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Das interessiert nach unserer Erfahrung nicht einmal die Daten"schutz"behörde
Autor: Zentralrad 14.08.19 - 00:59
Eine "Frau" fordert per E-Mail eine DSVGO Auskunft. Anhand der Begründung erkannten wir, dass die Anfrage zwingend vom Ehemann gestellt worden sein musste, der damit offenbar Daten über seine Frau zu erschleichen versuchte. In einer separaten E-Mail wollte er dann auch unter eigenem Namen eine DSVGO Auskunft für sich.
Herausforderung: Beide E-Mails verwenden den gleichen Mailserver, der vom Ehemann gemanagt wird. Er kann also die E-Mails seiner Frau abfangen und manipulieren. Schließlich hatte er bereits das Auskunftsersuchen gefälscht.
Wir wollten daher die Auskunft per Einschreiben zustellen, um sicherzustellen, dass die Auskünfte jeweils die richtige Person erreichen, aber sie weigerten sich hartnäckig, eine Anschrift zu nennen.
Daher war uns eine Auskunft unmöglich und wir baten unser Datenamt um Rat.
Der Höchstleistungsbeamtin war der Umstand des Identitätsbetrugs egal. Sie gab im Bearbeitungsverlauf irgendwann an, eine Identifizierung der Personen vorgenommen zu haben und forderte uns zur Auskunft an die Behörde auf, die sie dann an die Auskunftsersuchenden weiterleiten würde.
Wie die Behörde sicherstellen würde, dass jeder die für sie bestimmte Auskunft erhält, blieb ihr Geheimnis.
Absurd erschien uns das Konzept, dass sich die Behörde als Anonymisierungs-Proxy zwischen Auskunftsersuchenden und Auskunftsverpflichteten versteht.
Der Ehemann war ungeduldig und reichte eine Auskunftsklage ein, sogar bevor er sich überhaupt gegenüber dem Datenamt identifizierte. Die Klage scheiterte jedoch, weil er sich nicht einmal vor Gericht ordnungsgemäß identifizierte. Absurd.
Der eigentliche Skandal: Im Verfahren gab der Kläger an, dass er der Datenbehörde keinerlei personenbezogene Daten von sich übermittelte.
Wenn das stimmt, scheint die Datenbehörde das Wunder vollbracht zu haben, eine Person ohne personenbezogene Daten identifizieren zu können.
Seitdem streiche ich das Wort "Schutz" aus dem Behördennamen. -
Re: Das interessiert nach unserer Erfahrung nicht einmal die Daten"schutz"behörde
Autor: DonMauzo 14.08.19 - 08:37
Zentralrad schrieb:
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> Der Ehemann war ungeduldig und reichte eine Auskunftsklage ein, sogar bevor
> er sich überhaupt gegenüber dem Datenamt identifizierte. Die Klage
> scheiterte jedoch, weil er sich nicht einmal vor Gericht ordnungsgemäß
> identifizierte. Absurd.
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Gibt es dazu auch ein Aktenzeichen? In welchem Bundesland war das? -
Re: Das interessiert nach unserer Erfahrung nicht einmal die Daten"schutz"behörde
Autor: ibsi 14.08.19 - 09:32
AZ: XY
Bundesland: Erfundistan (liegt direkt zwischen BERÖffnung und Bielefeld) -
Re: Das interessiert nach unserer Erfahrung nicht einmal die Daten"schutz"behörde
Autor: Zentralrad 14.08.19 - 10:15
Ja, Behörden vergeben für soetwas immer Aktenzeichen, sowohl Gerichte, als auch Datenämter.
Warum fragst Du bitte? -
Re: Das interessiert nach unserer Erfahrung nicht einmal die Daten"schutz"behörde
Autor: Zentralrad 14.08.19 - 10:16
> ibsi schrieb:
> Bundesland: Erfundistan (liegt direkt zwischen BERÖffnung und Bielefeld)
Ich habe volles Verständnis, dass Du das vermutest. Leider ist die Realität eine traurige andere. -
Re: Das interessiert nach unserer Erfahrung nicht einmal die Daten"schutz"behörde
Autor: DonMauzo 14.08.19 - 11:09
Zentralrad schrieb:
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> Ja, Behörden vergeben für soetwas immer Aktenzeichen, sowohl Gerichte, als
> auch Datenämter.
>
> Warum fragst Du bitte?
Um nachlesen zu können was das Gericht abschließend entschieden hat. -
Re: Das interessiert nach unserer Erfahrung nicht einmal die Daten"schutz"behörde
Autor: Zentralrad 14.08.19 - 11:14
Das hatte sich mit der DSVGO Auskunft (leider) gar nicht auseinandergesetzt, sondern bereits aufgrund des unzulässigen Rubrums abgewiesen.
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Re: Das interessiert nach unserer Erfahrung nicht einmal die Daten"schutz"behörde
Autor: keksperte 14.08.19 - 14:42
ibsi schrieb:
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> AZ: XY
> Bundesland: Erfundistan (liegt direkt zwischen BERÖffnung und Bielefeld)
:D



