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Stephan Harbarth [CDU] ist am BVferG der Oberbabo....

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  1. Stephan Harbarth [CDU] ist am BVferG der Oberbabo....

    Autor: HorizonAI 10.06.22 - 19:20

    keine weiteren Fragen, euer Ehren!

    Ein Gericht sollte nicht das Recht haben, zu entscheiden welche Fälle es annimmt und welche nicht.

  2. Re: Stephan Harbarth [CDU] ist am BVferG der Oberbabo....

    Autor: schoenix 11.06.22 - 11:09

    Dafür sind die meisten Entscheidungen des BVGs eigentlich relativ neutral.

    Wer sollte das sonst entscheiden? Weil heutzutage jeder Trottel glaubt seine Grundrechte wären durch irgendwas verletzt muss irgendjemand auch Klagen abweisen können.

  3. Re: Stephan Harbarth [CDU] ist am BVferG der Oberbabo....

    Autor: Lapje 11.06.22 - 19:53

    HorizonAI schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > keine weiteren Fragen, euer Ehren!
    >
    > Ein Gericht sollte nicht das Recht haben, zu entscheiden welche Fälle es
    > annimmt und welche nicht.

    Du solltest Dich mal mit dem BVferG befassen bevor Du Deinen Verschwörungsmüll verbreitest...da kann nichts alleine entschieden werden. Aber passt eben in Dein Weltbild...daher muss es ja so sein...

  4. Re: Stephan Harbarth [CDU] ist am BVferG der Oberbabo....

    Autor: tertius 13.06.22 - 11:15

    HorizonAI schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Ein Gericht sollte nicht das Recht haben, zu entscheiden welche Fälle es
    > annimmt und welche nicht.

    Wenn ein Gericht nicht zuständig ist, dann kann es einen Fall nicht behandeln. Das Bundesverfassungsgericht ist nicht einfach Ersatz und zuständig für alles, sondern es ist (unter anderem) die letzte Instanz. Wenn zuvor der Instanzenweg nicht beschritten worden ist, dann ist das Bundesverfassungsgericht erstmal nicht zuständig. Man kann es erneut anrufen, wenn man den Instanzenweg durchlaufen hat und sieht seine verfassungsmäßigen Rechte verletzt. Salopp gesagt, wenn alle Instanzen Recht gesprochen haben, aber das Recht nicht verfassungskonform war.

    Es gibt natürlich auch Fälle, für die man direkt das Bundesverfassungsgericht anrufen kann, aber offensichtlich war das hier nicht der Fall.

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