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Ein ortsbezogenes, öffentlich einsehbares Namensverzeichnis

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  1. Ein ortsbezogenes, öffentlich einsehbares Namensverzeichnis

    Autor: Sandeeh 19.10.18 - 01:01

    ...ist für mich so eine "Briefkastenbatterie". Abstrakt könnte man das auch als "analoge" Datenbank bezeichnen. Nicht DSGVO-relevant? Aber Vereinslisten sind nach DSGVO problemantisch? Und auf Fotos erkennbare KfZ-Kennzeichen sind ebenso datenschutzrechtlich bedenklich? Das soll mal jemand verstehen...

    Grüße, Sandeeh

  2. Re: Ein ortsbezogenes, öffentlich einsehbares Namensverzeichnis

    Autor: wupme 19.10.18 - 07:05

    Sandeeh schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > ...ist für mich so eine "Briefkastenbatterie". Abstrakt könnte man das auch
    > als "analoge" Datenbank bezeichnen. Nicht DSGVO-relevant? Aber
    > Vereinslisten sind nach DSGVO problemantisch? Und auf Fotos erkennbare
    > KfZ-Kennzeichen sind ebenso datenschutzrechtlich bedenklich? Das soll mal
    > jemand verstehen...


    Du kannst es anscheinend nicht verstehen.
    Vor allem da die KFZ Kennzeichen nicht bedenklich sind.

  3. Re: Ein ortsbezogenes, öffentlich einsehbares Namensverzeichnis

    Autor: Sandeeh 28.10.18 - 09:22

    wupme schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Sandeeh schrieb:
    > ---------------------------------------------------------------------------
    > -----
    > > ...ist für mich so eine "Briefkastenbatterie". Abstrakt könnte man das
    > auch
    > > als "analoge" Datenbank bezeichnen. Nicht DSGVO-relevant? Aber
    > > Vereinslisten sind nach DSGVO problemantisch? Und auf Fotos erkennbare
    > > KfZ-Kennzeichen sind ebenso datenschutzrechtlich bedenklich? Das soll
    > mal
    > > jemand verstehen...
    >
    > Du kannst es anscheinend nicht verstehen.
    > Vor allem da die KFZ Kennzeichen nicht bedenklich sind.

    Nein, nicht pauschal unbeschränkt: wenn die Aufnahme am Wohnort (Adresse) des Besitzers entsteht, schränkt es sein Persönlichkeitsrecht ein - nachzulesen in Gesetzeskommentaren. Es kann dir auch der Anwalt des KfZ-Besitzers näher erläutern - dann verstehst auch du es vielleicht.

    Grüße, Sandeeh

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