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Löschung der Daten
Autor: User_x 15.06.15 - 09:41
Geht doch eh net! Die Daten werden 10 jahre lang archiviert, da von unternehmensseite ein rechtsgeschäft vorliegt.
Wer hat den satz überhaupt geprägt? -
Re: Löschung der Daten
Autor: tingelchen 15.06.15 - 14:42
Archiviert werden müssen Finanzunterlagen. Mit Archiviert werden daher lediglich nur dann deine Persönlichen Daten, wenn du innerhalb dieses Zeitraumes eine Rechnung bekommen hast ;)
Ebenfalls archiviert werden muss auch die eMail Kommunikation. Diese aber lediglich nur welche von oder zur Firma selbst gegangen sind. Eine Firma ist nicht dazu verpflichtet deine eMails zu archivieren. In sofern werden auch nur diese archiviert, welche du zur oder von der Firma bekommen/geschickt hast.
Bilder, Texte, Videos, Kontaktdaten, Adressbuch, etc. sind keine Finanzdaten und müssen daher auch nicht 10 Jahre aufgehoben werden. Folglich können diese Daten rückstandslos gelöscht werden. Schwierig wird es lediglich beim Backup. Bei einer solchen Datenmenge macht man nur noch inkrementelle Backups. Wenn überhaupt noch eines im klassischen Sinne gemacht wird. Denn mir ist kein klassisches Backupmedium bekannt das mehrere Terrabyte an Daten aufnehmen kann und eine Schreibgeschwindigkeit von mehreren hundert MB/s erlaubt :) In sofern wird man hier eher auf andere Art für eine Absicherung sorgen. -
Re: Löschung der Daten
Autor: Moe479 15.06.15 - 15:51
muss offensichtlicher spam, verwurmtes und verviertes, archiviert werden?
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Re: Löschung der Daten
Autor: tingelchen 15.06.15 - 16:41
Teils, ja ;) Meist läuft die Archivierung allerdings nach Erkennung von Spam oder Viren ab. Alles was aber da durch rauscht, wird auch archiviert. Die Archivierung muss, damit sie rechtlich anerkannt wird, unabhängig vom Benutzer passieren. Damit die eMails auch lückenlos und unverfälscht archiviert werden.
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Re: Löschung der Daten
Autor: User_x 18.06.15 - 00:31
§35 Abs. 3 BDSG
http://dejure.org/gesetze/BDSG/35.html
(3) An die Stelle einer Löschung tritt eine Sperrung, soweit
1. im Fall des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 3 einer Löschung gesetzliche, satzungsmäßige oder vertragliche Aufbewahrungsfristen entgegenstehen,
2. Grund zu der Annahme besteht, dass durch eine Löschung schutzwürdige Interessen des Betroffenen beeinträchtigt würden, oder
3. eine Löschung wegen der besonderen Art der Speicherung nicht oder nur mit unverhältnismäßig hohem Aufwand möglich ist.
Also werden deine daten definitiv nicht gelöscht und nur der zugang oder weitere verwemdung gesperrt.



