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dann muss man 2 Konten vorhalten, 1 für die Neugierigen und eins worüber der Rest läuft
Autor: Anonymer Nutzer 19.01.18 - 07:43
kT
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Re: dann muss man 2 Konten vorhalten, 1 für die Neugierigen und eins worüber der Rest läuft
Autor: das_mav 20.01.18 - 19:31
Hast du für gewöhnlich bei deiner Bank kostenfrei.
Giro für FreeFlow + Tagesgeld für Sicherheiten. -
Re: dann muss man 2 Konten vorhalten, 1 für die Neugierigen und eins worüber der Rest läuft
Autor: robinx999 21.01.18 - 08:36
Wenn es hier darum geht vor neugierigen Blicken zu schützen . Ich zitiere mal aus dem Artikel "Der Zahlungspflichtige muss dem Anbieter dabei seine PIN und eine TAN übermitteln, so dass Letzterer als Stellvertreter bei der Bank des Kunden die Zahlung vom Konto auslösen oder Transaktionen einsehen kann."
Mit der PIN kann ich auf jeden Fall auch das Tagesgeld Konto sehen und zusätzlich auch das Aktien Depot. Da würde wenn man so einen Zahlungsanbieter nutzen will tatsächlich nichts an einem Zweitkonto mit einem anderen Login vorbei führen, den man dann auch recht gefahrlos weitergeben könnte, da dort ja nicht wirklich viel Geld drauf ist und man dort auch keinen Dispo einrichten sollte.
So lange ich so einem Dienst nicht irgendwie eingeschränkt zugriff geben kann (sieht nur das Regelmäßiger Gehaltseingang ist, oder das das Konto nie im Minus war, oder das eine bestimmte Überweisung ausgeführt wurde), werde ich um derartige Anbieter eine großen Bogen machen