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Nur Kriminelle Verschlüsseln!?
Autor: humanica 22.03.17 - 02:39
Es ärgert mich, das die USA Präzedenzfälle heranziehen um Verschlüsselungen zu knacken. Ob nun ein Pädo oder ein Terrorist im Falle des Iphone, jegliche Sicherheit für den Nutzer muss abgebaut werden.
Selbst wenn der Verzicht auf totale Überwachung bedeutet etwas gefährlicher zu leben, nehme ich das gerne in Kauf. -
Re: Nur Kriminelle Verschlüsseln!?
Autor: picaschaf 22.03.17 - 02:49
Hat wenig mit den USA zu tun. Auch in Deutschland gibt es Beugehaft und das dumme Herdenvolk entwickelt sich auch immer mehr zu "Sicherheit um jeden Preis". All die Kriege die hier für die Freiheit der Menschen geführt wurden sind längst vergessen.
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Re: Nur Kriminelle Verschlüsseln!?
Autor: Niaxa 22.03.17 - 08:48
Klar ist leicht gesagt, wenn man nicht betroffen ist. Frag mal die Eltern der Kinder, die auf den Bildern und Videos der Festplatte so unsäglich viel spaß haben, ob die auch deiner Meinung sind.
Was ist bitte das Problem hier? Was passiert den bösartiges, wenn du verschlüsselst ohne Kriminell zu sein und dann einer der äußerst seltenen Fälle bist, der eben mal falsch verdächtigt wurde? Du zeigst im Beisein deines Anwaltes einem Beamten den Inhalt der Platte und bekommst sogar ne Entschädigung für die Unannehmlichkeiten.
Wenn man Strafverfolgung haben möchte, muss man auch die Möglichkeiten in allen Bereichen dazu schaffen. Nicht nur in denen, wo sich die einzelnen nicht Verfolgt fühlen. Unsere Strafverfolgung befindet sich oft genug in einer für die Ausführenden selbst, unangenehmen Lage. Einerseits sollen sie ermitteln, werden nach kurzer Zeit wegen Unfähigkeit an den Pranger gestellt (weils keine Hellseher sind und selbst wenn es so wäre, würden genug fragen... HELLSEHER als Zeugen zugelassen???) und andererseits nimmt man ihnen jegliches Mittel zur Strafverfolgung und unterstellt weis der Geier für einen Mist, was da alles getrieben werden soll. -
Re: Nur Kriminelle Verschlüsseln!?
Autor: Atrocity 22.03.17 - 08:59
In Deutschland ist es meines Wissens nach nicht möglich wegen so etwas in Beugehaft zu gehen. In einem Rechtsstaat muss sich niemand selber belasten.
Beugehaft ist da für Zeugen die nicht (gegen andere) aussagen möchten oder ähnliches. -
Re: Nur Kriminelle Verschlüsseln!?
Autor: |=H 22.03.17 - 09:09
Die Polizei sollte eigentlich auch einen Generalschlüssel für alle Wohnungen haben. Ich mein, wenn man nichts illegales tut, ist es doch kein Problem wenn die sich mal umschauen.
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Re: Nur Kriminelle Verschlüsseln!?
Autor: Niaxa 22.03.17 - 09:13
Das nennt man Durchsuchungsbefehl. Und der wird nicht einfach so ausgestellt. Genauso wenig, wie einfach so deine Festplatten durchsucht werden.
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Re: Nur Kriminelle Verschlüsseln!?
Autor: Sascha Klandestin 22.03.17 - 09:40
Niaxa schrieb:
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> Das nennt man Durchsuchungsbefehl. Und der wird nicht einfach so
> ausgestellt. Genauso wenig, wie einfach so deine Festplatten durchsucht
> werden.
Wenn Polizei, Staatsanwaltschaft und Richter sich an die Regeln halten: ja.
Alle 3 Gruppen sind aber Chronisch überlastet, und deshalb wird schon mal der kurze Weg beschritten.
https://www.startpage.com/do/metasearch.pl?cat=&query=hausdurchsuchung%20site%3Alawblog.de
Und notfalls braucht die Polizei keinen richterlichen Durchsuchungsbeschluss, sondern nur ein Bauchgefühl aka. "kriminalistische Erfahrung". -
Re: Nur Kriminelle Verschlüsseln!?
Autor: |=H 22.03.17 - 09:45
Genau, man muss z.B. eine "böse" Software kaufen, oder mal auf dem falschen Server landen, oder irgendjemand muss deine Mailadresse irgendwo genutzt haben.
(Ja sind ältere Fälle, ich bin aber zu faul jetzt groß zu suchen. Eine sonderlich hohe Hürde scheint es für einen Durchsuchungsbefehl allerdings nicht zu geben.)
Und das alles MIT Durchsuchungsbefehl. Dann gibt's noch "Gefahr in Verzug".
Dazu kommt noch, dass auch illegal beschaffte Beweise (wenn durch ein Gericht bestätigt wird, dass die Durchsuchung unrechtmäßig war) in der Regel vor Gericht genutzt werden dürfen.
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2014/05/17/software-kauf-fuehrt-zu-hausdurchsuchung/
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/07/15/aktion-himmel-gericht-erklart-durchsuchung-fur-rechtswidrig/
https://www.lawblog.de/index.php/archives/2008/01/10/e-mail-adresse-gekapert-hausdurchsuchung/ -
Re: Nur Kriminelle Verschlüsseln!?
Autor: Niaxa 22.03.17 - 09:48
Falsch. Sry. Ist klar geregelt, das auf einfachen Verdacht hin, keine Durchsuchungen angeordnet oder durchgeführt werden dürfen. Ich sage ja nicht, das hier nicht auch im Übereifer manchmal falsch vorgegangen wird, dann kann man sich aber dagegen wehren.
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Re: Nur Kriminelle Verschlüsseln!?
Autor: Niaxa 22.03.17 - 09:53
Ich behaupte nicht, das hier nichts falsch laufen kann. Aber lieber habe ich eine gewisse Fehlertoleranz, statt auf Strafverfolgung zu verzichten bzw. diese in Ketten zu legen. Dafür sind es einfach lediglich ein paar Ausnahmen. Kein System ist perfekt.
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Re: Nur Kriminelle Verschlüsseln!?
Autor: |=H 22.03.17 - 09:55
Nur bringt das nichts, da die illegal beschafften Beweise in Deutschland nicht so wie in den USA vor Gericht ungültig sind. Für die Personen, die das Recht zumindest gebeugt haben, hat es auch keine Konsequenzen, also wird weiter so verfahren.
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Re: Nur Kriminelle Verschlüsseln!?
Autor: jsm 22.03.17 - 10:03
Immer dieses "Frag mal die Eltern" Argument...
Es ist gut und richtig das ein Urteil nur von einem NEUTRALEN Richter kommen darf. Eltern oder andere Betroffene und Opfer können kein Faires Urteil abgeben, die sind nämlich befangen.
Das ist richtig und wichtig!
Und von wegen ungeschoren davon kommen...das Gericht hat doch angeblich schon Beweise für den Download und für den Besitz auf anderen Datenträgern. Und überhaupt: Du tust so als hätte er die Kinder vergewaltigt, dabei hat er wohl nur entsprechendes Material konsumiert. (wenn überhaupt, denn es ist ja auch von "mutmaßlich" die Rede) Das ist ein WESENTLICHER Unterschied!
Es giht mehr als genug Mittel für Ermittler die Täter zu überführen. Selbt hier gibt es bereits Beweise, wenn man dem Gericht glauben kann. Es ist schlicht und ergreifend unnötig den Behörden hier noch mehr Befugnisse zu geben. Und noch schlimmer wäre es Verdächtigen noch mehr Rechte zu entziehen.
Wer kann eigentlich beweisen das die Beweise nicht von der NSA auf seine Festplatte geschrieben wurde? Digitale-Beweise sind heute eigentlich komplett wertlos. (nur mal so am Rande) -
Re: Nur Kriminelle Verschlüsseln!?
Autor: Spike79 22.03.17 - 10:13
D.h. die Polizei, kann mit einem Generalschlüssel auf Grund von "Bauchgefühl" in Deine Wohnung und diese durchsuchen, da Du ja nichts zu verbergen hast.
Wenn Du meinst diese durchsuchung ist nicht ok, dann kann die Polizei mit Einsatz von Gewalt auf diese Durchsuchung bestehen, da, da Du Dich ja währst offensichtlich etwas in Deiner Wohnung schief läuft und dann erst Recht ein Grund vorhanden ist.
Ich komme zwar nicht aus Deutschland und habe mich da auch nicht sonderlich viel damit beschäftigt, aber waren das nicht die Methoden der STASI? -
Re: Nur Kriminelle Verschlüsseln!?
Autor: Niaxa 22.03.17 - 10:14
Oh man der NSA Dünnschiss kommt wieder raus. Ich bin echt fassungslos das solche Aussagen keinem peinlich sind. Besonders, weil er ja seine Festplatten nicht entschlüsseln will, da ja die NSA ihm Material untergejubelt hat, das er dann aus Archivierungsgründen behalten und verschlüsselt hat ^^. Sicher doch.
Ich habe übrigens nicht davon gesprochen, die Eltern über Strafverfolgung und Strafmaß entscheiden zu lassen. Sondern man kann gerne groß raus schwätzen, wenn die eigenen Kinder nicht betroffen sind, oder man selbst nie zum Opfer wurde. Wenn man aber betroffen ist, ist man auch glücklich, über jedes Mittel der Strafverfolgung unserer Behörden. Dazu muss die Tat keine Kindesmisshandlung sein, dazu reicht es schon, wenn den Leuten der Rasenmäher aus dem Garten geklaut wird.
Ich tu in keinster Weise so, als wäre der Typ der Vergewaltiger. Er unterstützt jedoch durch den Konsum eben dieses und somit finde ich es nur minimal weniger schändlich.
Scheinbar sind die Beweise für das Ziel der Verurteilung nicht ausreichend genug und die Mittel der Strafverfolgung ebenfalls nicht ausreichend, oder meinst du nach 17 Monaten wäre dann nicht bereits auf anderem Wege ermittelt worden. -
Re: Nur Kriminelle Verschlüsseln!?
Autor: ibsi 22.03.17 - 11:20
Wenn man nicht betroffen ist, ist das leicht gesagt ;)
Stell Dir mal vor man würde Dich einfach ins Gefängnis stecken - obwohl Du nichts getan hast. Ups, Fehler passieren. -
Re: Nur Kriminelle Verschlüsseln!?
Autor: Niaxa 22.03.17 - 11:23
Jap und hier muss man abwägen was häufiger passiert. Und falsch verdächtigt zu werden, führt noch lange nicht in den Knast.
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Re: Nur Kriminelle Verschlüsseln!?
Autor: ibsi 22.03.17 - 11:24
> Und falsch verdächtigt zu werden, führt noch lange nicht in den Knast.
Kann aber leben zerstören; denn Dein Ruf ist dann hin. Egal ob ein paar Wochen später dann in der Zeitung steht das Du unschuldig bist, das interessiert dann schon keinen mehr. -
Re: Nur Kriminelle Verschlüsseln!?
Autor: ChristianKpunkt 22.03.17 - 11:30
Niaxa schrieb:
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> Und falsch verdächtigt
> zu werden, führt noch lange nicht in den Knast.
Ich denke, Gustl Mollath wird dir da vehement widersprechen... -
Re: Nur Kriminelle Verschlüsseln!?
Autor: theonlyone 22.03.17 - 11:34
Niaxa schrieb:
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> Klar ist leicht gesagt, wenn man nicht betroffen ist. Frag mal die Eltern
> der Kinder, die auf den Bildern und Videos der Festplatte so unsäglich viel
> spaß haben, ob die auch deiner Meinung sind.
Befangene sind immer die aller letzten die man zu einem Thema befragen sollte, den die haben eben eine so krasse einseitige Sicht, das man denen einfach jede Objektivität absprechen muss.
Den jeder der befangen ist, vor allem so persönlich betroffen, wird abartige Gesetze durchdrücken, nur um seiner eigenen Vorstellung von Gerechtigkeit genüge zu tun.
Das ist praktisch genau das Gegenteil von Gerechtigkeit.
> Was ist bitte das Problem hier? Was passiert den bösartiges, wenn du
> verschlüsselst ohne Kriminell zu sein und dann einer der äußerst seltenen
> Fälle bist, der eben mal falsch verdächtigt wurde? Du zeigst im Beisein
> deines Anwaltes einem Beamten den Inhalt der Platte und bekommst sogar ne
> Entschädigung für die Unannehmlichkeiten.
Das Problem ist schlichtweg das man sich selbst niemals belasten "Muss" und dich dazu auch keiner zwingen kann. Den das endet im Umkehrschluss schnell in Folter und ähnlichen Methoden.
Den eine Anklage gibt es nur wenn du Beweise hast und nicht nur "Vermutungen". Und eine verschlüsselte Festplatte ist eben kein Beweis, sondern eine Vermutung, du glaubst das dort etwas zu finden ist, sicher ist das nicht.
Am Ende würde man Menschen auch zwingen etwas zu tun das sie nicht tun können, gerade wenn sie das Passwort tatsächlich vergessen haben, was machst du dann ? Die Person unendlich lange in Beugehaft nehmen ? Wie willst du wissen ob das Passwort wirklich vergessen ist oder nicht ?
Das kannst du schlichtweg nicht sagen und wenn du keine Beweise hast außer die Vermutung auf der verschlüsselten Festplatte etwas zu finden, dann reicht das schlicht und einfach nicht aus für eine Anklage (bzw. nicht für das Strafmaß).
> Wenn man Strafverfolgung haben möchte, muss man auch die Möglichkeiten in
> allen Bereichen dazu schaffen. Nicht nur in denen, wo sich die einzelnen
> nicht Verfolgt fühlen. Unsere Strafverfolgung befindet sich oft genug in
> einer für die Ausführenden selbst, unangenehmen Lage. Einerseits sollen sie
> ermitteln, werden nach kurzer Zeit wegen Unfähigkeit an den Pranger
> gestellt (weils keine Hellseher sind und selbst wenn es so wäre, würden
> genug fragen... HELLSEHER als Zeugen zugelassen???) und andererseits nimmt
> man ihnen jegliches Mittel zur Strafverfolgung und unterstellt weis der
> Geier für einen Mist, was da alles getrieben werden soll.
Die Möglichkeiten gibt es natürlich. Du kannst ja durchaus Ermittlungen einleiten und auch Rechner beschlagnahmen, Unterlagen etc.
Aber wenn der Rechner verschlüsselt ist, hast du schlichtweg Pech gehabt.
Verschlüsselungen über Code-Wörter gibt es bei Kriminellen Banden ja sowieso und die müssen von den Ermittlern eben auch erst einmal "entschlüsselt" werden.
Wenn du etwas nicht entschlüsseln kannst, dann kannst du es auch nicht verwenden.
Einfaches Prinzip.
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Grundsätzlich gesprochen, die verschlüsselte Festplatte kann einfach nicht das einzige Beweisstück sein.
Entweder wird die Wohnung von einem Verdächtigen verwanzt, oder sonstwie ermittelt, aber man muss seine Limitierungen eben auch kennen und verstehen wie man damit arbeitet.
Den für Polizei und Ermittler ist es natürlich ein leichtes immer mehr Möglichkeiten zu fordern, mehr kontrollieren, mehr Macht ausüben. Die Frage bleibt ob das letztlich irgendetwas bringt, oder nicht nur die Gefahr erzeugt das diese "übetriebene" Macht missbraucht wird.
Und Menschen (unter Strafe) zu zwingen eine verschlüsselte Festplatte zu entschlüsseln wäre eben eine übertriebene Macht, die gerade zu dazu einlädt missbraucht zu werden (Den dann verlangt die Polizei das "immer", pauschal, auf alle Medien von dir zuzugreifen, auch bei Kleinigkeiten, im Zweifel findet man immer "irgendetwas" das man dir zu Last legen kann, nur um dir ans Bein zu pissen). -
Re: Nur Kriminelle Verschlüsseln!?
Autor: Brainfreeze 22.03.17 - 11:54
ChristianKpunkt schrieb:
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> Niaxa schrieb:
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> > Und falsch verdächtigt
> > zu werden, führt noch lange nicht in den Knast.
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> Ich denke, Gustl Mollath wird dir da vehement widersprechen...
Und auch wenn eine falsche Verdächtigung nicht in den Knast führt, irgendetwas bleibt trotzdem hängen, siehe Fall Kachelmann



