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Logik Fehler im Artikel?
Autor: Prypjat 14.08.19 - 08:40
Zitat:
"Pavur ging den umgekehrten Weg. Er gab sich als seine Freundin und Mitautorin Casey Knerr aus und legte sich einen neuen E-Mail-Account unter deren Namen zu. Dann verschickte er eine Standardanfrage an 150 Organisationen, wobei er nicht wusste, ob Knerr deren Dienste überhaupt einmal genutzt hatte."
.... etwas weiter unten dann ....
"Laut Pavur reagierten immerhin 72 Prozent der angeschriebenen Organisationen auf die Anfrage. In 23 Prozent der Fälle erhielt er keine Antwort. Fünf Prozent der Anbieter wiesen das Auskunftsersuchen zurück, was einen Verstoß gegen die DSGVO darstellen würde."
Wenn Pavur nicht wusste, ob seine Freundin überhaupt bei diesen Anbietern angemeldet war, wie kann er dann wissen, dass es sich bei den 5% der abgelehnten Auskunftsversuche um Anbieter handelt, die gegen die DSGVO verstoßen?
Vielleicht gab es dort einfach keinen Account. -
Re: Logik Fehler im Artikel?
Autor: My2Cents 14.08.19 - 08:49
Ich schätze er hat seine Freundin dann schon gefragt ob sie dort einen Account hat, das ganze war ja durchaus abgestimmt und mit ihrer Zustimmung.
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Re: Logik Fehler im Artikel?
Autor: Prypjat 14.08.19 - 08:55
Das habe ich mir aus den Kontext heraus dann auch gedacht, aber im Artikel hätte es erwähnt werden können.
Sind es jetzt wirklich US Firmen gewesen oder ist es nur eine Mutmaßung?
Der Artikel an sich ist nicht schlecht, aber so einige Infos fehlen einfach. mMn -
Re: Logik Fehler im Artikel?
Autor: kazhar 14.08.19 - 09:03
Was mich auch sehr interessieren würde: was ist denn die Begründung der 5% Ablehner?
"Wir haben keine Lust uns die zusätzliche Arbeit anzutun" -> das wäre tatsächlich ein Verstoß gegen die DSGVO
"Sie fragen mit einer uns unbekannten Mailadresse/Telefonnummer/.. an." -> das wäre ganz im Gegenteil zum vorherigen Grund sehr OK. -
Re: Logik Fehler im Artikel?
Autor: Prypjat 14.08.19 - 09:20
Genau das meine ich.
Es fehlen Hintergrundinformationen im Artikel. -
Re: Logik Fehler im Artikel?
Autor: trinkhorn 14.08.19 - 09:55
kazhar schrieb:
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> Was mich auch sehr interessieren würde: was ist denn die Begründung der 5%
> Ablehner?
> "Wir haben keine Lust uns die zusätzliche Arbeit anzutun" -> das wäre
> tatsächlich ein Verstoß gegen die DSGVO
> "Sie fragen mit einer uns unbekannten Mailadresse/Telefonnummer/.. an." ->
> das wäre ganz im Gegenteil zum vorherigen Grund sehr OK.
Wobei letzteres ja auch wieder eine "Meta"-Information wäre... ("aha, sie hat also keinen Tinder-Account." oder ähnliches.) Oder meinst du die Anfrageadresse weil er ja eine neue erstellt hat? -
Re: Logik Fehler im Artikel?
Autor: chewbacca0815 14.08.19 - 10:18
kazhar schrieb:
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> Was mich auch sehr interessieren würde: was ist denn die Begründung der 5%
> Ablehner?
> "Wir haben keine Lust uns die zusätzliche Arbeit anzutun" -> das wäre
> tatsächlich ein Verstoß gegen die DSGVO
> "Sie fragen mit einer uns unbekannten Mailadresse/Telefonnummer/.. an." ->
> das wäre ganz im Gegenteil zum vorherigen Grund sehr OK.
Sehe ich genauso, demnach haben 24% einen Verstoss gegen die DSGVO gegangen:
"... 24 Prozent der Organisationen, die reagierten, übermittelten ohne weiteren Identitätscheck die gespeicherten Daten. ..."
Eigentlich unverantwortlich.



