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Glücksspiel ist hier aber ein ganz schlechtes Beispiel
Autor: Herr Unterfahren 27.11.20 - 11:24
denn immerhin scheint es ja politisch gewollt zu sein, daß die Bürger ihr Geld bei Glücksspielen verjubeln. Der entsprechende Staatsvertrag tritt im Juli 2021 in Kraft. Ab dann gelten die schleimigen Angebote nicht mehr nur für Menschen aus Schleswig- Hohlstein.
Interessant wird, welche Dienste die Schufa alles daraus baut. Sagen wir mal, sie verkaufen eine Liste aller ihr bekannten Netflix- Kunden am Amazon oder Disney. Fällt das dann schon unter den Tatbegriff der Wirtschaftsspionage? -
Re: Glücksspiel ist hier aber ein ganz schlechtes Beispiel
Autor: most 27.11.20 - 13:44
Herr Unterfahren schrieb:
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> Sagen wir
> mal, sie verkaufen eine Liste aller ihr bekannten Netflix- Kunden am Amazon
> oder Disney. Fällt das dann schon unter den Tatbegriff der
> Wirtschaftsspionage?
Halb OT, aber ich frage mich ja zunehmend, was solche Daten wert sind. Was sollte Disney oder Amazon davon haben, wenn sie wissen, dass ich Netflix Kunde bin?
Mir was per Post schicken? Wandert bei mir alles in den Müll, erst recht Spam-Emails. Selbst wen ich da reinschaue, ich (so wie viele VOD Nutzer wohl auch) kenne die Konditionen und das Angebot von Disney.
Ich kann ja verstehen, dass Dauerwerbung z.B. im TV über Jahre hinweg Marken stärkt, aber eben nach dem Gießkannenprinzip, weil man halt bereits den Kids die Automarken in den Kopf hämmern muss, 20 Jahre, bevor sie selbst ein Auto kaufen. -
Re: Glücksspiel ist hier aber ein ganz schlechtes Beispiel
Autor: User_x 27.11.20 - 23:45
Das kommt alles erst zum zug bei Vertragsabschluss. Hast du Netflix und am besten auch bekannt welchen Accounttyp also wie viel du zahlst, kann dir bei einem neuen Anbieter ein Preis geschätzt werden welchen du bereit bist zu zahlen.
Umgekehrt kann das z.b. dazu verwendet werden, wenn du ein Handyvertrag kündigst und die sich zwecks Neuvertrag melden, wieviel du Vergünstigungen bekommst oder auch nicht. Kannst du dir es lsut Kontoauszug leisten, bekommst du natürlich weniger Erlass. Alles natürlich mit Risiko wo anders hinzugeben, da würde man natürlich hoffen, dass alle dann am gleichen Prinzip festhalten.
Das gleiche ist nicht das selbe. Also wirklich, immer diese fehlende Differenzierung! -
Re: Glücksspiel ist hier aber ein ganz schlechtes Beispiel
Autor: User_x 27.11.20 - 23:46
Und Glücksspiel ist tatsächlich die falsche Adresse. Eher dann der als Risiko der viele Bargeldabhebungen hat weil er u.a. damit Drogen konsumiert. Oder viele Arztrechnungen und Medikamente zahlt. Krebskranken wurde ja nicht aus Zufall früher ab und an ein Vertragsabschluss verweigert.
Das gleiche ist nicht das selbe. Also wirklich, immer diese fehlende Differenzierung!
2 mal bearbeitet, zuletzt am 27.11.20 23:48 durch User_x.