warst, bevor du deinen Kram beschädigt wieder bekommst.
    Die Beweisführung obliegt dem Urheberrechtsinhaber. Und dieser hat natürlich kaum mehr Möglichkeiten, wenn du, als Anschlussinhaber, die Kenntnis verneinst.

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