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Ein haarsträubender Abschnitt
Autor: plutoniumsulfat 15.04.15 - 17:22
> Unter Datenschutzgesichtspunkten sei es nicht vertretbar, "eine Art Datenbank mit Berufsgeheimnisträgern und ihren Rufnummern anzulegen und bei allen TK-Anbietern zu hinterlegen", schreibt die Regierung. Daher sollen die Daten von Seelsorgern, Rechtsanwälten, Ärzten, Apothekern, Beratungsstellen, Abgeordneten und Journalisten zwar gespeichert, aber nicht abgerufen werden dürfen.
Bei der Speicherung kann man es nciht unterscheiden. Gut, kommt vor. Aber beim Abrufen geht es auf einmal doch?
> Ausgenommen von der Speicherpflicht sind hingegen Daten von Personen, Behörden und Organisationen in sozialen oder kirchlichen Bereichen, die beispielsweise telefonische Beratung in seelischen oder sozialen Notlagen anbieten.
Auf einmal kann man doch etwas unterscheiden?
Seelsorge ist einmal nicht unterscheidbar, aber nachher doch wieder? -
Re: Ein haarsträubender Abschnitt
Autor: cry88 15.04.15 - 18:30
Die Abfragen sind nur punktuell möglich: "Gib mir alle Daten vom Klaus Müller". Das Klausi kein Geheimnisträger ist lässt sich ja leicht überprüfen.
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Re: Ein haarsträubender Abschnitt
Autor: SelfEsteem 15.04.15 - 20:23
cry88 schrieb:
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> Die Abfragen sind nur punktuell möglich: "Gib mir alle Daten vom Klaus
> Müller". Das Klausi kein Geheimnisträger ist lässt sich ja leicht
> überprüfen.
Und wie "pruefen"?
Wuerde man dazu eine Datenbank mit Geheimnistraegern anlegen und Klaus Mueller darin nachschlagen? -
Re: Ein haarsträubender Abschnitt
Autor: plutoniumsulfat 15.04.15 - 20:33
Das geht ja wegen Datenschutz wieder nicht :D
Welch Ironie...das ist einfach nur noch Realsatire :D -
Re: Ein haarsträubender Abschnitt
Autor: Nocta 15.04.15 - 20:33
Man kann ja eine entsprechende Anfrage an eine dafür zustellige Behörde schicken, die das manuell überprüft.
Wenn da tatsächlich ein manueller Faktor drin ist, würde es sogar Sinn machen, dass man so vorgeht, dass man erst alles speichert und dann beim Abfragen differenziert.
Abgesehen davon, natürlich, dass das ganze Vorhaben keinen Sinn hat, bzw. sehr fraglich und bedenklich und darüberhinaus auch nutzlos ist. -
Re: Ein haarsträubender Abschnitt
Autor: Moe479 15.04.15 - 20:58
das spiel kennen wir schon, von den abmahnungen, die mehr oder weniger gründliche manuelle prüfung wird dann aufgrund der vielen anfragen - denn jeder will mehr wissen, allein schon weil es mehr zu wissen gibt - in ein schnellverfahren umgewandelt, dann reicht das irgendwann auch nicht, und es kommt eine automatisierte abfragemöglichkeit ...
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Re: Ein haarsträubender Abschnitt
Autor: Nocta 15.04.15 - 21:08
Ist die Frage, ob sie wirklich eine automatisierte Abfragemöglichkeit durchsetzen können. Aber aufgeweicht werden kann es sicherlich ... Genau wie all die anderen Bestimmungen.
Die Daten sind ja da, also ... Warum nicht für noch mehr benutzen? -
Re: Ein haarsträubender Abschnitt
Autor: Moe479 15.04.15 - 23:57
uud allein deswegen, weil wir uns kennen, dürfen die daten erst garnicht da sein, alles andere wäre sebstverleumdung!
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Seelsorger != Beratung in seelischen Notlagen
Autor: Uranium235 16.04.15 - 10:29
Du vermischst hier die Begriffe. Es gibt einen genauen Katalog von Zeugnisverweigerungsberechtigen. Deren Daten sollen zwar gespeichert werden - paradoxerweise aus Datenschutzgründen - aber nicht abgerufen werden dürfen. Damit das nicht ins leere läuft, sind "Zufallsfunde" (die eigentlich gar nicht stattfinden können sollen) sogar mit einem expliziten Verwertungsverbot belegt. Das ist extrem selten bei uns.
Die Ausnahme auch von der Speicherung gilt für alle Anderen, die eigentlich nicht direkt zeugnisverweigerungsberechtigt sind, aber nur durch Anonymität und Selbstverpflichtung ihre Dienste anbieten können. z.B. Selbstmordhotline etc.