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Beschluss vom BVerfG stärkt Kasperskys Rechtsauffassung - Fachgerichte müssen zunächst entscheiden
Autor: Jochen Michels, Kaspereky 10.06.22 - 13:32
Kaspersky Rechtsposition wurde durch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 10. Juni 2022 bestärkt. Das Gericht die Verfassungsbeschwerde gegen die Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Köln und des Oberverwaltungsgerichts Münster in Bezug auf die BSI-Warnung deswegen nicht zur Entscheidung angenommen, weil zunächst das Hauptsacheverfahren vor den Fachgerichten durchzuführen ist. Allerdings hat das Bundesverfassungsgericht festgestellt, dass das fachgerichtliche Verfahren in der Hauptsache nicht offensichtlich aussichtslos sei. Das Verwaltungsgericht sei, so das Bundesverfassungsgericht, aufgrund einer lediglich summarischen Prüfung zu dem Beschluss gelangt. Damit sei in der Hauptsache noch nicht entschieden, ob die Warnung des BSI zulässig ist. Das BVerfG begründet sauber und lässt sich nicht wie die Fachgerichte im Eilverfahren auf Argumentationen ein, die abenteuerlich bzw. kafkaesk erscheinen!



