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Fehlinterpretation?
Autor: bombinho 08.08.18 - 17:35
"Bislang werden nach Angaben der Bundesregierung noch keine Zero-Day-Exploits für die staatliche Spähsoftware genutzt." steht im Text aber der Link geht auf einen Artikel, welcher ganz eindeutig die offizielle Formulierung "Das BKA hat in keinem der o. g. Fälle sogenannte Zero-Day-Sicherheitslücken ausgenutzt." nutzt.
Dort wird die Aussage klipp und klar spezifisch für das BKA getroffen und nicht für Dienstleister und andere Behördenteile. Und auch nur für die o. g. Fälle.
Sehr viel stärker kann man die Gültigkeit schon gar nicht mehr in einem einzigen Satz einschränken ohne die Möglichkeit einer wohlwollenden Interpretation ausschließen zu müssen.