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Verwerfliche Nutzungspflicht !
Autor: Gunther Marko 03.09.19 - 19:46
Bereits die Nutzungspflicht verletzt Persönlichkeitsrechte ohne Ende. Zumindest diejenigen von verantwortungsbewussten Berufsträgern und deren Mandantschaft. Wer etwas anderes behauptet, lügt. Wenn da nicht sehr schnell zuallermindest eine Wahlfreiheit hergestellt wird, dann gute Nacht !
Gunther Marko, Dienstag, 3. September 2019
Rechtsanwalt -
Re: Verwerfliche Nutzungspflicht !
Autor: migrosch 04.09.19 - 06:57
Erläutere das bitte näher.
Nicht jeder hat das solch ein Fachwissen wie du. -
die crypto wars erreichen Deutschlands Anwälte
Autor: 127life 20.09.21 - 11:54
beA ist zweckentworfen, damit Spione usw. die anwaltlichen Schreiben exfiltrieren können, das ist doch nicht zu leugnen.
Warum ist man nicht aufrichtig genug, dass wörtlich so in das Software-Pflichtenheft zu schreiben.
Pure Heuchelei. Und wieder wurde der (mandatierende) Bürger weiter radikal entrechtet.



