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Und der Steuerzahler zahlt es....
Autor: June 20.01.23 - 12:57
...weil die Firmen die Zahlungen von der Steuer absetzen können.
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Re: Und der Steuerzahler zahlt es....
Autor: picaschaf 20.01.23 - 13:24
"Der Steuerzahler" zahlt davon überhaupt nichts.
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Re: Und der Steuerzahler zahlt es....
Autor: HoffiKnoffu 20.01.23 - 14:46
June schrieb:
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> ...weil die Firmen die Zahlungen von der Steuer absetzen können.
Warum? Kannst du mir das bitte einmal erklären? Ich habe vom Ster- und Wirtschaftsrecht keine Ahnung. Zahlt sowas nicht eine Cyberversicherung?
1 mal bearbeitet, zuletzt am 20.01.23 14:47 durch HoffiKnoffu. -
Re: Und der Steuerzahler zahlt es....
Autor: Tsherno 20.01.23 - 15:00
Nein. Je größer das Unternehmen, desto weniger kann sowas versichert werden. Von der Uniklinik Düsseldorf habe ich gehört, dass deren Cyberversicherung sowas nicht abdeckt.
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Re: Und der Steuerzahler zahlt es....
Autor: Steffo 20.01.23 - 17:27
June schrieb:
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> ...weil die Firmen die Zahlungen von der Steuer absetzen können.
Jo, genau. Die Kriminellen geben bei der Rechnung sicherlich auch ordentlich ihre Steuernummer an.
So ein Quatsch! -
Re: Und der Steuerzahler zahlt es....
Autor: picaschaf 20.01.23 - 18:11
Außergewöhnliche Belastungen sind absetzbar. Da braucht es keine Steuernummer.
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Re: Und der Steuerzahler zahlt es....
Autor: Steffo 20.01.23 - 19:11
picaschaf schrieb:
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> Außergewöhnliche Belastungen sind absetzbar. Da braucht es keine
> Steuernummer.
Wer bei Erpressungsgeld zahlt, kann nichts absetzen. Es ist in einigen Ländern sogar strafbar. - Nur zur Information.
Auch in Deutschland kann man das nicht absetzen, weil es letztendlich eine frei Entscheidung ist diese zu zahlen oder nicht.
Siehe
https://www.anwalt-suchservice.de/rechtstipps/kann_man_erpressungsgelder_von_der_steuer_absetzen_22379.html
und
https://www.hps-consulting.de/veroeffentlichungen/2021/cybererpressung-ist-die-loesegeldzahlung-betriebsausgabe/



