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Hassbotschaft? NetzDG?
Autor: pointX 06.09.18 - 22:42
Der strittige Post heißt ja im Klartext "du bist strohdumm", und ist eindeitig beleidigend und herabwürdigend gemeint. Wenn das keine eindeutige Hassbotschaft und kein offensichtlich rechtswidriger Inhalt (Beleidigung) ist, was fällt dann bitte unter diese Begriffe?
"dem Zweck dient, den Nutzern einen 'öffentlichen Marktplatz' für Informationen und Meinungsaustausch zu verschaffen""
Das dürfte wohl auf jeden Blog, Nachrichtenseite oder sonstwas mit Kommentarfunktion im Internet zutreffen.
Das Urteil wird so wohl hoffentlich vom BGH gekippt werden. -
Re: Hassbotschaft? NetzDG?
Autor: SJ 07.09.18 - 04:41
pointX schrieb:
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> Der strittige Post heißt ja im Klartext "du bist strohdumm", und ist
> eindeitig beleidigend und herabwürdigend gemeint. Wenn das keine eindeutige
> Hassbotschaft und kein offensichtlich rechtswidriger Inhalt (Beleidigung)
> ist, was fällt dann bitte unter diese Begriffe?
Und wieso sollte das eine Hassbotschaft sein?
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Wer all meine Fehler findet und die richtig zusammensetzt, erhält die geheime Formel wie man Eisen in Gold umwandeln kann. -
Re: Hassbotschaft? NetzDG?
Autor: Anonymer Nutzer 07.09.18 - 04:42
pointX schrieb:
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> Der strittige Post heißt ja im Klartext "du bist strohdumm", und ist
> eindeitig beleidigend und herabwürdigend gemeint. Wenn das keine eindeutige
> Hassbotschaft und kein offensichtlich rechtswidriger Inhalt (Beleidigung)
> ist, was fällt dann bitte unter diese Begriffe?
>
> "dem Zweck dient, den Nutzern einen 'öffentlichen Marktplatz' für
> Informationen und Meinungsaustausch zu verschaffen""
> Das dürfte wohl auf jeden Blog, Nachrichtenseite oder sonstwas mit
> Kommentarfunktion im Internet zutreffen.
>
> Das Urteil wird so wohl hoffentlich vom BGH gekippt werden.
Jemandem mitzuteilen das man die Unterhaltung mit dieser Person einstellt weil man der Ansicht ist diese Person hat für ihre Position keine Argumente ist für dich das gleiche wie jemanden als strohdumm zu bezeichnen? Nicht schlecht. -
Re: Hassbotschaft? NetzDG?
Autor: Kleba 07.09.18 - 07:32
Also wenn der zitierte Satz als "Hassbotschaft" durchgeht, dann bin ich echt etwas schockiert. Wenn es - egal in welchem Zusammenhang - argumentativ nicht für eine Unterhaltung reicht, ist so ein Satz doch echt harmlos.
Vor allem ist der Satz - in ähnlicher Form - mehr als Witz/frecher Spruch schon seit Jahren (wenn nicht eher Jahrzehnten) weit verbreitet (erinnert mich zumindest sehr an "Ich wollte mich geistig duellieren, aber du warst unbewaffnet"). -
Re: Hassbotschaft? NetzDG?
Autor: Eheran 07.09.18 - 07:57
>und ist eindeitig beleidigend und herabwürdigend gemeint.
Ich kann nur hoffen, dass unsere Gesetzgebung weiterhin nicht nach den Gefühlen irgendwelcher Hypersensiblen geht. Da darf man gar nichts mehr sagen, ist alles beleidigend und herabwürdigend. Völlig egal ob es neutral oder positiv gemeint war, irgendwer kann alles negativ auffassen.