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"dass und wie sehr der Betroffene sich aufgeregt hat"

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  1. "dass und wie sehr der Betroffene sich aufgeregt hat"

    Autor: demon driver 04.05.23 - 18:00

    Geil! Muss ich bei der nächsten solchen Gelegenheit einfach mal komplett austicken, und schon brauch ich nicht mehr arbeiten zu gehen vor lauter Schadensersatz!

    Spaß beiseite, die rechtliche Bewertung der Schwere eines potenziellen Rechtsverstoßes danach, wie sehr sich jemand aufgeregt oder geärgert hat, erscheint mir doch äußerst zweifelhaft. Es heißt nicht umsonst "sich aufregen", "sich ärgern"; wer sich aufregt oder ärgert, ist hier das handelnde Subjekt, nicht der Sachverhalt, der in dem Handeln mündet. Es ist die freie Entscheidung eines und einer Jeden, sich aufzuregen resp. zu ärgern oder eben nicht. Allenfalls könnte die Rechtsprechung möglichst objektiv zu beurteilen versuchen, wie berechtigt ein Sich-Aufregen bzw. -Ärgern in einem konkreten Fall war.

  2. Re: "dass und wie sehr der Betroffene sich aufgeregt hat"

    Autor: crypta 04.05.23 - 23:20

    privater Schadensersatz ist auch ein Mittel der Abschreckung - oder wurde die Content-Mafia schon vergessen?

    Hier wird die Hemmschwelle des Missbrauchs von großen Unternehmen noch weiter gesenkt. Es ist doch eh schon schwer genug gegen sowas vorzugehen. Aber wehe das Impressum ist mal nicht 100% korrekt, weil jmd nur seine Privatadresse hat, die er eigentlich gerne schützen würde.
    OK, weiss nicht wie das in AU ist, doch ich denke das Prinzip wird klar.

  3. Re: "dass und wie sehr der Betroffene sich aufgeregt hat"

    Autor: Sharra 05.05.23 - 06:36

    Für alles gibt es Lücken, die man auch als Privatperson nutzen kann. Dein Beispiel mit dem Impressum z.B.. Für sowas gibt es, für kleines Geld, Agenturen die sich dazwischen schalten. Völlig legal, und zu normalen Geschäftszeiten erreichbar. Die leiten dann ggfs. alles an dich weiter. Und schon ist deine Privatadresse nicht mehr öffentlich.
    Man muss sich eben nur informieren.

  4. Re: "dass und wie sehr der Betroffene sich aufgeregt hat"

    Autor: Steven Lake 05.05.23 - 09:12

    Sharra schrieb:
    --------------------------------------------------------------------------------
    > Für alles gibt es Lücken, die man auch als Privatperson nutzen kann. Dein
    > Beispiel mit dem Impressum z.B.. Für sowas gibt es, für kleines Geld,
    > Agenturen die sich dazwischen schalten. Völlig legal, und zu normalen
    > Geschäftszeiten erreichbar. Die leiten dann ggfs. alles an dich weiter. Und
    > schon ist deine Privatadresse nicht mehr öffentlich.
    > Man muss sich eben nur informieren.

    Wäre mir neu und ich habe Recherchiert. Wenn man allerdings mit den falschen Begriffen sucht, dann ist es schwer das zu finden.
    Das was ich gefunden habe, sind virtuelle Büros/Geschäftsadressen und kleines Geld ist das nicht. Bezahlbar muss man auch immer in relation sehen. Wenn ich kein Geld damit verdiene, dann finde ich alles teurer als ein Postfach zu teuer.

  5. Re: "dass und wie sehr der Betroffene sich aufgeregt hat"

    Autor: Oktavian 05.05.23 - 09:29

    > Dein
    > Beispiel mit dem Impressum z.B.. Für sowas gibt es, für kleines Geld,
    > Agenturen die sich dazwischen schalten. Völlig legal, und zu normalen
    > Geschäftszeiten erreichbar. Die leiten dann ggfs. alles an dich weiter. Und
    > schon ist deine Privatadresse nicht mehr öffentlich.
    > Man muss sich eben nur informieren.

    Ganz legal ist das nicht, auch wenn es in aller Regel nicht auffällt. Die Scanner der Abmahner schauen nur, ob da eine Anschrift steht, und nicht, ob die auch den Anforderungen der Impressumpflicht genügt.

    Die Adresse im Impressum muss eine ladungsfähige Anschrift sein. Hierbei stellt man auf den Begriff der Niederlassung nach ZPO ab. Man kann hier als Adresse als Einzelunternehmer oder Freiberufler seine Privatadresse angeben oder die Adresse jeder Niederlassung. Relevant ist, es muss "eine Niederlassung, von der aus unmittelbar Geschäfte geschlossen werden" sein.

    https://www.existenzgruender.de/SharedDocs/BMWi-Expertenforum/E-Business/Recht-AGB/Angemietete-Raeume-als-Adresse-im-Impressum-angeben.html#:~:text=Die%20Anschrift%20im%20Impressum%20muss,um%20eine%20ladungsf%C3%A4hige%20Adresse%20handeln.

    Die Adresse solch einer Agentur schützt zwar derzeit vor Abmahnungen, erfüllt aber eigentlich nicht die Anforderungen, da sie eben keine Niederlassung im Sinne des Gesetzes ist. Aber natürlich könnte irgendwann ein Abmahner sich die Adressen mal genauer anschauen und feststellen, dass irgendeine Anschrift mehrere tausend mal auftaucht. Und dann bohrt man da weiter...

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