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Kann man das mit Hilfe der DSGVO regeln?
Autor: FleissigeBiene 21.07.22 - 07:09
Wie ist das eigentlich wenn der Nutzer, dessen Daten hier herausgegeben werden sollen, mit dem Bekanntwerden der Klageerhebung seinen Account gelöscht hat? Er kann doch dann im Rahmen der DSGVO von seinem Recht gebrauch machen und von Glassdoor verlangen, dass auch die alle Daten über ihn löschen. Dann gibt es nichts mehr, was dem Gericht herausgegeben werden könnte.
Ob das auch nach neuseeländischem Recht so möglich wäre weiß ich nicht, aber wäre so ein Vorgehen hier in DE denkbar?
/Biene -
Re: Kann man das mit Hilfe der DSGVO regeln?
Autor: mhstar 21.07.22 - 07:12
Wenn es einen wichtigen Grund gibt, brauchst du gar nix löschen.
Und wenn's um eine Klage geht, und man sich vorwerfen lassen müsste, dass man bei der Verschleierung der Tat mitgeholfen hätte, dann ist das schon ein wichtiger Grund. -
Re: Kann man das mit Hilfe der DSGVO regeln?
Autor: Lipsum 21.07.22 - 12:33
Das verarbeiten (und damit auch das speichern) braucht eine Rechtsgrundlage. Wenn die gegeben ist kannst du die Löschung der Daten verlangen, soviel du willst. Deswegen bezieht sich das "löschen lassen" in der Regel nur auf Daten die als Rechtsgrundlage die Einwilligung oder Berechtigtes interesse hat.
Kurz, verlangen kannst du es, es bringt nur nichts und ist dabei voll DSGVO-Konform.



