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Schwammige Gesetze
Autor: herrmausf 04.05.23 - 17:16
Schwammige Gesetze und wachsweiche oberste Gerichtsurteil. Bloß auf nichts definiertes konkret festlegen. Ein Paradies für Juristen und Scharlatane.
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Re: Schwammige Gesetze
Autor: MarcusK 04.05.23 - 18:01
herrmausf schrieb:
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> Schwammige Gesetze und wachsweiche oberste Gerichtsurteil. Bloß auf nichts
> definiertes konkret festlegen. Ein Paradies für Juristen und Scharlatane.
je genauer man etwas festlegt, desto besser kann man es auch umgehen. -
Re: Schwammige Gesetze
Autor: Sharra 04.05.23 - 18:14
Das Problem ist: "Es ist Verboten Menschen mit einem Messer zu verletzten", schließt Baseballschläger, Löffel..... alles aus.
"Es ist Verboten Menschen zu verletzen" schließt erst einmal alles ein. Und DANN kommen die Ausnahmen. (Chirurgen, Friseure [ja, Haare abschneiden ist eine Körperverletzung], ...)
Wie bei einer guten Firewall. Erst mal alles ausschließen, und dann die Erlaubten Funktionen definieren, als alle verbotenen aufzulisten, womit du niemals fertig wirst.
Was dann natürlich bedingt, dass Gerichte all das definieren müssen, was am Gesetz vorbei okay ist, wenn es nicht schon im Gesetz direkt als Ausnahme definiert wurde.
Und ja, das ist Absicht. Denn nur so herum kann es funktionieren. Andersherum funktioniert es jedenfalls nicht. Schon allein deswegen nicht, weil man nicht rückwirkend verurteilt werden kann. -
Re: Schwammige Gesetze
Autor: violator 04.05.23 - 20:54
Sharra schrieb:
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> Das Problem ist: "Es ist Verboten Menschen mit einem Messer zu verletzten",
> schließt Baseballschläger, Löffel..... alles aus.
> "Es ist Verboten Menschen zu verletzen" schließt erst einmal alles ein. Und
> DANN kommen die Ausnahmen. (Chirurgen, Friseure , ...)
Gewollte und medizinisch notwendige Taten sind aber keine Körperverletzung und fallen daher so oder so nicht darunter. ;) -
Re: Schwammige Gesetze
Autor: Oktavian 04.05.23 - 22:01
> Gewollte und medizinisch notwendige Taten sind aber keine Körperverletzung
> und fallen daher so oder so nicht darunter. ;)
Wie meist in der Juristerei, so simpel ist das nicht.
In ständiger Rechtssprechung stellt man auf die Rechtfertigungslösung ab. Demnach ist der objektive Tatbestand der Körperverletzung erfüllt, ebenso wie der subjektive Tatbestand. Allerdings liegt eine Rechtfertigung durch die vorhandene oder mutmaßliche Einwilligung des Patienten vor. Im Prinzip ist es also eine Körperverletzung, aber so ganz am Ende der Fallprüfung bekommt der Jurist die Kurve.
In der Literatur hingegen ist die Tatbestandslösung in verschiedenen Varianten herrschende Auffassung. Demnach erfüllt ein indizierter und kunstgerechter medizinischer Eingriff nicht den objektiven Tatbestand der Körperverletzung. In der Konsequenz ist dieser nicht strafbar, selbst wenn er gegen den ausdrücklichen Willen des Patienten durchgeführt wurde.
Beide Varianten haben ihre Vor- und Nachteile. In der ersten wird der medizinische Eingriff erst mal mit einem prügelnden Deppen gleichgesetzt, und erst im letzten Moment wird es abgebogen. Das ist gefährlich und kann durchaus mal schief gehen, informierte Einwilligungen sind nicht leicht zu fasst.
In der zweiten Variante wird der Patient faktisch entmündigt, denn selbst wenn er seine Einwilligung verweigert, könnte der Arzt einfach trotzdem operieren, solange seine Leitlinien das für angebracht halten. Das ist auch der Grund, warum die Rechtssprechung die Rechtfertigungslösung bevorzugt.
1 mal bearbeitet, zuletzt am 04.05.23 22:12 durch Oktavian. -
Re: Schwammige Gesetze
Autor: scrumdideldu 05.05.23 - 00:29
So ist eigentlich das Datenschutzrecht aufgebaut. Nennt sich Verbot mit Erlaubnisvorbehalt.
So ist es grundsätzlich verboten personenbezogene Daten zu erheben, speichern, verarbeiten..., außer... -
Re: Schwammige Gesetze
Autor: Sharra 05.05.23 - 06:35
Und da irrst du. Bei medizinisch notwendigen Maßnahmen wird oft genug ein Gericht eingeschaltet, das dann entscheiden muss, weil die betroffene Person nicht kann oder will, und sonst keiner stellvertretend berechtigt ist. Es ist also alles andere als klar, selbst wenn die Person ohne Behandlung sterben könnte.
Davon abgesehen ist Körperverletzung im schweren oder gefährlichen Fall ein Offizialdelikt. Sobald ein Gegenstand benutzt wird, sind wir bereits in dieser Thematik.
Die Staatsanwaltschaft müsste also von Haus aus alle Haarschnitte ermitteln, verfolgen und erst bei schriftlicher Erklärung des Opfers einstellen.
Dass das kompletter Schwachsinn wäre, ist auch Gesetzgeber und Gerichten klar, und somit fällt das von vornherein raus und bilde eine explizite Ausnahme. Nicht jedoch, wenn der/die Frisierte das dann doch nicht wollte, oder der Friseur gegen die Wünsche des Kunden gehandelt hat. Dann wirds juristisch lustig.



