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"sondern um die Vollstreckung eines Haftbefehls"
Autor: Husten 23.08.12 - 13:21
Schreibt zu dem Thema in der FAZ, aber schafft es nicht mal so weit zu recherchieren, dass in Schweden gar kein Haftbefehl vorliegt. Es geht lediglich um eine Vorladung zu einer Vernehmung.
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Re: "sondern um die Vollstreckung eines Haftbefehls"
Autor: Moe479 23.08.12 - 13:58
und dabei dieser nachzukommen könnte er von männern mit sonnenbrillen und pistolen nach guantanamo 'überführt' werden ... das ist nur ne unkomplziertere abkürzung für das unvermeidliche, oder versteht ihr das einfach nicht?
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Re: "sondern um die Vollstreckung eines Haftbefehls"
Autor: GmaWelt 23.08.12 - 14:43
http://de.wikipedia.org/wiki/Assange#Haftbefehl_in_Schweden_und_Verhaftung_in_Gro.C3.9Fbritannien
Klingt wie "Ja, doch, Haftbefehl". -
Re: "sondern um die Vollstreckung eines Haftbefehls"
Autor: hyperlord 23.08.12 - 15:21
Also soweit ich weiß, gibt es schon einen "European Arrest Warrant" (EAW) - das geht auch aus den britischen Gerichtsunterlagen hervor:
http://www.scribd.com/doc/80912442/Agreed-Facts-Assange-Case
Allerdings muss man festhalten, dass gegen Assange keine Anklage existiert - weder in Schweden, noch sonst wo. Insofern gibt es zwar einen Haftbefehl, aber nur, um ihn zu befragen. Und: in Schweden werden die Haftbefehle nicht durch Richter/Gerichte ausgestellt, sondern durch die Staatsanwaltschaft.
Das an sich ist schon merkwürdig, zumal es in Schweden durchaus zulässig ist, Befragungen auch im Ausland oder per Telefon durchzuführen.
Ein schöner Artikel, der den Fall gut zusammenfasst, gibt es übrigens im Guardian:
http://www.guardian.co.uk/commentisfree/2012/aug/21/why-us-is-out-to-get-assange -
Vollstreckung eines Haftbefehls aufgrund eines Verfahrens
Autor: rangnar 23.08.12 - 15:39
http://www.newstatesman.com/blogs/david-allen-green/2012/08/legal-myths-about-assange-extradition
“The Swedes should interview Assange in London” ...
Assange is not wanted merely for questioning.
He is wanted for arrest. ... Indeed, to those who complain that Assange has not yet been charged, the answer is simple: he cannot actually be charged until he is arrested.
Das offiziell noch keine Anklage erhoben wurde, könnte an der schwedischen Besonderheit liegen, das die Anklage offiziell erst dann ausgesprochen wird, wenn man verhaftet ist.
Es gibt einen Haftbefehl auf Grund von Anschuldigungen wegen Sexualdelikten, die verfolgt werden. -
Re: "sondern um die Vollstreckung eines Haftbefehls"
Autor: M.Kessel 23.08.12 - 16:08
Ich frage mich immer, warum kommen die nicht mal kurz in der Botschaft vorbei, und befragen ihn einfach da?
Wozu die Reise nach Schweden?
Für ein paar Fragen braucht man doch nur einen Beamten. Oder warum schickt man ihm nicht ein paar Formulare, worauf er schriftlich seine Aussage hinterleggen kann? -
Re: "sondern um die Vollstreckung eines Haftbefehls"
Autor: Fotobar 23.08.12 - 17:11
M.Kessel schrieb:
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> Ich frage mich immer, warum kommen die nicht mal kurz in der Botschaft
> vorbei, und befragen ihn einfach da?
>
> Wozu die Reise nach Schweden?
>
> Für ein paar Fragen braucht man doch nur einen Beamten. Oder warum schickt
> man ihm nicht ein paar Formulare, worauf er schriftlich seine Aussage
> hinterleggen kann?
+1 ...Sollen sie ihn doch besuchen. Da gebe ich dir Recht :D -
Re: "sondern um die Vollstreckung eines Haftbefehls"
Autor: Anonymer Nutzer 23.08.12 - 21:49
sehr schön recherchiert.
könnt ihr das bitte auch mal den ach so freien journalien in diesem land beibringen?
;)
1 mal bearbeitet, zuletzt am 23.08.12 21:50 durch firehorse. -
Re: Vollstreckung eines Haftbefehls aufgrund eines Verfahrens
Autor: ChMu 23.08.12 - 22:25
rangnar schrieb:
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> www.newstatesman.com
>
> “The Swedes should interview Assange in London” ...
> Assange is not wanted merely for questioning.
> He is wanted for arrest. ... Indeed, to those who complain that Assange has
> not yet been charged, the answer is simple: he cannot actually be charged
> until he is arrested.
Das ist natuerlich falsch und wurde gerade erst wieder von den Schweden bestaetigt. Er ist gesucht fuer eine Befragung. Er wurde ja festgenommen, in Schweden. Dann wurde das Verfahren eingestellt. Er war wieder frei. Dann MUSSTE er ausreisen, seine Aufenthaltsgenehmigung wurde nicht verlaengert. Dafuer hat er sich vorsichtshalber die Genehmigung bei just der Staatsanwaeltin geholt, welche ihn nun wieder befragen will, Frau Ny. Auch wenn sie null komma nichts mit der ganzen Sache zu tun hat.
>
> Das offiziell noch keine Anklage erhoben wurde, könnte an der schwedischen
> Besonderheit liegen, das die Anklage offiziell erst dann ausgesprochen
> wird, wenn man verhaftet ist.
Wie gesagt, er war bereits verhaftet, damals gab es sogar die beiden Anzeigen der Frauen, welche ja inzwischen nicht mehr existieren und weswegen das Verfahren dann auch eingestellt wurde. Er hat sich dann noch einmal selber gestellt (ohne Anklage) und seine Ausreise angekuendigt. Ausserdem hat er erklaert, wo er hinfaehrt (UK) wo er wohnen wird und wo er erreichbar ist, sollten noch Fragen kommen.
>
> Es gibt einen Haftbefehl auf Grund von Anschuldigungen wegen
> Sexualdelikten, die verfolgt werden.
Nein. -
Re: Vollstreckung eines Haftbefehls aufgrund eines Verfahrens
Autor: Michael 26.08.12 - 10:55
> Dann MUSSTE er ausreisen, seine Aufenthaltsgenehmigung wurde nicht verlaengert.
Das Verhalten von Assange wird ja bei jeder Weitererzählung korrekter.
Schweden möchte ihn strafrechtlich verfolgen. Das haben Sie in den Verfahren so angegeben, und das kann man auch ganz leicht in den veröffentlichten Urteilen nachlesen. Das ist dann auch die einzige relevante Quelle. Die ganzen Geschichten, die Assange in der Öffentlichkeit fabriziert, und die du da oben brav wiedergibst, sind nichts anderes als das, Geschichten.
Im Original liest sich das dann so:
Nachdem sein schwedischer Anwald informiert wurde, dass Assange in einer Woche befragt werden soll:
"To have the full flavour it may be necessary to consider the transcript in full. In summary the lawyer was unable to tell me what attempts he made to contact his client, and whether he definitely left a message. [...] He said “I don’t think I left a message warning him” (about the possibility of arrest)."
Der Termin war übrigens für den 28.09. angesetzt. Assange hat Scheden am 27. verlassen.
"It would have been a reasonable assumption from the facts (albeit not necessarily an accurate one) that Mr Assange was deliberately avoiding interrogation in the period before he left Sweden. Some witnesses suggest that there were other reasons why he was out of contact. I have heard no evidence that he was readily contactable."
"Mr Hurtig must have realised the significance of paragraph 13 of his proof when he submitted it. I do not accept that this was a genuine mistake. It cannot have slipped his mind. For over a week he was attempting (he says without success) to contact a very important client about a very important matter. The statement was a deliberate attempt to mislead the court". -
Re: Vollstreckung eines Haftbefehls aufgrund eines Verfahrens
Autor: ChMu 26.08.12 - 11:10
Michael schrieb:
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> > Dann MUSSTE er ausreisen, seine Aufenthaltsgenehmigung wurde nicht
> verlaengert.
>
> Das Verhalten von Assange wird ja bei jeder Weitererzählung korrekter.
>
> Schweden möchte ihn strafrechtlich verfolgen. Das haben Sie in den
> Verfahren so angegeben, und das kann man auch ganz leicht in den
> veröffentlichten Urteilen nachlesen. Das ist dann auch die einzige
> relevante Quelle. Die ganzen Geschichten, die Assange in der Öffentlichkeit
> fabriziert, und die du da oben brav wiedergibst, sind nichts anderes als
> das, Geschichten.
>
> Im Original liest sich das dann so:
>
> Nachdem sein schwedischer Anwald informiert wurde, dass Assange in einer
> Woche befragt werden soll:
>
> "To have the full flavour it may be necessary to consider the transcript
> in full. In summary the lawyer was unable to tell me what attempts he made
> to contact his client, and whether he definitely left a message. [...] He
> said “I don’t think I left a message warning him” (about
> the possibility of arrest)."
>
> Der Termin war übrigens für den 28.09. angesetzt. Assange hat Scheden am
> 27. verlassen.
>
> "It would have been a reasonable assumption from the facts (albeit not
> necessarily an accurate one) that Mr Assange was deliberately avoiding
> interrogation in the period before he left Sweden. Some witnesses suggest
> that there were other reasons why he was out of contact. I have heard no
> evidence that he was readily contactable."
>
> "Mr Hurtig must have realised the significance of paragraph 13 of his proof
> when he submitted it. I do not accept that this was a genuine mistake. It
> cannot have slipped his mind. For over a week he was attempting (he says
> without success) to contact a very important client about a very important
> matter. The statement was a deliberate attempt to mislead the court".
Merkwuerdig dann das Frau Ny es selber anders sagt. Meine Aufzaehlung bezog sich in keinster Weise auf Aussagen von Mr. Assange, sondern die Aussage der Frau Ny, eben jener Frau, welche jetzt hinter der Hazt auf diesen "Zeugen" stehen soll.



