-
Lizenzgebühren bereits bezahlt beim CPU-/GPU - Kauf?
Autor: mick_3 28.09.22 - 16:32
So würde ich das sehen, jedenfalls beim Hardware - En-/Decoding mittels (i)GPU.
Sollten damit nicht die Patent - Lizenzgebühren bereits vom Hersteller (Intel, AMD, OEM) abgeführt worden sein?
VG, M.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 28.09.22 16:32 durch mick_3. -
Re: Lizenzgebühren bereits bezahlt beim CPU-/GPU - Kauf?
Autor: Tijuana 28.09.22 - 17:25
Interessanter Ansatz, würde mich auch interessieren ob da jemand was zu sagen kann.
Beim Kauf von Speichermedien, Druckern, usw zahlt man ja auch die Urheberrechts Abgabe beim Kauf mit! -
Re: Lizenzgebühren bereits bezahlt beim CPU-/GPU - Kauf?
Autor: 486dx4-160 28.09.22 - 17:52
mick_3 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> So würde ich das sehen, jedenfalls beim Hardware - En-/Decoding mittels
> (i)GPU.
>
> Sollten damit nicht die Patent - Lizenzgebühren bereits vom Hersteller
> (Intel, AMD, OEM) abgeführt worden sein?
>
> VG, M.
In der EU gibt's keine Softwarepatente, die H265-Patente sind hier nicht gültig und müssen deswegen auch nicht lizenziert werden. Davon profitiert z.B. VLC (Sitz Frankreich).
Auch wenn's aufwändig wäre: Fedora (Sitz USA) könnte also über einen europäischen Standort eine "European Edition" rausbringen mit VAAPI-Unterstützung für H264/5 und VC1. -
Re: Lizenzgebühren bereits bezahlt beim CPU-/GPU - Kauf?
Autor: mick_3 28.09.22 - 18:20
486dx4-160 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> mick_3 schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > So würde ich das sehen, jedenfalls beim Hardware - En-/Decoding mittels
> > (i)GPU.
> >
> > Sollten damit nicht die Patent - Lizenzgebühren bereits vom Hersteller
> > (Intel, AMD, OEM) abgeführt worden sein?
> >
> > VG, M.
>
> In der EU gibt's keine Softwarepatente, die H265-Patente sind hier nicht
> gültig und müssen deswegen auch nicht lizenziert werden.
Warum sehen dies dann deutsche Gerichte anders, jedenfalls für H.264?
https://www.golem.de/news/mpeg-la-huawei-deutschland-unterschreibt-umstrittenen-lizenzvertrag-1901-138653.html
"... Die Patentanwälte erklärten bereits am 21. November 2018, dass sie einen Prozess gegen Huawei und ZTE vor dem Landgericht Düsseldorf um den Videodekodierungsstandard AVC/H.264 (MPEG-4 Part 10) gewonnen hätten. ..." -
Re: Lizenzgebühren bereits bezahlt beim CPU-/GPU - Kauf?
Autor: slax 28.09.22 - 20:10
Erstens das, und zweitens ist es per Software an dieser Stelle gar nicht möglich einen Patentverstoß zu machen, weil ja lediglich Daten durchgereicht werden.
Aber Juristen interessieren sich nicht für solche technischen Details bzw. verstehen sie nicht. Das ist das Problem. -
Re: Lizenzgebühren bereits bezahlt beim CPU-/GPU - Kauf?
Autor: WinnieW 29.09.22 - 00:38
Codecs gehören, meines Wissens nach, nach dem Patentrecht zu dem Verfahrenspatenten, nicht zu den Softwarepatenten.
Es wird nämlich ein mathematisches Verfahren beschrieben um die Daten zu verarbeiten. Wie das in Software zu implementieren ist wird in den Patentschriften nicht erläutert. -
Re: Lizenzgebühren bereits bezahlt beim CPU-/GPU - Kauf?
Autor: Fegr 29.09.22 - 09:42
WinnieW schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> Codecs gehören, meines Wissens nach, nach dem Patentrecht zu dem
> Verfahrenspatenten, nicht zu den Softwarepatenten.
> Es wird nämlich ein mathematisches Verfahren beschrieben um die Daten zu
> verarbeiten. Wie das in Software zu implementieren ist wird in den
> Patentschriften nicht erläutert.
Naja man muss weiter denken: Die Codecs Software nutzten Hardware De/Encoder deshalb greift hier auch das Verfahrenpatent. Aber zum Beispiel die reine x264 Implementierung die auch einfach nur die normale CPU benutzen kann, ist reine Software und da kann kein Patent eingreifen. Im Prinzip braucht ein mathematisches Verfahren auch die "Hardware" in Europa! -
Re: Lizenzgebühren bereits bezahlt beim CPU-/GPU - Kauf?
Autor: WinnieW 29.09.22 - 16:20
Man muss zwischen kommerzieller und nicht-kommerzieller Nutzung unterscheiden.
VideoLAN mit den VLC Media Player ist nicht-kommerziell, und bei nicht-kommerzieller Nutzung fallen keine Lizenzgebühren an, selbst wenn irgendwas unter den Patentschutz fällt,
denn Patente gelten allgemein nur bei kommerzieller Nutzung.
Der VLC Player ist kostenlos, deshalb nicht-kommerziell. -
Re: Lizenzgebühren bereits bezahlt beim CPU-/GPU - Kauf?
Autor: wasdeeh 09.11.22 - 17:55
486dx4-160 schrieb:
--------------------------------------------------------------------------------
> mick_3 schrieb:
> ---------------------------------------------------------------------------
> -----
> > So würde ich das sehen, jedenfalls beim Hardware - En-/Decoding mittels
> > (i)GPU.
> >
> > Sollten damit nicht die Patent - Lizenzgebühren bereits vom Hersteller
> > (Intel, AMD, OEM) abgeführt worden sein?
> >
> > VG, M.
>
> In der EU gibt's keine Softwarepatente
Hach ja, was wurde es damals gefeiert, dass das EU-Parlament explizit gegen die Richtlinie für die Patentierbarkeit von computerimplementierten Erfindungen gestimmt hat und damit der Kodifizierung der bereits gängigen Praxis des EPA eine Absage erteilt.
Das Blöde daran: Das EPA - im Verbund mit diversen nationalen Patentämtern - hat das einen feuchten Kehricht interessiert, die haben einfach damit weitergemacht.
Also ja, *de facto* hat die EU (leider) sehr wohl Softwarepatente.
Frankreich ist wieder mal das gallische Dorf, stimmt - nur bringt das international nur bedingt was, vom Safe Haven für FOSS-Projekte wie VLC und ffmpeg mal abgesehen...



