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Was ist mit den aus den Daten gewonnenen Erkenntnissen?
Autor: smirg0l 15.04.15 - 17:26
Beispiel:
Person A ruft Person B an. Die Daten dazu werden gelöscht, oder auch nicht.
Wird die Information, dass Person A Person B kennt auch gelöscht?
Ich finde dazu in den tollen Leitlinien nichts. Was mich jetzt nicht wirklich wundert...
Angenommen die Antwort ist "Nein":
Nun kennt Person B eine Person C die eine Person D kennt, die zu den z.B. Salatfistern übergelaufen ist und Blödsinn anstellt. Da Person A die Person B kennt, hängt man automatisch mit im Raster und zwar völlig unabhängig davon, ob die Daten, die dazu geführt haben, dass bekannt wurde, dass Person A Person B kennt, bereits gelöscht wurden, oder nicht. Weil aus den Metadaten, die der Löschpflicht unterliegen, die keiner kontrolliert/kontrollieren kann, neue Metadaten gewonnen wurden, die dieser Löschpflicht nicht unterliegen.
Gefickt eingeschädelt. Manchmal sindse ja gar nicht soo doof. ;)
Edith: Ah den Passus überlesen, wo sie hoch und heilig versprechen, keine Profile anzulegen und weil man nur "so kurz" speichert wäre das auch gar nicht möglich.
Hmmmm. Ist klar. Das ist doch totaler Mumpitz!!
Edith2: Der Passus wäre auf mein Beispiel nicht anwendbar, da das weder ein Bewegungs- noch ein klassisches Persönlichkeitsprofil ist. Und wenn das in irgendeiner Definition doch so wäre, dann wählen die einfach eine Definition die passt - wäre ja nicht das erste Mal.
2 mal bearbeitet, zuletzt am 15.04.15 17:30 durch smirg0l. -
Re: Was ist mit den aus den Daten gewonnenen Erkenntnissen?
Autor: cry88 15.04.15 - 18:26
Die Telekom könnte das eventuell machen, aber illegal. Vollzugsbehörden können keine Dauerabfragen machen. Außerdem muss der Betroffene darüber unterrichtet werden. Einzig ein Richter kann dies verhindern.
Das Erstellen von Profilen ist also nicht möglich. -
Re: Was ist mit den aus den Daten gewonnenen Erkenntnissen?
Autor: smirg0l 16.04.15 - 13:57
Ja und nein.
Wenn dem so wäre, dass nicht bereits jetzt illegal Daten angezapft wären und diese neuen Daten supersicher gespeichert wären und die Bedingungen, um an diese Daten zu kommen, unveränderlich wären, dann stimme ich Dir zu.
De facto sieht es so aus, dass bereits jetzt im großen Stile und aus meiner Sicht verfassungswidrig Daten angezapft werden - sei es von unseren Diensten oder deren Kumpels aus GB, USA oder sonst wo.
Weiterhin sieht es so aus, dass, ist die Infrastruktur einmal geschaffen, die Gesetze jederzeit geändert werden können und der Zugriff erleichtert werden kann.
Zudem ist es doch ein mehr als interessantes Ziel, wenn all die Daten, die man sich "mühevoll" zusammenklauben muss, nun an zentralen Stellen gespeichert werden.
Ist es wahrscheinlich, dass niemand versuchen wird, an diese Daten zu kommen?
Ist es garantiert, dass dieser niemand dabei garantiert keinen Erfolg haben wird?
Zu guter letzt winken Richter heute schon alles mögliche einfach blind durch, weil sie überlastet sind oder keine Zeit/Lust haben, sich mit der Materie und den Anfragen im Detail zu beschäften, was aber zwingend notwendig wäre.
Ergo, Schnellverfahren - aka "erst schießen, dann fragen".
Also ja, in einer perfekten Welt könnte man die Position vertreten, dass das alles halb so wild ist. Nur ist diese Welt alles andere als perfekt...