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Kann nur verfassungswidrig sein
Autor: Vogel22 14.12.22 - 13:28
Wenn die Vorratsdatenspeicherung durch europäische Telekommunikationsdienstleister verfassungswidrig ist, dann muss auch der Zugriff von US-Geheimdiensten auf die Kommunikation verfassungswidrig sein. Hoffentlich klagt und gewinnt Schrems erneut. Ein angemessenes Schutzniveau kann in den USA solange nicht gewährleistet sein, wie bei denen Massenüberwachung möglich bleibt.



