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Das ist kein privacy Shield Nachfolger…
Autor: Muadib74 14.12.22 - 09:50
…sondern tatsächlich ein Angemessenheitsbeschluss.
Der Unterschied ist, das mit Privacy Shield und davor Safe Harbor Unternehmen in einer Selbsterklärung garantiert haben Garantien nach Europäischer Vorstellung zu haben. Dabei aber die USA im allgemeinen kein ausreichendes Datenschutzniveau boten. Diese Unternehmen waren also Datenschutzinseln in stürmischer See.
Der Angemessenheitsbeschluss wiederum attestiert, das die USA in Gänze einen ausreichenden rechtlichen Rahmen für Datentransfers bieten.
Das ist ein gewaltiger rechtlicher und qualitativer Unterschied.
Ob das so ist, ist eine ganz andere Frage die Schrems sicher klären lassen wird 😉 -
Re: Das ist kein privacy Shield Nachfolger…
Autor: fg (Golem.de) 14.12.22 - 11:44
Hallo!
Vielen Dank für den Hinweis. Formal stimmt das natürlich, denn der Privacy Shield wurde zu einem Zeitpunkt vereinbart, als die DSGVO noch nicht in Kraft getreten war. Daher ist der Privacy Shield kein Angemessenheitsbeschluss nach Artikel 45.
Allerdings geht aus dem Entwurf hervor, dass die Datenübertragung nur an zertifizierte Unternehmen auf Basis des Beschlusses möglich ist.
"This Decision has the effect that personal data transfers from controllers and
processors in the Union to certified organisations in the United States may take place
without the need to obtain any further authorisation. It does not affect the direct
application of Regulation (EU) 2016/679 to such organisations where the conditions
regarding the territorial scope of that Regulation, laid down in its Article 3, are
fulfilled.
The EU-U.S. DPF is based on a system of certification by which U.S. organisations
commit to a set of privacy principles - the ‘EU-U.S. Data Privacy Framework
Principles’, including the Supplemental Principles (together: the Principles) - issued
by the U.S. Department of Commerce (DoC) and contained in Annex I to this
Decision."
Das heißt, die Firmen müssen weiterhin die Vorgaben des Datenschutzrahmens akzeptieren und sich dem Rahmen anschließen. Das steht ja auch so im Text.
Viele Grüße,
Friedhelm Greis



