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Verhältnismäßigkeitsgrundsatz gilt nicht zwischen Privaten.
Autor: Mik30 21.03.20 - 09:03
Davon wird praktisch nur im Arbeitsrecht eine Ausnahme gemacht und wenn der Staat sich der Flucht ins Privatrecht bedient. Ein solcher fall liegt aber nicht beim Datenschutz unter Privaten vor.
Das hat der Autor offensichtlich nicht kapiert.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 21.03.20 09:05 durch Mik30.