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  5. › EuGH-Urteil: Nicht jeder DSGVO…

Oje, die EU und ihre DSGVO

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  1. Oje, die EU und ihre DSGVO

    Autor: Hans Meier 05.05.23 - 09:57

    Die völlig missratene DSGVO, mit der die EU Big Tech wie Google, Facebook & Co in die Schranken weisen wollte.

    Nun folgt ein Murks-Urteil nach dem anderen und die EU macht sich weiter unbeliebt bei der Bevölkerung.

  2. Re: Oje, die EU und ihre DSGVO

    Autor: Oktavian 05.05.23 - 10:09

    > Nun folgt ein Murks-Urteil nach dem anderen und die EU macht sich weiter
    > unbeliebt bei der Bevölkerung.

    Inwiefern ist das hier ein Murks-Urteil?

    Es bestätigt:
    - Es besteht ein Anspruch auf Schadenersatz
    - Der Schaden kann auch immateriell sein
    - Es gibt keine Bagatellgrenze, keine hinzunehmenden Schäden (hier haben wir eher in D noch Nachbesserungsbedarf)
    - Die Höhe des Schadenersatzes bei immateriellen Schäden soll europaweit harmonisiert werden
    - Auch die Existenz und Höhe eines immateriellen Schadens muss durch den Anspruchsteller belegt werden, so wie grundsätzlich jeder andere Anspruch auch. Das ist eine Selbstverständlichkeit, der Anspruchsteller hat immer den Anspruch zu belegen.

  3. Re: Oje, die EU und ihre DSGVO

    Autor: Hans Meier 05.05.23 - 10:50

    Wenn die Tür zum Schadensersatz wg. DSGVO einmal von Gerichten geöffnet ist, wird es Forderungen, Androhungen und Klagen ohne Ende geben, ob jeweils zu Recht oder nicht.

    Z.B. ein kleines münchner Unternehmen wird bald vor der Wahl stehen, ob es sich auf einen Prozess z.B. am AG Eckernförde beim Anspruchsteller einlässt oder ¤ 700 zur Erledigung zahlt. Das ist die Rechtswirklichkeit.

  4. Re: Oje, die EU und ihre DSGVO

    Autor: Oktavian 05.05.23 - 10:58

    > Wenn die Tür zum Schadensersatz wg. DSGVO einmal von Gerichten geöffnet
    > ist, wird es Forderungen, Androhungen und Klagen ohne Ende geben, ob
    > jeweils zu Recht oder nicht.

    Natürlich, aber das ist doch im jedem Rechtsfeld so. Schadenersatz muss ich immer leisten, wenn ich egal ob als Unternehmer oder als Privatperson Schäden verursache. Das ist eine Selbstverständlichkeit. Warum soll ein Geschädigter auf seinem Schaden sitzen bleiben, nur weil der Schädiger den Schaden durch einen Datenschutzverstoß verursacht hat?

    Zum Glück kann man sich gegen Haftungsschäden versichern, und sollte das als Verarbeiter personenbezogener Daten auch unbedingt tun. Das ist wie bei Privatleuten, keine Sekunde ohne Haftpflichtversicherung.

    > Z.B. ein kleines münchner Unternehmen wird bald vor der Wahl stehen, ob es
    > sich auf einen Prozess z.B. am AG Eckernförde beim Anspruchsteller einlässt
    > oder ¤ 700 zur Erledigung zahlt. Das ist die Rechtswirklichkeit.

    Das ist schon heute so. Wer geschädigt wird durch Internet-Dienstleistungen, kann in aller Regel an seinem Wohnort klagen. Wer das nicht möchte, sollte nicht Unternehmer werden. Aber das schöne ist ja, wenn der Anspruchsteller verliert, zahlt er auch die Kosten des Unternehmers.

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