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Von 15 Käufen in 2009 bei über Ebay landeten 10 vor Gericht
Autor: Kundenviehzeug 06.04.10 - 17:13
meist deswegen, weil Verkäufer glauben, die §§ des BGB gelte nicht für sie.
Insbesondere nicht § 439 IV; § 320; § 363 (dann, wenn nur Entgegennahme zur Prüfung) BGB u.v.m.
Naja, mit der Masche, "dass war schon immer so" kommt man eben nur bei 99% des dummen Kundenviehzeugs durch.
Kauft euch nen gebrauchten Palandt und beschäftigt euch mit der Materie und wehrt euch, das hier geltende Recht schützt die Verbraucher ausreichend vor willkürlichem "Recht von Verkäufers Gnaden".
Wer nicht hören will, muss halt fühlen. Es ist immer wieder ein Fest, Verkäufern, die Kunden wie Viehzeug behandeln, die Schranken aufzuzeigen... -
Re: Von 15 Käufen in 2009 bei über Ebay landeten 10 vor Gericht
Autor: Günni 07.04.10 - 10:48
Das deutsche Recht schützt nicht den Käufer - es straft die Verkäufer. Aber nicht mehr lange. Es ist eine EU Richtlinie im Anmarsch, die den parasitären Käufern gehörig den Arsch aufreissen wird. Wenn diese Schmarotzer von der Bildfläche verschwinden können Händler wieder sorgenfreier verkaufen und müssen nicht bei jedem Kunden versuchen auch noch den letzten Cent rauszuholen.
Es ist immer wieder ein Fest, Käufer die sich wie die Letzten Idioten aufführen, die Schranken (Wertersatz bis zum vollen Kaufpreis) aufzuzeigen. ;-)
Man sollte nicht so tun, als sei der Kunde das Opfer. In vielen Fällen sind Käufer Betrüger, Diebe oder eben Zechpreller die enormen wirtschaftlichen Schaden anrichten. -
Re: Von 15 Käufen in 2009 bei über Ebay landeten 10 vor Gericht
Autor: frank0607 07.04.10 - 13:02
@ günni:
was bist Du denn für einer? Käufer kannste ja nach Deinem statement nicht sein...
ich hab im ebay schon genug betrügerische Verkäufer kennengelernt, die als Händler, nicht als Privat-Verkäufer, Neuware anbieten, die nicht neu ist, grundsätzlich nicht für Ihre Ware haften wollen usw., usf...
Meiner Meinung nach gehört eh' jedem "Privat"-Verkäufer der Status entzogen, der ein paar hundert Bewertungen hat... -
Re: Von 15 Käufen in 2009 bei über Ebay landeten 10 vor Gericht
Autor: Günni 07.04.10 - 13:13
Ich bin Käufer und Verkäufer... sowohl privat als auch gewerblich.
Schwarze Schafe gibt es auch beiden Seiten, deutsche Gerichte suchen diese aber nur bei Verkäufern. Zum Glück wird dem bald Einhalt geboten.
Zudem: Wenn ich alte Kinderklamotten und meine Plattensammlung über eBay verkaufe bin ich dennoch noch immer privater Verkäufer. Nichts anderes triffst du auf Flohmärkten an. Mach da mal Garantie oder Gewährleistungsansprüche geltent... oder lass die eine Rechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer ausstellen.
Privat ist Privat, egal ob 1 Verkauf, 10 oder 1000. Gewerblicher Verkauf ist nach der Gesetzeslage nur was man zum Verkauf produziert hat oder für den Verkauf direkt gekauft hat. Nur halten sich Gerichte in Deutschland nicht daran. -
Re: Von 15 Käufen in 2009 bei über Ebay landeten 10 vor Gericht
Autor: Digimaniac 07.04.10 - 13:39
Ich finde es auch immer wieder verdächtig, wenn angeblich private Verkäufer von einem Artikel gleichzeitig mehrere Exemplare verkaufen, dazu noch behaupten, diese wären neu, und vor allem dann auch noch die Gewährleistung ausschliessen.
Auch ich habe über die Jahre (seit 2001) über 100 Bewertungen gesammelt, und bin definitiv ein privater Anbieter. -
Re: Von 15 Käufen in 2009 bei über Ebay landeten 10 vor Gericht
Autor: Günni 07.04.10 - 15:05
Als Käufer muss man eigentlich nur wissen - und darauf bestehen - dass man 24 Monate Gewährleistung bei Neuware und 12 Monate bei Gebrauchtware hat. Wer einen Schaden hat kann diesen auch ohne Gericht direkt mit einer Abmahnung geltend machen. Ist oft der direktere Weg als sich lange zu streiten.



