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Und?
Autor: Karantella 06.04.10 - 21:36
Was ist an dem Urteil jetzt besonders?
Wenn ein gewerblicher Verkäufer (bin selber einer) zu doof für die Grundlagen ist, muss er sich hinterher nicht beschweren. Oder gar vor Gericht ziehen bzw. sich dort hin ziehen lassen.



