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Strafanzeige und gut isses
Autor: Nur mal so 10.08.10 - 11:55
Irgendwann lernt es jeder
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Re: Strafanzeige und gut isses
Autor: iLolly 10.08.10 - 12:01
Wie wäre es mit nem DDoS gegen die GVU das würde helfen ne Anzeige führt doch zu nichts und kostet nur den Klagenden. Bei einem DDoS kostet es die GVU....
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Re: Strafanzeige und gut isses
Autor: der Anwalt 10.08.10 - 12:15
Eine Strafanzeige wird bei der Polizei aufgegeben und kostet den Anzeigenden nichts (mal abgesehen vom Aufwand zu Polizei zu gehen und sich mit den Arbeitsverweigerern dort auseinanderzusetzen).
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Re: Strafanzeige und gut isses
Autor: Sharra 10.08.10 - 12:38
Ddos gegen die GVU... Ähm ja.
Alles was du damit erreichst, wäre dass deren Webseite zeitweilig offline ginge.
Jeder halbwegs intelligente Provider zieht dann notgedrungen den Stecker, wenn die Analysesoftware einen Ddos-Angriff identifiziert. Damit ist der Server off, und nicht mehr erreichbar. 1-2 Tage später fährt der wieder hoch, und die Strafanzeige gegen Unbekannt liegt bei der Staatsanwaltschaft inklusive sämtlicher Firewall-Logs aus der Zeit.
An dem Vorgehen des Ladens an sich wird das aber mit Sicherheit gar nichts ändern.
Die brauchen keine Webseite um den Leuten ungerechtfertigterweise auf die Füße zu treten. -
Re: Strafanzeige und gut isses
Autor: Player_ 10.08.10 - 13:39
der Anwalt schrieb:
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> Eine Strafanzeige wird bei der Polizei aufgegeben und kostet den
> Anzeigenden nichts (mal abgesehen vom Aufwand zu Polizei zu gehen und sich
> mit den Arbeitsverweigerern dort auseinanderzusetzen).
Welche Straftatbestände kämen denn in Frage? -
Re: Strafanzeige und gut isses
Autor: robinx 10.08.10 - 13:49
Vieleicht urheberrechtsverletzung? Oder wie wurde der wunsch nach entfernen genau begründet?
Vieleicht auch einschränkung der Meinungsfreiheit. -
Re: Strafanzeige und gut isses
Autor: Rechtsverdrüller 10.08.10 - 14:03
robinx schrieb:
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> Vieleicht urheberrechtsverletzung? Oder wie wurde der wunsch nach entfernen genau begründet?
HÄ?
> Vieleicht auch einschränkung der Meinungsfreiheit.
Was hat das denn jetzt mit Meinungsfreiheit zu tun ? -
Re: Strafanzeige und gut isses
Autor: Master of Exstase 10.08.10 - 14:12
robinx schrieb:
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> Vieleicht urheberrechtsverletzung? Oder wie wurde der wunsch nach entfernen genau begründet?
HÄ?
Tja die haben sich ja als Urheber bzw. als Inhaber der Urheberrechte ausgegeben ... und die Löschung beantragt ... obwohl sie diese Rechte nicht haben ... Verstoss gegen die Presse/Meinungsfreiheit, schliesslich sind das ja genau die videos die deren Machenschaften anprangern ... also nen "Versehen" war das sicher nicht ... -
Re: Strafanzeige und gut isses
Autor: Geierwalli 10.08.10 - 14:16
tja sowas kommt dabei raus wenn der Staat sich mit der Wirtschaft prostituiert ...
und die einzigen die jeamls in der Nachkriegszeit gegen solche Machenschaften vorgingen ... sind unerwünscht und verboten ... -
Re: Strafanzeige und gut isses
Autor: glaubichkaum 10.08.10 - 14:40
die GVU hat die Inhalte löschen lassen ohne den Sachverhalt vorher zu prüfen?
Bananenrepublik Deutschland...
Shoot first ask questions later - scheint ja immer noch gut zu funktionieren... -
Re: Strafanzeige und gut isses
Autor: robinx 10.08.10 - 15:13
> Shoot first ask questions later - scheint ja immer noch gut zu
> funktionieren...
naja ob es so gut funktioniert muß sich ja jetzt erstmal zeigen. http://www.netzpolitik.org/2010/gvu-vs-elrep-erste-ergebnisse/ Hier mal ein zitat
"Wie Mario Sixtus verlangt auch Alexander Lehmann eine rechtswirksame Unterlassungserklärung von der GVU. Auch, um dafür zu sorgen, dass die GVU die offenbar im eigenen Haus oder bei ihren Dienstleistern herrschenden Missstände abstellt.
Wir haben für Mario Sixtus und Alexander die GVU angeschrieben und förmlich abgemahnt. Die GVU hat nun bis Donnerstag Zeit für eine Reaktion."
Mal gespannt wie die GVU reagiert oder ob sie lust haben es auf einen Prozess ankommen zu lassen. Auch bin ich noch gespannt wie und ob das ZDF reagiert. Immerhin waren die Videos (elektrischer reporter) im auftrag des ZDF entstanden.
Naja man kann halt nicht einfach alle links von irgendeiner seite nehmen und die dann einfach alle entfernen lassen. -
Re: Strafanzeige und gut isses
Autor: robinx 10.08.10 - 15:38
Naja bin zwar kein anwalt aber ich könnte mir da durchaus folgendes vorstellen, aber vieleicht liege ich auch falsch:
http://dejure.org/gesetze/UrhG/15.html
also UrhG §15,§16,§17,§18,§19,§20 geben dem Urheber halt das Recht sein Werk zu verbreiten, aufzuführen, etc. Das recht wurde ihm Genommen.
Bei §97 steht dann folgendes http://dejure.org/gesetze/UrhG/97.html
(1) Wer das Urheberrecht oder ein anderes nach diesem Gesetz geschütztes Recht widerrechtlich verletzt, kann von dem Verletzten auf Beseitigung der Beeinträchtigung, bei Wiederholungsgefahr auf Unterlassung in Anspruch genommen werden. Der Anspruch auf Unterlassung besteht auch dann, wenn eine Zuwiderhandlung erstmalig droht.
Und zu meinungsfreiheit ist einfach unser Grundgesetz Artikel 5
http://dejure.org/gesetze/GG/5.html
(1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.



