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Was gibts da ueberhaupt noch zu ueberlegen?
Autor: Termuellinator 16.01.22 - 11:48
Es wird ja kaum jemand mit einem Fuenkchen Ahnung empfehlen, den Krempel weiter zu bezahlen?
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Re: Was gibts da ueberhaupt noch zu ueberlegen?
Autor: mackes 16.01.22 - 11:51
Du sagst es ja selbst: Ein Fünkchen Ahnung benötigt man und wir reden von Politikern.
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Re: Was gibts da ueberhaupt noch zu ueberlegen?
Autor: gelöscht 16.01.22 - 12:51
Du vergisst den Faktor "Vitamin B".
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Re: Was gibts da ueberhaupt noch zu ueberlegen?
Autor: DerYupp 16.01.22 - 13:19
Termuellinator schrieb:
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> Es wird ja kaum jemand mit einem Fuenkchen Ahnung empfehlen, den Krempel
> weiter zu bezahlen?
Was hat sich denn seit letztem Jahr geändert? Und da wurde die App auch wie wild gekauft und verwendet.
Ok, die Daten wurden missbräuchlich verwendet, aber das war doch von vorne herein klar. Keiner lässt da die Finger von, wenn man eine schlimme Straftat aufklären kann damit. -
Re: Was gibts da ueberhaupt noch zu ueberlegen?
Autor: Muntermacher 16.01.22 - 13:35
Snoozel schrieb:
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> Du vergisst den Faktor "Vitamin B".
Allerdings wohl eher mit Zusatzstoffe -estechung und weniger -eziehung. -
Re: Was gibts da ueberhaupt noch zu ueberlegen?
Autor: EDL 16.01.22 - 13:39
Angesichts der Tatsache, dass die Kontaktnachverfolgung sowieso ad acta gelegt wird bzw. schon wurde, hat sich die App eh erledigt.
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Re: Was gibts da ueberhaupt noch zu ueberlegen?
Autor: sav 16.01.22 - 16:27
DerYupp schrieb:
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> Was hat sich denn seit letztem Jahr geändert?
1. Das Gesetzt wurde geändert und scheinbar reicht es jetzt dass man nicht unbedingt die Persönlichen Daten im Restaurant hinterlassen muss, sondern sich einfach nur mit einer App eincheckt, die aber keine persönlichen Daten beim Restaurant lässt. Daraus hat sich Punkt 2 ergeben ->
2. Die Corona Warn App kann mit den Luca Codes umgehen bzw. bietet auch einen eigenen Check In an.
3. Man hat festgestellt, dass die Behörden keine Kapazitäten haben die Kontakte nachzuverfolgen. -
Re: Was gibts da ueberhaupt noch zu ueberlegen?
Autor: Termuellinator 16.01.22 - 19:47
Auch im letzten Jahr war die Anschaffung der App bescheuert, daran hat sich tatsaechlich nichts geaendert ;)
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Re: Was gibts da ueberhaupt noch zu ueberlegen?
Autor: My1 16.01.22 - 20:35
EDL schrieb:
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> Angesichts der Tatsache, dass die Kontaktnachverfolgung sowieso ad acta
> gelegt wird bzw. schon wurde, hat sich die App eh erledigt.
andere bundesländer beiseite geschoben in sachsen ist zumindest in restaurants noch verfolgung aktiv
Asperger inside(tm) -
Re: Was gibts da ueberhaupt noch zu ueberlegen?
Autor: Extrawurst 17.01.22 - 00:00
sav schrieb:
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> DerYupp schrieb:
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> > Was hat sich denn seit letztem Jahr geändert?
> 1. Das Gesetzt wurde geändert und scheinbar reicht es jetzt dass man nicht
> unbedingt die Persönlichen Daten im Restaurant hinterlassen muss, sondern
> sich einfach nur mit einer App eincheckt, die aber keine persönlichen Daten
> beim Restaurant lässt.
Gibt es dazu eine Quelle? Davon höre ich zum ersten mal.
Und gilt diese Gesetzesänderung im Zweifel auch bundesweit? -
Re: Was gibts da ueberhaupt noch zu ueberlegen?
Autor: My1 17.01.22 - 00:27
Extrawurst schrieb:
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> sav schrieb:
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> > DerYupp schrieb:
> >
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> > > Was hat sich denn seit letztem Jahr geändert?
> > 1. Das Gesetzt wurde geändert und scheinbar reicht es jetzt dass man
> nicht
> > unbedingt die Persönlichen Daten im Restaurant hinterlassen muss,
> sondern
> > sich einfach nur mit einer App eincheckt, die aber keine persönlichen
> Daten
> > beim Restaurant lässt.
>
> Gibt es dazu eine Quelle? Davon höre ich zum ersten mal.
> Und gilt diese Gesetzesänderung im Zweifel auch bundesweit?
also zumindest seit ich die kontaktverfolgung kenne ging es bei uns in sachsen auch mit einchecken via app sowohl bei restaurants als auch im kino wenn ein QR code da war.
kein plan ob das wirklich so erlaubt war, oder die Betreiber es sich leicht gemacht haben, ich finde es aber sinnvoll.
Asperger inside(tm) -
Re: Was gibts da ueberhaupt noch zu ueberlegen?
Autor: Extrawurst 17.01.22 - 11:33
My1 schrieb:
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> Extrawurst schrieb:
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> > sav schrieb:
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> > > DerYupp schrieb:
> > >
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> > > > Was hat sich denn seit letztem Jahr geändert?
> > > 1. Das Gesetzt wurde geändert und scheinbar reicht es jetzt dass man
> > nicht
> > > unbedingt die Persönlichen Daten im Restaurant hinterlassen muss,
> > sondern
> > > sich einfach nur mit einer App eincheckt, die aber keine persönlichen
> > Daten
> > > beim Restaurant lässt.
> >
> > Gibt es dazu eine Quelle? Davon höre ich zum ersten mal.
> > Und gilt diese Gesetzesänderung im Zweifel auch bundesweit?
>
> also zumindest seit ich die kontaktverfolgung kenne ging es bei uns in
> sachsen auch mit einchecken via app sowohl bei restaurants als auch im kino
> wenn ein QR code da war.
>
> kein plan ob das wirklich so erlaubt war, oder die Betreiber es sich leicht
> gemacht haben, ich finde es aber sinnvoll.
Klar ist es sinnvoll, aber es ist immer noch ein Unterschied ob das auf eigene Kappe der Veranstalter geht, oder wirklich auf einer Gesetzesänderung fußt... -
Re: Was gibts da ueberhaupt noch zu ueberlegen?
Autor: My1 17.01.22 - 11:40
wie gesagt ich weiß es nicht, wie es ist in sachsen haben sich die regeln oft genug geändert, und es ist durchaus plausibel dass es so auch legitimiert war. gerade da sachsen *iirc* nicht den kopf tief in Luca hatte.
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