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Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Autor: Black616Angel 12.11.20 - 07:56
Seit wann sind denn außerdem 900.000 für eine Firma wie 1&1 "Folgen"?
Die machen laut Statista einen Jahresumsatz von >3Mrd.¤ -
Re: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Autor: AllDayPiano 12.11.20 - 08:27
Tja die Strafhöhen sind in Deutschland halt einfach noch auf einem nicht so abgehobenen Niveau.
Das Gericht kritisiert - vollkommen zurecht - dass es sich hierbei nicht um einen gravierenden Verstoß handelt.
Da hat die EU bei der DSGVO gepennt. Sie hätten konkrete Einordnungen und Schadenshöhen vorschreiben müssen. So macht jede Nation halt wieder seinen Alleingang und wenn dann Unternehmen mal zu hohen Strafen verdonnert werden, verweisen sie auf bestehende, milde Urteile und kommen vermutlich damit auch problemlos davon. -
Re: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Autor: Sharra 12.11.20 - 08:47
Umsatz ist nicht Gewinn. Gebe ich dir 10¤, und du mir 10¤, hat keiner einen Gewinn gemacht, aber einen Umsatz. Wenn jetzt einer von uns beiden jeweils 10¤ Strafe für irgendwas verlangt, haben wir beide 10¤ Verlust.
Umsatz sagt überhaupt nichts aus. Es gibt Firmen, die machen Millionenumsätze, können aber ihre Sozialabgaben nicht regelmässig zahlen. -
Re: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Autor: Black616Angel 12.11.20 - 08:50
AllDayPiano schrieb:
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> Das Gericht kritisiert - vollkommen zurecht - dass es sich hierbei nicht um
> einen gravierenden Verstoß handelt.
Na ja, die Daten von jemandem einfach so zu bekommen, nur weil man seinen Namen und sein Geburtsdatum hat, finde ich schon nicht unerheblich.
> Da hat die EU bei der DSGVO gepennt. Sie hätten konkrete Einordnungen und
> Schadenshöhen vorschreiben müssen. So macht jede Nation halt wieder seinen
> Alleingang und wenn dann Unternehmen mal zu hohen Strafen verdonnert
> werden, verweisen sie auf bestehende, milde Urteile und kommen vermutlich
> damit auch problemlos davon.
So gesehen gibt es ja zwei Strafmaße. Einmal 4% des Jahresumsatzes/20Mio. bei schweren Verstößen und dann noch 2%/10Mio.
Klar muss man hier nicht das volle Strafmaß nehmen, aber 9% vom geringeren Strafmaß bei diesen (theoretischen) Auswirkungen?
Das ist echt wenig.
Bei dem Rest gebe ich dir aber recht, dass das so unterschiedlich gehandhabt wird, zeugt mal wieder nicht grade von intereuropäischer Zusammenarbeit. -
Re: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Autor: Black616Angel 12.11.20 - 08:54
DSGVO-Strafen sind aber am Umsatz nicht am Gewinn orientiert.
Warum also sollte ich mich dann in dem Fall auf den Gewinn beziehen? -
Re: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Autor: Oktavian 12.11.20 - 09:27
> Seit wann sind denn außerdem 900.000 für eine Firma wie 1&1 "Folgen"?
Ich habe hier so einen Kreis von Datenschützern mehrerer großer Unternehmen in Deutschland. Wir haben den Fall auch diskutiert, alle haben mit dem Kopf geschüttelt und schon erwartet, dass das vor Gericht keinen Bestand hat.
1&1 hat hier einen vergleichsweise kleinen Verstoß begangen. Konkret betroffen war am Ende eine Person, die Schaden erlitten hat. Das wurde geregelt.
1&1 hat von Anfang an voll mit den Behörden kooperiert, hat Vorschläge unterbreitet, wie eine Lösung aussehen kann, hat die Lösung binnen Tagen umgesetzt, alle Kunden angeschrieben. Ich bin prinzipiell kein großer Freund dieser Firma, aber mustergültiger und transparenter kann man mit einem solchen Vorfall kaum umgehen.
Hier ist die Aufsicht ganz deutlich übers Ziel hinausgeschossen. So eine Strafe soll ein Zeichen sein, aber damit setzt man klar das falschen Zeichen. Hieraus konnte man als Unternehmen nur lernen, dass Kooperation nichts nutzt, schlimmstenfalls sogar schadet, und dass man am besten alles unter den Teppich kehrt. -
Re: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Autor: Oktavian 12.11.20 - 09:34
> DSGVO-Strafen sind aber am Umsatz nicht am Gewinn orientiert.
Die angedrohte Maximalstrafe ja. Wie Aufsichtsbehörden die konkreten Strafen in einem konkreten Fall handhaben, ist aber ihnen überlassen, das ist nicht im Gesetz geregelt.
Hier spielen schon Faktoren wie der Ertrag der Firma eine Rolle, aber auch die Schwere des Verstoßes, der Umgang mit dem Verstoß (Kooperationsbereitschaft), die Frage ob Vorsatz vorlag, die Frage ob durch den Verstoß der Ertrag der Firma bewusst verbessert wurde, die Frage ob die Firma ihre Sorgfaltspflichten verletzt hat, usw.
> Warum also sollte ich mich dann in dem Fall auf den Gewinn beziehen?
Weil es für den konkreten Fall Relevanz hat. -
Re: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Autor: AllDayPiano 12.11.20 - 09:36
Danke für deinen Beitrag. Das rückt das Ganze mal in ein anderes Licht.
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Re: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Autor: Black616Angel 12.11.20 - 10:03
Danke für die Einsicht.
Ziehe meine Zweifel an der Sache zurück. -
Re: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Autor: Oktavian 12.11.20 - 10:57
> Danke für die Einsicht.
> Ziehe meine Zweifel an der Sache zurück.
Oh, unerwartet, das ließt man selten. :-)
Nur um es zu vervollständigen. Dass es eine Strafe gibt, war absolut korrekt. Dagegen hat sich 1&1 auch nie gewand, es ging nur um die Höhe.
Natürlich darf die Strafe bei einem Großunternehmen heftiger ausfallen als bei einem kleinen Krauter, aber sie muss trotzdem noch im Verhältnis stehen zum Schaden, zur Schuld und zum Verhalten nach Bekanntwerden des Verstoßes. Das alles berücksichtigt der Strafkatalog der Aufsichtsbehörden nur sehr unzureichend, und auch das ist schon bei seiner Veröffentlichung allgemein kritisiert worden. -
Re: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Autor: AllDayPiano 12.11.20 - 11:20
Wieso "unerwartet selten"? Man darf ja durchaus eine falsche Meinung haben, aber wenn jemand eine schlüssige Erklärung liefert, warum die eigene Meinung nicht angemessen ist, dann ist es doch nur logisch, seinen eigenen Standpunkt zu überdenken.
Das ist der Kern einer Diskussion. Auch wenn manche das inzwischen nicht mehr verstehen.
Ich für meinen Teil bin jedoch immer dankbar, wenn solche Infos im Gespräch auftauschen. -
Re: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Autor: Oktavian 12.11.20 - 11:22
> Wieso "unerwartet selten"?
Erfahrung...
> Man darf ja durchaus eine falsche Meinung haben,
> aber wenn jemand eine schlüssige Erklärung liefert, warum die eigene
> Meinung nicht angemessen ist, dann ist es doch nur logisch, seinen eigenen
> Standpunkt zu überdenken.
Logisch ja, üblich leider nicht.
> Das ist der Kern einer Diskussion. Auch wenn manche das inzwischen nicht
> mehr verstehen.
Meistens wird ja auch nicht über "die Sache" diskutiert sondern über die Interpretation, die Meinung, die Priorisierung. Und das nimmt oft religiöse Züge an, und zwar die der fundamentalistischsten Art.
Und jetzt versuche mal mit einem fundamentalistischen Christen, einem fundamentalistischen Muslim, einem fundamentalistischen Atheisten und einem fundamentalistischen Hinduisten über die wahre Göttlichkeit zu diskutieren. Man kann von Glück sagen, wenn am Ende die meisten weitgehend unverletzt sind.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 12.11.20 11:37 durch Oktavian. -
Re: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Autor: Jakelandiar 12.11.20 - 13:44
Black616Angel schrieb:
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> Seit wann sind denn außerdem 900.000 für eine Firma wie 1&1 "Folgen"?
> Die machen laut Statista einen Jahresumsatz von >3Mrd.¤
Ich versteh die Frage nicht. die ¤900.000 sind das, worauf das Gericht die Strafe VERRINGERT hat. Darüber ob die das immer noch zu hoch finden gibt es bisher keine Aussage von 1&1. Scheinbar akzeptieren die diese Strafe.
Die Ursprüngliche Strafe, gegen die Klage eingereicht wurde waren 9,6 Millionen Euro. Das Gericht hat die Strafe also um 8,7 Millionen Euro zu hoch empfunden. -
Re: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht
Autor: Sharra 12.11.20 - 15:28
Weil du das indirekt hast. Du sprachst von Folgen. Und Folgen beziehen sich in diesem Fall darauf, wie weh es dem Konzern tut. Dann sprichst du aber nur vom Umsatz, der für die Folgen recht egal ist. Erst wenn man eruiert, wie stark die Strafe den Gewinn drückt, wird ein Schuh draus.
Wenn eine Firma 5 Milliarden Gewinn macht, tun ihr 900k nicht weh. Macht sie aber fast gar keinen Gewinn, tun 900k verdammt weh.
Die Strafhöhe mag am Umsatz festgemacht sein, aber wie hart es den Bestraften trifft, kann man daraus in keinster Weise ablesen.



