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Ein ortsbezogenes, öffentlich einsehbares Namensverzeichnis
Autor: Sandeeh 19.10.18 - 01:01
...ist für mich so eine "Briefkastenbatterie". Abstrakt könnte man das auch als "analoge" Datenbank bezeichnen. Nicht DSGVO-relevant? Aber Vereinslisten sind nach DSGVO problemantisch? Und auf Fotos erkennbare KfZ-Kennzeichen sind ebenso datenschutzrechtlich bedenklich? Das soll mal jemand verstehen...
Grüße, Sandeeh -
Re: Ein ortsbezogenes, öffentlich einsehbares Namensverzeichnis
Autor: wupme 19.10.18 - 07:05
Sandeeh schrieb:
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> ...ist für mich so eine "Briefkastenbatterie". Abstrakt könnte man das auch
> als "analoge" Datenbank bezeichnen. Nicht DSGVO-relevant? Aber
> Vereinslisten sind nach DSGVO problemantisch? Und auf Fotos erkennbare
> KfZ-Kennzeichen sind ebenso datenschutzrechtlich bedenklich? Das soll mal
> jemand verstehen...
Du kannst es anscheinend nicht verstehen.
Vor allem da die KFZ Kennzeichen nicht bedenklich sind. -
Re: Ein ortsbezogenes, öffentlich einsehbares Namensverzeichnis
Autor: Sandeeh 28.10.18 - 09:22
wupme schrieb:
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> Sandeeh schrieb:
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> > ...ist für mich so eine "Briefkastenbatterie". Abstrakt könnte man das
> auch
> > als "analoge" Datenbank bezeichnen. Nicht DSGVO-relevant? Aber
> > Vereinslisten sind nach DSGVO problemantisch? Und auf Fotos erkennbare
> > KfZ-Kennzeichen sind ebenso datenschutzrechtlich bedenklich? Das soll
> mal
> > jemand verstehen...
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> Du kannst es anscheinend nicht verstehen.
> Vor allem da die KFZ Kennzeichen nicht bedenklich sind.
Nein, nicht pauschal unbeschränkt: wenn die Aufnahme am Wohnort (Adresse) des Besitzers entsteht, schränkt es sein Persönlichkeitsrecht ein - nachzulesen in Gesetzeskommentaren. Es kann dir auch der Anwalt des KfZ-Besitzers näher erläutern - dann verstehst auch du es vielleicht.
Grüße, Sandeeh



