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Darf in DE..
Autor: s.h. 05.06.15 - 23:18
ein (Kauf-)Vertrag im Internet nicht nur noch mit "Jetzt kaufen", "kostenpflichtiges Abonement abschließen" oder ähnliches abgeschlossen werden?
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Re: Darf in DE..
Autor: das_mav 05.06.15 - 23:54
Jo und wie beweist du nun, dass dem nicht so war, wenn es einfach eingezogen wird?
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Re: Darf in DE..
Autor: Sleeper 06.06.15 - 11:58
Nunja in Deutschland muss einem zum Glück die Schuld nachgewiesen werden und keiner muss seine Unschuld beweisen.
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Re: Darf in DE..
Autor: AlphaStatus 06.06.15 - 12:24
Sleeper schrieb:
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> Nunja in Deutschland muss einem zum Glück die Schuld nachgewiesen werden
> und keiner muss seine Unschuld beweisen.
Du verwechselst da Straf- und Zivilprozesse. -
Re: Darf in DE..
Autor: crazypsycho 07.06.15 - 17:18
AlphaStatus schrieb:
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> Sleeper schrieb:
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> > Nunja in Deutschland muss einem zum Glück die Schuld nachgewiesen werden
> > und keiner muss seine Unschuld beweisen.
>
> Du verwechselst da Straf- und Zivilprozesse.
Das stimmt zwar, aber das Geld einklagen muss der Anbieter des Abos. Und da die nur auf das schnelle Geld aus sind, klagen die auch nicht.
Denn gerade wenn bekannte News-Seiten über diese Abzocke berichten hätte man in einem Gerichtsverfahren sehr gute Chancen zu gewinnen.



